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Josua - Kapitel 3

Israel geht trockenen Fußes über den Jordan

1 Da machte sich Josua früh auf, und sie zogen aus Sittim und kamen an den Jordan, er und alle Kinder Israel, und blieben daselbst, ehe sie hinüberzogen. (4. Mose 25.1) 2 Nach drei Tagen aber gingen die Amtleute durch das Lager 3 und geboten dem Volke und sprachen: Wenn ihr die Bundeslade des HERRN, eures Gottes, sehen werdet und die Priester, die Leviten, die sie tragen, so brechet auf von eurem Ort und folget ihr nach! 4 Doch soll zwischen euch und ihr etwa zweitausend Ellen Abstand sein. Ihr sollt ihr nicht zu nahe kommen, auf daß ihr wisset, welchen Weg ihr gehen sollt; denn ihr seid den Weg zuvor nicht gegangen. 5 Und Josua sprach zum Volk: Heiliget euch, denn morgen wird der HERR unter euch Wunder tun! (2. Mose 19.10) 6 Und zu den Priestern sprach Josua also: Traget die Lade des Bundes und geht vor dem Volke her! Da trugen sie die Lade des Bundes und gingen vor dem Volke her. (Josua 6.6) 7 Und der HERR sprach zu Josua: Heute will ich anfangen, dich vor ganz Israel groß zu machen, damit sie wissen, daß, wie ich mit Mose gewesen bin, ich auch mit dir sein werde. (Josua 1.5) (Josua 1.17) (Josua 4.14) 8 Du aber gebiete den Priestern, welche die Lade des Bundes tragen, und sprich: Wenn ihr bis an das Wasser des Jordan kommt, so stehet still am Jordan! 9 Und Josua sprach zu den Kindern Israel: Kommt herzu und hört die Worte des HERRN, eures Gottes! 10 Und er sprach: Daran sollt ihr merken, daß der lebendige Gott unter euch ist, und daß er vor euch die Kanaaniter, Hetiter, Heviter, Pheresiter, Girgasiter, Amoriter und Jebusiter gewiß vertreiben wird: 11 Siehe, die Lade des Bundes des Herrn aller Lande wird vor euch her über den Jordan gehen. 12 So nehmet nun aus den Stämmen Israels zwölf Männer, aus jedem Stamm einen. 13 Wenn dann die Fußsohlen der Priester, welche die Lade des HERRN, des Herrn aller Lande, tragen, ins Wasser des Jordan treten, so wird das Wasser des Jordan sich zerteilen, und das Wasser, das von oben herabfließt, wird stehen bleiben wie ein Damm. 14 Als nun das Volk auszog aus seinen Zelten, um über den Jordan zu gehen, und die Priester die Lade des Bundes vor dem Volke her trugen, 15 und die, welche die Lade trugen, an den Jordan kamen, und die Priester, welche die Lade trugen, ihre Füße zuäußerst in das Wasser tauchten (der Jordan aber war überfließend an allen seinen Gestaden, die ganze Zeit der Ernte), 16 da stand das Wasser, das von oben herabkam, aufgerichtet wie ein Damm, und schwellte an, sehr weit hinauf bei der Stadt Adam, die zur Seite von Zartan liegt; aber das Wasser, welches zum Meer der Ebene hinabfloß, zum Salzmeer, nahm ab und zerfloß. Also ging das Volk hinüber vor Jericho. (2. Mose 14.21) (Psalm 114.3) 17 Und die Priester, welche die Bundeslade des HERRN trugen, standen fest auf dem Trockenen, mitten im Jordan; und ganz Israel ging trockenen Fußes hindurch, bis das ganze Volk den Jordan völlig überschritten hatte.

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)