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Josua - Kapitel 4

Zwei Denkmäler zum ewigen Gedenken

1 Es begab sich aber, nachdem das ganze Volk vollends über den Jordan gekommen war, daß der HERR zu Josua also sprach: 2 Nehmet euch aus dem Volke zwölf Männer, aus jedem Stamme einen, 3 und gebietet ihnen und sprechet: Hebet mitten aus dem Jordan, von dem Orte, da die Füße der Priester gestanden haben, zwölf Steine auf und führet sie mit euch hinüber und lasset sie in dem Lager, wo ihr diese Nacht bleiben werdet! 4 Da rief Josua den zwölf Männern, die er aus den Kindern Israel bestellt hatte, aus jedem Stamme einen, und sprach zu ihnen: 5 Gehet hinüber, vorn an die Lade des HERRN, eures Gottes, mitten in den Jordan, und hebet ein jeder einen Stein auf seine Achsel, nach der Zahl der Stämme der Kinder Israel, 6 damit sie ein Zeichen unter euch seien. Und wenn eure Kinder künftig ihre Väter fragen und sagen werden: «Was haben diese Steine für euch zu bedeuten?» (2. Mose 12.26) 7 so sollt ihr ihnen alsdann sagen, wie das Wasser des Jordan vor der Lade des Bundes des HERRN sich verteilt hat; als sie durch den Jordan gingen, haben sich die Wasser des Jordan zerteilt; darum sind diese Steine den Kindern Israel zum ewigen Gedächtnis gesetzt. 8 Da taten die Kinder Israel, wie ihnen Josua geboten hatte, und trugen zwölf Steine mitten aus dem Jordan, wie der HERR Josua geboten hatte, nach der Zahl der Stämme der Kinder Israel, und brachten sie mit sich in das Nachtlager und ließen sie daselbst. 9 Und Josua richtete auch zwölf Steine mitten im Jordan auf, wo die Füße der Priester gestanden hatten, welche die Lade des Bundes trugen; sie sind noch daselbst bis auf diesen Tag. 10 Die Priester aber, welche die Lade trugen, standen mitten im Jordan, bis alles ausgerichtet war, was der HERR Josua geboten hatte, dem Volke zu sagen, gemäß allem, was Mose dem Josua geboten hatte. Uns das Volk ging eilends hinüber. 11 Als nun das ganze Volk völlig hinübergegangen war, zog die Lade des HERRN auch hinüber, und die Priester vor dem Volke her. 12 Und die Rubeniter und Gaditer und der halbe Stamm Manasse gingen bewaffnet vor den Kindern Israel her, wie Mose zu ihnen geredet hatte. (4. Mose 32.21) (4. Mose 32.29) 13 Etwa vierzigtausend zum Krieg Gerüstete zogen vor dem HERRN zum Streit in die Ebene von Jericho. 14 An demselben Tage machte der HERR den Josua groß vor den Augen von ganz Israel; und sie fürchteten ihn, wie sie Mose gefürchtet hatten, sein ganzes Leben lang. (Josua 3.7) 15 Und der HERR sprach zu Josua: 16 Gebiete den Priestern, welche die Lade des Zeugnisses tragen, daß sie aus dem Jordan heraufsteigen! 17 Also gebot Josua den Priestern und sprach: Steiget herauf aus dem Jordan! 18 Und als die Priester, welche die Lade des Bundes des HERRN trugen, aus dem Jordan heraufstiegen und mit ihren Fußsohlen auf das Trockene traten, kehrte das Wasser des Jordan wieder an seinen Ort zurück und trat wie zuvor über alle seine Ufer. 19 Es war aber der zehnte Tag des ersten Monats, als das Volk aus dem Jordan heraufstieg; und sie lagerten sich in Gilgal, an der Ostgrenze der Stadt Jericho. (Josua 5.9) 20 Und Josua richtete die zwölf Steine, die sie aus dem Jordan genommen hatten, zu Gilgal auf 21 und redete mit den Kindern Israel und sprach: Wenn in Zukunft eure Kinder ihre Väter fragen und sagen werden: (Josua 4.6) 22 Was bedeuten diese Steine? so sollt ihr es ihnen erklären und sagen: Israel ging auf trockenem Boden durch diesen Jordan, 23 als der HERR, euer Gott, das Wasser des Jordan vor euch vertrocknen ließ, bis ihr hinübergegangen waret, wie der HERR, euer Gott, getan hat am Schilfmeer, das er vor uns vertrocknen ließ, bis wir hindurchgegangen waren; (2. Mose 14.21-22) 24 auf daß alle Völker auf Erden erkennen, wie mächtig die Hand des HERRN ist, und daß sie den HERRN, euren Gott, allezeit fürchten.

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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlaßjahr

1 Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß halten. Und dies ist die Sache mit dem Erlasse: (2. Mose 23.10-11) 2 Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jehova ausgerufen. 3 Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen; 4 es sei denn, daß kein Armer unter dir ist. Denn Jehova wird dich reichlich segnen in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen, 5 wenn du nur der Stimme Jehovas, deines Gottes, fleißig gehorchst, darauf zu achten, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete. 6 Denn Jehova, dein Gott, wird dich segnen, wie er zu dir geredet hat; und du wirst vielen Nationen auf Pfand leihen, du aber wirst nichts auf Pfand entlehnen; und du wirst über viele Nationen herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn ein Armer unter dir sein wird, irgend einer deiner Brüder, in einem deiner Tore in deinem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschließen; (1. Johannes 3.17) 8 sondern du sollst ihm deine Hand weit auftun und ihm willig auf Pfand leihen, was hinreicht für den Mangel, den er hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein Belialswort sei, daß du sprechest: Es naht das siebte Jahr, das Erlaßjahr! und daß dein Auge böse sei gegen deinen Bruder, den Armen, und du ihm nichts gebest, und er über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei! 10 Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll nicht ärgerlich sein, wenn du ihm gibst; denn um dieser Sache willen wird Jehova, dein Gott, dich segnen in all deinem Werke und in allem Geschäft deiner Hand. 11 Denn der Arme wird nicht aufhören inmitten des Landes; darum gebiete ich dir und spreche: Du sollst deinem Bruder, deinem Dürftigen und deinem Armen in deinem Lande, deine Hand weit auftun. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Freilassung gekaufter Sklaven

12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen. (2. Mose 21.2) 13 Und wenn du ihn frei von dir entlässest, so sollst du ihn nicht leer entlassen: 14 du sollst ihm reichlich aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter; von dem, womit Jehova, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben. 15 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht gewesen bist im Lande Ägypten, und daß Jehova, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Sache. (5. Mose 5.15) 16 Und es soll geschehen, wenn er zu dir spricht: Ich will nicht von dir weggehen, weil er dich und dein Haus liebt, weil ihm wohl bei dir ist - 17 so sollst du eine Pfrieme nehmen und sie durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird dein Knecht sein für immer; und auch deiner Magd sollst du also tun. 18 Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn frei von dir entlässest; denn was an Wert das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners ausmacht, hat er dir sechs Jahre lang gedient; und Jehova, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt vom Vieh

19 Alles männliche Erstgeborene, das unter deinen Rindern unter deinem Kleinvieh geboren wird, sollst du Jehova, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstgeborenen deines Rindes nicht arbeiten, und du sollst das Erstgeborene deines Kleinviehes nicht scheren: (2. Mose 13.2) 20 vor Jehova, deinem Gott, sollst du es essen, Jahr für Jahr, du und dein Haus, an dem Orte, den Jehova erwählen wird. (5. Mose 14.23) 21 Wenn aber ein Gebrechen an ihm ist, daß es lahm oder blind ist, irgend ein schlimmes Gebrechen, so sollst du es Jehova, deinem Gott, nicht opfern. (3. Mose 22.20) 22 In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine gleicherweise, wie die Gazelle und wie den Hirsch. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Nur sein Blut sollst du nicht essen; du sollst es auf die Erde gießen wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)