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Josua - Kapitel 3

Israel geht trockenen Fußes über den Jordan

1 Da machte sich Josua früh auf, und sie zogen aus Sittim und kamen an den Jordan, er und alle Kinder Israel, und blieben daselbst, ehe sie hinüberzogen. (4. Mose 25.1) 2 Nach drei Tagen aber gingen die Amtleute durch das Lager 3 und geboten dem Volke und sprachen: Wenn ihr die Bundeslade des HERRN, eures Gottes, sehen werdet und die Priester, die Leviten, die sie tragen, so brechet auf von eurem Ort und folget ihr nach! 4 Doch soll zwischen euch und ihr etwa zweitausend Ellen Abstand sein. Ihr sollt ihr nicht zu nahe kommen, auf daß ihr wisset, welchen Weg ihr gehen sollt; denn ihr seid den Weg zuvor nicht gegangen. 5 Und Josua sprach zum Volk: Heiliget euch, denn morgen wird der HERR unter euch Wunder tun! (2. Mose 19.10) 6 Und zu den Priestern sprach Josua also: Traget die Lade des Bundes und geht vor dem Volke her! Da trugen sie die Lade des Bundes und gingen vor dem Volke her. (Josua 6.6) 7 Und der HERR sprach zu Josua: Heute will ich anfangen, dich vor ganz Israel groß zu machen, damit sie wissen, daß, wie ich mit Mose gewesen bin, ich auch mit dir sein werde. (Josua 1.5) (Josua 1.17) (Josua 4.14) 8 Du aber gebiete den Priestern, welche die Lade des Bundes tragen, und sprich: Wenn ihr bis an das Wasser des Jordan kommt, so stehet still am Jordan! 9 Und Josua sprach zu den Kindern Israel: Kommt herzu und hört die Worte des HERRN, eures Gottes! 10 Und er sprach: Daran sollt ihr merken, daß der lebendige Gott unter euch ist, und daß er vor euch die Kanaaniter, Hetiter, Heviter, Pheresiter, Girgasiter, Amoriter und Jebusiter gewiß vertreiben wird: 11 Siehe, die Lade des Bundes des Herrn aller Lande wird vor euch her über den Jordan gehen. 12 So nehmet nun aus den Stämmen Israels zwölf Männer, aus jedem Stamm einen. 13 Wenn dann die Fußsohlen der Priester, welche die Lade des HERRN, des Herrn aller Lande, tragen, ins Wasser des Jordan treten, so wird das Wasser des Jordan sich zerteilen, und das Wasser, das von oben herabfließt, wird stehen bleiben wie ein Damm. 14 Als nun das Volk auszog aus seinen Zelten, um über den Jordan zu gehen, und die Priester die Lade des Bundes vor dem Volke her trugen, 15 und die, welche die Lade trugen, an den Jordan kamen, und die Priester, welche die Lade trugen, ihre Füße zuäußerst in das Wasser tauchten (der Jordan aber war überfließend an allen seinen Gestaden, die ganze Zeit der Ernte), 16 da stand das Wasser, das von oben herabkam, aufgerichtet wie ein Damm, und schwellte an, sehr weit hinauf bei der Stadt Adam, die zur Seite von Zartan liegt; aber das Wasser, welches zum Meer der Ebene hinabfloß, zum Salzmeer, nahm ab und zerfloß. Also ging das Volk hinüber vor Jericho. (2. Mose 14.21) (Psalm 114.3) 17 Und die Priester, welche die Bundeslade des HERRN trugen, standen fest auf dem Trockenen, mitten im Jordan; und ganz Israel ging trockenen Fußes hindurch, bis das ganze Volk den Jordan völlig überschritten hatte.

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)