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Josua - Kapitel 3

Israel geht trockenen Fußes über den Jordan

1 Da machte sich Josua früh auf, und sie zogen aus Sittim und kamen an den Jordan, er und alle Kinder Israel, und blieben daselbst, ehe sie hinüberzogen. (4. Mose 25.1) 2 Nach drei Tagen aber gingen die Amtleute durch das Lager 3 und geboten dem Volke und sprachen: Wenn ihr die Bundeslade des HERRN, eures Gottes, sehen werdet und die Priester, die Leviten, die sie tragen, so brechet auf von eurem Ort und folget ihr nach! 4 Doch soll zwischen euch und ihr etwa zweitausend Ellen Abstand sein. Ihr sollt ihr nicht zu nahe kommen, auf daß ihr wisset, welchen Weg ihr gehen sollt; denn ihr seid den Weg zuvor nicht gegangen. 5 Und Josua sprach zum Volk: Heiliget euch, denn morgen wird der HERR unter euch Wunder tun! (2. Mose 19.10) 6 Und zu den Priestern sprach Josua also: Traget die Lade des Bundes und geht vor dem Volke her! Da trugen sie die Lade des Bundes und gingen vor dem Volke her. (Josua 6.6) 7 Und der HERR sprach zu Josua: Heute will ich anfangen, dich vor ganz Israel groß zu machen, damit sie wissen, daß, wie ich mit Mose gewesen bin, ich auch mit dir sein werde. (Josua 1.5) (Josua 1.17) (Josua 4.14) 8 Du aber gebiete den Priestern, welche die Lade des Bundes tragen, und sprich: Wenn ihr bis an das Wasser des Jordan kommt, so stehet still am Jordan! 9 Und Josua sprach zu den Kindern Israel: Kommt herzu und hört die Worte des HERRN, eures Gottes! 10 Und er sprach: Daran sollt ihr merken, daß der lebendige Gott unter euch ist, und daß er vor euch die Kanaaniter, Hetiter, Heviter, Pheresiter, Girgasiter, Amoriter und Jebusiter gewiß vertreiben wird: 11 Siehe, die Lade des Bundes des Herrn aller Lande wird vor euch her über den Jordan gehen. 12 So nehmet nun aus den Stämmen Israels zwölf Männer, aus jedem Stamm einen. 13 Wenn dann die Fußsohlen der Priester, welche die Lade des HERRN, des Herrn aller Lande, tragen, ins Wasser des Jordan treten, so wird das Wasser des Jordan sich zerteilen, und das Wasser, das von oben herabfließt, wird stehen bleiben wie ein Damm. 14 Als nun das Volk auszog aus seinen Zelten, um über den Jordan zu gehen, und die Priester die Lade des Bundes vor dem Volke her trugen, 15 und die, welche die Lade trugen, an den Jordan kamen, und die Priester, welche die Lade trugen, ihre Füße zuäußerst in das Wasser tauchten (der Jordan aber war überfließend an allen seinen Gestaden, die ganze Zeit der Ernte), 16 da stand das Wasser, das von oben herabkam, aufgerichtet wie ein Damm, und schwellte an, sehr weit hinauf bei der Stadt Adam, die zur Seite von Zartan liegt; aber das Wasser, welches zum Meer der Ebene hinabfloß, zum Salzmeer, nahm ab und zerfloß. Also ging das Volk hinüber vor Jericho. (2. Mose 14.21) (Psalm 114.3) 17 Und die Priester, welche die Bundeslade des HERRN trugen, standen fest auf dem Trockenen, mitten im Jordan; und ganz Israel ging trockenen Fußes hindurch, bis das ganze Volk den Jordan völlig überschritten hatte.

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5. Mose - Kapitel 24

Vorschriften über den Scheidebrief - Kriegsdienst der Jungverheirateten

1 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und sie ehelicht, und es geschieht, wenn sie keine Gnade in seinen Augen findet, weil er etwas Schamwürdiges an ihr gefunden hat, daß er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn in ihre Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt, (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 und sie geht aus seinem Hause und geht hin und wird das Weib eines anderen Mannes, 3 und der andere Mann haßt sie, und schreibt ihr einen Scheidebrief und gibt ihn in ihre Hand und entläßt sie aus seinem Hause; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat: 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist. Denn das ist ein Greuel vor Jehova; und du sollst nicht das Land sündigen machen, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. 5 Wenn ein Mann kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und es soll ihm keinerlei Sache auferlegt werden; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und sein Weib erfreuen, das er genommen hat. (5. Mose 20.7)

Verordnungen zum Schutz der Schwachen

6 Man soll nicht Mühle noch Mühlstein pfänden; denn wer das tut, pfändet das Leben. 7 Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, stiehlt, und ihn als Sklaven behandelt oder ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (2. Mose 21.16) 8 Habe acht bei dem Übel des Aussatzes, daß du sehr behutsam seiest und nach allem tuest, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden; so wie ich ihnen geboten habe, sollt ihr achthaben zu tun. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Gedenke dessen, was Jehova, dein Gott, an Mirjam getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget. (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehn leihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzupfänden; 11 draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du geliehen hast, soll das Pfand zu dir hinausbringen. 12 Und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfande schlafen legen; 13 du sollst ihm das Pfand jedenfalls beim Untergang der Sonne zurückgeben, daß er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne; und es wird dir Gerechtigkeit sein vor Jehova, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst nicht bedrücken den dürftigen und armen Mietling von deinen Brüdern oder von deinen Fremdlingen, die in deinem Lande, in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 An seinem Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen; denn er ist dürftig, und er sehnt sich danach: damit er nicht über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei. 16 Nicht sollen Väter getötet werden um der Kinder willen, und Kinder sollen nicht getötet werden um der Väter willen; sie sollen ein jeder für seine Sünde getötet werden. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht eines Fremdlings und einer Waise nicht beugen; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden. (2. Mose 22.20-21) 18 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und daß Jehova, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, solches zu tun. (5. Mose 16.12) 19 Wenn du deine Ernte auf deinem Felde hältst und eine Garbe auf dem Felde vergissest, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll sie sein, auf daß Jehova, dein Gott, dich segne in allem Werke deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du deine Oliven abschlägst, so sollst du nicht hinterdrein die Zweige absuchen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 21 Wenn du deinen Weinberg liesest, so sollst du nicht hinterdrein Nachlese halten: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 22 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.