zurückEinzelansichtvor

Josua - Kapitel 4

Zwei Denkmäler zum ewigen Gedenken

1 Es begab sich aber, nachdem das ganze Volk vollends über den Jordan gekommen war, daß der HERR zu Josua also sprach: 2 Nehmet euch aus dem Volke zwölf Männer, aus jedem Stamme einen, 3 und gebietet ihnen und sprechet: Hebet mitten aus dem Jordan, von dem Orte, da die Füße der Priester gestanden haben, zwölf Steine auf und führet sie mit euch hinüber und lasset sie in dem Lager, wo ihr diese Nacht bleiben werdet! 4 Da rief Josua den zwölf Männern, die er aus den Kindern Israel bestellt hatte, aus jedem Stamme einen, und sprach zu ihnen: 5 Gehet hinüber, vorn an die Lade des HERRN, eures Gottes, mitten in den Jordan, und hebet ein jeder einen Stein auf seine Achsel, nach der Zahl der Stämme der Kinder Israel, 6 damit sie ein Zeichen unter euch seien. Und wenn eure Kinder künftig ihre Väter fragen und sagen werden: «Was haben diese Steine für euch zu bedeuten?» (2. Mose 12.26) 7 so sollt ihr ihnen alsdann sagen, wie das Wasser des Jordan vor der Lade des Bundes des HERRN sich verteilt hat; als sie durch den Jordan gingen, haben sich die Wasser des Jordan zerteilt; darum sind diese Steine den Kindern Israel zum ewigen Gedächtnis gesetzt. 8 Da taten die Kinder Israel, wie ihnen Josua geboten hatte, und trugen zwölf Steine mitten aus dem Jordan, wie der HERR Josua geboten hatte, nach der Zahl der Stämme der Kinder Israel, und brachten sie mit sich in das Nachtlager und ließen sie daselbst. 9 Und Josua richtete auch zwölf Steine mitten im Jordan auf, wo die Füße der Priester gestanden hatten, welche die Lade des Bundes trugen; sie sind noch daselbst bis auf diesen Tag. 10 Die Priester aber, welche die Lade trugen, standen mitten im Jordan, bis alles ausgerichtet war, was der HERR Josua geboten hatte, dem Volke zu sagen, gemäß allem, was Mose dem Josua geboten hatte. Uns das Volk ging eilends hinüber. 11 Als nun das ganze Volk völlig hinübergegangen war, zog die Lade des HERRN auch hinüber, und die Priester vor dem Volke her. 12 Und die Rubeniter und Gaditer und der halbe Stamm Manasse gingen bewaffnet vor den Kindern Israel her, wie Mose zu ihnen geredet hatte. (4. Mose 32.21) (4. Mose 32.29) 13 Etwa vierzigtausend zum Krieg Gerüstete zogen vor dem HERRN zum Streit in die Ebene von Jericho. 14 An demselben Tage machte der HERR den Josua groß vor den Augen von ganz Israel; und sie fürchteten ihn, wie sie Mose gefürchtet hatten, sein ganzes Leben lang. (Josua 3.7) 15 Und der HERR sprach zu Josua: 16 Gebiete den Priestern, welche die Lade des Zeugnisses tragen, daß sie aus dem Jordan heraufsteigen! 17 Also gebot Josua den Priestern und sprach: Steiget herauf aus dem Jordan! 18 Und als die Priester, welche die Lade des Bundes des HERRN trugen, aus dem Jordan heraufstiegen und mit ihren Fußsohlen auf das Trockene traten, kehrte das Wasser des Jordan wieder an seinen Ort zurück und trat wie zuvor über alle seine Ufer. 19 Es war aber der zehnte Tag des ersten Monats, als das Volk aus dem Jordan heraufstieg; und sie lagerten sich in Gilgal, an der Ostgrenze der Stadt Jericho. (Josua 5.9) 20 Und Josua richtete die zwölf Steine, die sie aus dem Jordan genommen hatten, zu Gilgal auf 21 und redete mit den Kindern Israel und sprach: Wenn in Zukunft eure Kinder ihre Väter fragen und sagen werden: (Josua 4.6) 22 Was bedeuten diese Steine? so sollt ihr es ihnen erklären und sagen: Israel ging auf trockenem Boden durch diesen Jordan, 23 als der HERR, euer Gott, das Wasser des Jordan vor euch vertrocknen ließ, bis ihr hinübergegangen waret, wie der HERR, euer Gott, getan hat am Schilfmeer, das er vor uns vertrocknen ließ, bis wir hindurchgegangen waren; (2. Mose 14.21-22) 24 auf daß alle Völker auf Erden erkennen, wie mächtig die Hand des HERRN ist, und daß sie den HERRN, euren Gott, allezeit fürchten.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte. 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4. Mose 18.8) 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein. 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, 14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. 16 Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen
17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2. Mose 30.18) 18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.