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Josua - Kapitel 6

Die Einnahme Jerichos

1 Jericho aber war verschlossen und verriegelt vor den Kindern Israel; so daß niemand heraus oder hineingehen konnte. 2 Und der HERR sprach zu Josua: Siehe da, ich habe Jericho samt seinem Könige und den streitbaren Männern in deine Hand gegeben. 3 Darum lasse alle eure Kriegsleute rings um die Stadt marschieren, so daß sie die Stadt einmal umziehen, und tue sechs Tage also. 4 Und sieben Priester sollen sieben Jubeljahrsposaunen vor der Lade tragen; und am siebenten Tage sollt ihr siebenmal um die Stadt ziehen, und die Priester sollen die Posaunen blasen. (3. Mose 25.9) 5 Und wenn man das Horn des Jubeljahres bläst und ihr den Ton der Posaune hört, so soll das ganze Volk ein großes Feldgeschrei erheben; so werden die Stadtmauern in sich zusammenstürzen, und das Volk soll sie ersteigen, ein jeder stracks vor sich hin! 6 Da rief Josua, der Sohn Nuns, den Priestern und sprach zu ihnen: Traget die Lade des Bundes und lasset sieben Priester die sieben Jubeljahrsposaunen vor der Lade des HERRN tragen! 7 Zum Volke aber sprach er: Machet euch auf und umzieht die Stadt, und die Gerüsteten sollen vor der Lade des HERRN hergehen! 8 Als Josua solches zum Volk gesagt hatte, zogen die sieben Priester, welche die sieben Jubeljahrsposaunen vor dem HERRN hertrugen, und bliesen die Posaunen, und die Lade des Bundes folgte ihnen nach. 9 Und die Gerüsteten schritten vor den Priestern her, welche die Posaunen bliesen, und die Nachhut folgte der Lade nach, und sie bliesen beständig die Posaunen. 10 Josua aber gebot dem Volke und sprach: Ihr sollt kein Kriegsgeschrei erheben, noch eure Stimme hören lassen; auch soll kein Wort aus eurem Munde gehen bis zu dem Tag, da ich zu euch sagen werde: «Erhebet ein Feldgeschrei!», alsdann erhebet ein Feldgeschrei! 11 Also ging die Lade des HERRN einmal rings um die Stadt, und sie kamen wieder in das Lager und blieben darin über Nacht. 12 Da stand Josua am Morgen früh auf, und die Priester trugen die Lade des HERRN, 13 auch trugen die sieben Priester die sieben Jubeljahrsposaunen vor der Lade des HERRN her und bliesen im Gehen beständig die Posaunen, und die Gerüsteten gingen vor ihnen her, aber die Nachhut folgte der Lade des HERRN, und sie bliesen beständig die Posaunen. 14 Am zweiten Tage zogen sie auch einmal um die Stadt und kamen wieder ins Lager. Also taten sie sechs Tage lang. 15 Am siebenten Tage aber, als die Morgenröte anbrach, machten sie sich früh auf und zogen nach derselben Weise siebenmal um die Stadt; nur an diesem Tage gingen sie siebenmal um die Stadt. 16 Und beim siebenten Mal, als die Priester die Posaunen bliesen, sprach Josua zum Volk: Erhebet ein Feldgeschrei; denn der HERR hat euch die Stadt gegeben! 17 Aber diese Stadt und alles, was darin ist, soll dem Bann des HERRN verfallen sein; nur die Dirne Rahab soll lebendig bleiben, sie und alle, die bei ihr im Hause sind; denn sie hat die Boten verborgen, die wir aussandten. (4. Mose 21.2) (Josua 2.12-13) (Hebräer 11.31) 18 Ihr aber hütet euch vor dem Gebannten, damit ihr nicht, nachdem ihr es gebannt habt, doch von dem Gebannten etwas nehmet und über das Lager Israels einen Bann bringet und es ins Unglück komme. (3. Mose 27.28) (5. Mose 13.18) 19 Aber alles Silber und Gold nebst den ehernen und eisernen Geräten soll dem HERRN geheiligt sein, daß es zum Schatz des HERRN komme. 20 Da erhob das Volk ein Feldgeschrei, und die Priester bliesen die Posaunen. Als nun das Volk den Schall der Posaunen hörte und ein großes Feldgeschrei erhob, stürzte die Mauer in sich zusammen, und das Volk erstieg die Stadt, ein jeder stracks vor sich hin. Also gewannen sie die Stadt. (Hebräer 11.30) 21 Und sie vollstreckten den Bann an allem, was in der Stadt war, mit der Schärfe des Schwertes, an Männern und Weibern, Jungen und Alten, Ochsen, Schafen und Eseln. 22 Aber Josua sprach zu den beiden Männern, die das Land ausgekundschaftet hatten: Gehet in das Haus der Dirne und führet das Weib von dannen heraus samt allem, was sie hat, wie ihr derselben geschworen habt! (Josua 2.14) 23 Da gingen die Jünglinge, die Kundschafter, hinein und führten Rahab heraus; sie führten auch ihren Vater und ihre Mutter und ihre Brüder und alles, was sie hatte, samt ihrem ganzen Geschlecht, hinaus und ließen sie draußen bleiben vor dem Lager Israels. (4. Mose 31.19) 24 Aber die Stadt und alles, was darin war, verbrannten sie mit Feuer; nur das Silber und Gold und das eherne und eiserne Geräte taten sie zum Schatz in das Haus des HERRN. 25 Also ließ Josua die Dirne Rahab leben samt dem Hause ihres Vaters und allen ihren Angehörigen; und sie wohnte in Israel bis auf diesen Tag, weil sie die Boten verborgen hatte, die Josua gesandt, um Jericho auszukundschaften. (Richter 1.25) (Matthäus 1.5) 26 Zu der Zeit schwur Josua und sprach: Verflucht sei der Mann vor dem HERRN, welcher sich aufmachen und diese Stadt Jericho bauen wird; wenn er ihren Grund legt, koste es ihn seinen erstgeborenen Sohn, und wenn er ihre Tore setzt, koste es ihn seinen jüngsten Sohn! (1. Könige 16.34) 27 Also war der HERR mit Josua, daß man in allen Ländern von ihm sprach.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)