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Josua - Kapitel 23

Ermahnende Worte Josuas an die Vorsteher des Volkes

1 Und nach langer Zeit, als der HERR Israel Ruhe verschafft hatte vor all seinen Feinden ringsum, und Josua alt und wohlbetagt war, (Josua 21.44) 2 berief Josua ganz Israel, seine Ältesten, Häupter, Richter und Amtleute und sprach zu ihnen: Ich bin nun alt und wohlbetagt; 3 ihr aber habt alles gesehen, was der HERR, euer Gott, getan hat an allen diesen Völkern vor euch her; denn der HERR, euer Gott, hat selbst für euch gestritten. 4 Seht, ich habe euch diese übriggebliebenen Völker durch das Los zugeteilt, einem jeden Stamm sein Erbteil, vom Jordan an, und alle Völker, die ich ausgerottet habe bis an das große Meer, wo die Sonne untergeht. 5 Und der HERR, euer Gott, wird sie vor euch her ausstoßen und vor euch her vertreiben, daß ihr derselben Land einnehmet, wie der HERR, euer Gott, euch versprochen hat. 6 So seid nun recht fest, zu beobachten und zu tun alles, was im Gesetzbuch Moses geschrieben steht, daß ihr nicht davon abweichet, weder zur Rechten noch zur Linken, (5. Mose 5.29) 7 damit ihr euch nicht mit diesen Völkern vermischet, die noch bei euch übriggeblieben sind, und nicht an die Namen ihrer Götter denket, noch bei ihnen schwöret, noch ihnen dienet, noch sie anbetet; (2. Mose 23.13) (2. Mose 23.24) 8 sondern dem HERRN, eurem Gott, sollt ihr anhangen, wie ihr bis auf diesen Tag getan habt. 9 Und der HERR hat große und mächtige Völker vor euch vertrieben, wie denn niemand bis auf diesen Tag vor euch bestehen konnte. (3. Mose 26.7-8) (5. Mose 28.7) 10 Ein einziger von euch jagt tausend; denn der HERR, euer Gott, streitet für euch, wie er euch versprochen hat. 11 Darum behütet eure Seelen wohl, daß ihr den HERRN, euren Gott, liebhabet! 12 Wenn ihr euch aber abwendet und dem Überrest dieser Völker anhanget, die unter euch übriggeblieben sind, und euch mit ihnen verheiratet, daß ihr euch untereinander vermischet, so wisset gewiß, 13 daß der HERR, euer Gott, diese Völker nicht mehr vor euch vertreiben wird; sondern sie werden euch zum Fallstrick und zur Schlinge und zur Geißel an eurer Seite werden und zu Dornen in euren Augen, bis ihr vertilgt seid aus diesem guten Lande, das der HERR, euer Gott, euch gegeben hat. (4. Mose 33.55) (5. Mose 7.16) (Richter 2.3) 14 Und siehe, ich gehe heute den Weg aller Welt, und ihr müßt erkennen mit eurem ganzen Herzen und mit eurer ganzen Seele, daß nicht ein Wort gefehlt hat von all dem Guten, das der HERR, euer Gott, euch versprochen hat; es ist euch alles widerfahren, und nichts ist ausgeblieben. (Josua 21.45) (1. Könige 2.2) 15 Wie nun alles Gute über euch gekommen ist, das der HERR, euer Gott, euch versprochen hat, so wird der HERR auch alles Böse über euch kommen lassen, bis er euch vertilgt hat aus diesem guten Lande, das euch der HERR, euer Gott, gegeben hat. 16 Wenn ihr den Bund des HERRN, eures Gottes, den er euch geboten hat, übertretet und hingehet und andern Göttern dienet und sie anbetet, so wird der Zorn des HERRN über euch ergrimmen, und ihr werdet bald vertilgt sein aus dem guten Lande, das er euch gegeben hat!

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)