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Josua - Kapitel 22

Ruben, Gad und der halbe Stamm Manasse kehren in ihr Gebiet zurück

1 Da berief Josua die Rubeniter und Gaditer und den halben Stamm Manasse und sprach zu ihnen: 2 Ihr habt alles gehalten, was euch Mose, der Knecht des HERRN, geboten hat, und habt meiner Stimme gehorcht in allem, was ich euch geboten habe. (4. Mose 32.20-22) (5. Mose 3.18-20) 3 Ihr habt eure Brüder während dieser langen Zeit nicht verlassen bis auf diesen Tag, und habt treulich an dem Gebot des HERRN, eures Gottes, festgehalten. 4 Weil nun der HERR, euer Gott, eure Brüder zur Ruhe gebracht, wie er ihnen versprochen hat, so kehret jetzt um und ziehet hin in eure Hütten, in das Land eures Erbteils, das euch Mose, der Knecht des HERRN, jenseits des Jordan gegeben hat. 5 Nehmt euch nur sehr in acht, daß ihr tut nach dem Gebot und Gesetz, das euch Mose, der Knecht des HERRN, geboten hat: daß ihr den HERRN, euren Gott, liebet und auf allen seinen Wegen wandelt und seine Gebote befolget und ihm anhanget und ihm von ganzem Herzen und von ganzer Seele dienet! 6 Also segnete sie Josua und entließ sie; und sie gingen zu ihren Hütten. 7 Aber dem halben Stamme Manasse hatte Mose ein Erbteil gegeben in Basan; der andern Hälfte gab Josua ein Erbteil unter ihren Brüdern diesseits des Jordan, gegen den Westen. 8 Und als er sie zu ihren Hütten gehen ließ und sie segnete, sprach er zu ihnen: Mit großem Gut kehrt ihr nun zurück zu euren Hütten, mit sehr viel Vieh, mit Silber, Gold, Erz, Eisen und mit Kleidern in großer Zahl; teilt den Raub eurer Feinde mit euren Brüdern! (4. Mose 31.27) 9 Also kehrten die Rubeniter, Gaditer und der halbe Stamm Manasse um und gingen von den Kindern Israel weg, von Silo, das im Lande Kanaan liegt, um ins Land Gilead zu ziehen, zum Lande ihres Erbteils, das sie daselbst besaßen, nach dem Befehl des HERRN durch Mose.

Der Altar am Jordan

10 Und da sie in die Gegend am Jordan kamen, die im Lande Kanaan liegt, bauten die Rubeniter, Gaditer und der halbe Stamm Manasse einen Altar daselbst am Jordan, einen Altar von großem Umfang. 11 Und die Kinder Israel hörten sagen: Siehe, die Kinder Ruben, die Kinder Gad und der halbe Stamm Manasse haben einen Altar gebaut gegenüber dem Lande Kanaan, in der Gegend am Jordan, jenseits der Kinder Israel! 12 Da sie nun solches hörten, versammelte sich die ganze Gemeinde der Kinder Israel zu Silo, um wider sie ins Feld zu ziehen. 13 Und die Kinder Israel sandten zu den Rubenitern, den Gaditern und dem halben Stamm Manasse in das Land Gilead: Pinehas, den Sohn Eleasars, den Priester, (4. Mose 25.7) 14 und mit ihm zehn Fürsten, je einen von jedem Vaterhaus aller Stämme Israels; jeder war das Haupt seines Vaterhauses unter den Tausenden Israels. 15 Und diese kamen zu den Kindern Ruben, zu den Kindern Gad und zu dem halben Stamm Manasse in das Land Gilead, redeten mit ihnen und sprachen: 16 Also läßt euch die ganze Gemeinde des HERRN sagen: Was ist das für eine Untreue, die ihr an dem Gott Israels begangen habt, indem ihr euch heute von der Nachfolge des HERRN abkehret dadurch, daß ihr euch einen Altar bauet und euch heute gegen den HERRN empöret? (3. Mose 17.8-9) (5. Mose 12.13-14) 17 War uns zu wenig die Versündigung mit Peor, von welcher wir heute noch nicht gereinigt sind, und um derentwillen eine Plage über die Gemeinde des HERRN kam? (4. Mose 25.1) 18 Und ihr wendet euch heute von der Nachfolge des HERRN ab und empöret euch gegen den HERRN, so daß er morgen über die ganze Gemeinde Israel zürnt? 19 Wenn das Land, das ihr besitzet, unrein ist, so kommet doch herüber in das Land, das der HERR besitzt, da die Wohnung des HERRN steht, und nehmet Besitz unter uns und lehnet euch nicht auf gegen den HERRN und gegen uns, indem ihr euch einen Altar bauet außer dem Altar des HERRN, unsres Gottes. 20 Ist nicht, als Achan, der Sohn Serachs, etwas vom Gebannten veruntreute, der Zorn Gottes über die ganze Gemeinde Israel gekommen? Und er ging nicht allein unter in seiner Missetat! (Josua 7.1) 21 Da antworteten die Kinder Ruben und die Kinder Gad und der halbe Stamm Manasse und sagten zu den Obersten der Tausende Israels: (4. Mose 1.16) (4. Mose 10.4) 22 Der Gott der Götter, der HERR, der Gott der Götter, der HERR, er weiß, und Israel soll es auch wissen: Ist es aus Empörung oder Untreue gegen den HERRN geschehen, so helfe er uns heute nicht! 23 Wenn wir uns den Altar gebaut haben, um uns von der Nachfolge des HERRN abzuwenden, um Brandopfer und Speisopfer darauf zu opfern, oder um Dankopfer darauf zu tun, so fordere es der HERR! 24 Vielmehr haben wir es aus Besorgnis und mit Absicht getan, indem wir sprachen: Morgen könnten eure Kinder zu unsern Kindern also sprechen: «Was geht euch der HERR, der Gott Israels, an? 25 Denn der HERR hat eine Grenze gesetzt zwischen uns und euch, ihr Kinder Ruben und Kinder Gad, nämlich den Jordan; ihr habt keinen Anteil an dem HERRN!» Damit würden eure Kinder unsre Kinder von der Furcht des HERRN abwendig machen. 26 Darum sprachen wir: Wir wollen doch für uns einen Altar machen, nicht für Brandopfer oder Schlachtopfer, 27 sondern damit er Zeuge sei zwischen uns und euch und zwischen unsern Nachkommen, daß wir den Dienst des HERRN üben wollen vor ihm mit unsern Brandopfern, Schlachtopfern und Dankopfern, und damit eure Kinder künftig nicht zu unsern Kindern sagen dürfen: «Ihr habt keinen Anteil an dem HERRN.» (Josua 24.27) 28 Und wir sprachen: Wenn sie aber künftig also zu uns und unsern Nachkommen reden sollten, so können wir sagen: «Seht das Abbild des Altars des HERRN, das unsre Väter gemacht haben, nicht für Brandopfer, noch für Schlachtopfer, sondern damit er zwischen uns und euch Zeuge sei! 29 Das sei ferne von uns, daß wir uns gegen den HERRN auflehnen, daß wir uns heute von der Nachfolge des HERRN abwenden und einen Altar bauen für Brandopfer, für Speisopfer und für Schlachtopfer, außer dem Altar des HERRN, unsres Gottes, der vor seiner Wohnung steht!» 30 Als aber Pinehas, der Priester, und die Obersten der Gemeinde, die Häupter der Tausende Israels, die mit ihm waren, diese Worte hörten, welche die Kinder Ruben, die Kinder Gad und die Kinder Manasse sagten, gefielen sie ihnen wohl. 31 Und Pinehas, der Sohn Eleasars, der Priester, sprach zu den Kindern Manasse: Heute erkennen wir, daß der HERR unter uns ist, daß ihr mit dieser Tat keine Untreue an dem HERRN begangen habt! Nun habt ihr die Kinder Israel aus der Hand des HERRN errettet! 32 Da kehrten Pinehas, der Sohn Eleasars, der Priester, und die Obersten um und zogen von den Kindern Ruben und den Kindern Gad aus dem Lande Gilead in das Land Kanaan zu den Kindern Israel und brachten ihnen Bericht. 33 Da gefiel die Sache den Kindern Israel wohl. Und die Kinder Israel lobten Gott und sagten nicht mehr, daß sie wider jene zum Streit ausziehen wollten, um das Land zu verderben, in dem die Kinder Ruben und die Kinder Gad wohnten. 34 Und die Kinder Ruben und die Kinder Gad nannten den Altar: Er ist ein Zeuge zwischen uns, daß der HERR Gott ist!

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.