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Josua - Kapitel 22

Ruben, Gad und der halbe Stamm Manasse kehren in ihr Gebiet zurück

1 Da berief Josua die Rubeniter und Gaditer und den halben Stamm Manasse und sprach zu ihnen: 2 Ihr habt alles gehalten, was euch Mose, der Knecht des HERRN, geboten hat, und habt meiner Stimme gehorcht in allem, was ich euch geboten habe. (4. Mose 32.20-22) (5. Mose 3.18-20) 3 Ihr habt eure Brüder während dieser langen Zeit nicht verlassen bis auf diesen Tag, und habt treulich an dem Gebot des HERRN, eures Gottes, festgehalten. 4 Weil nun der HERR, euer Gott, eure Brüder zur Ruhe gebracht, wie er ihnen versprochen hat, so kehret jetzt um und ziehet hin in eure Hütten, in das Land eures Erbteils, das euch Mose, der Knecht des HERRN, jenseits des Jordan gegeben hat. 5 Nehmt euch nur sehr in acht, daß ihr tut nach dem Gebot und Gesetz, das euch Mose, der Knecht des HERRN, geboten hat: daß ihr den HERRN, euren Gott, liebet und auf allen seinen Wegen wandelt und seine Gebote befolget und ihm anhanget und ihm von ganzem Herzen und von ganzer Seele dienet! 6 Also segnete sie Josua und entließ sie; und sie gingen zu ihren Hütten. 7 Aber dem halben Stamme Manasse hatte Mose ein Erbteil gegeben in Basan; der andern Hälfte gab Josua ein Erbteil unter ihren Brüdern diesseits des Jordan, gegen den Westen. 8 Und als er sie zu ihren Hütten gehen ließ und sie segnete, sprach er zu ihnen: Mit großem Gut kehrt ihr nun zurück zu euren Hütten, mit sehr viel Vieh, mit Silber, Gold, Erz, Eisen und mit Kleidern in großer Zahl; teilt den Raub eurer Feinde mit euren Brüdern! (4. Mose 31.27) 9 Also kehrten die Rubeniter, Gaditer und der halbe Stamm Manasse um und gingen von den Kindern Israel weg, von Silo, das im Lande Kanaan liegt, um ins Land Gilead zu ziehen, zum Lande ihres Erbteils, das sie daselbst besaßen, nach dem Befehl des HERRN durch Mose.

Der Altar am Jordan

10 Und da sie in die Gegend am Jordan kamen, die im Lande Kanaan liegt, bauten die Rubeniter, Gaditer und der halbe Stamm Manasse einen Altar daselbst am Jordan, einen Altar von großem Umfang. 11 Und die Kinder Israel hörten sagen: Siehe, die Kinder Ruben, die Kinder Gad und der halbe Stamm Manasse haben einen Altar gebaut gegenüber dem Lande Kanaan, in der Gegend am Jordan, jenseits der Kinder Israel! 12 Da sie nun solches hörten, versammelte sich die ganze Gemeinde der Kinder Israel zu Silo, um wider sie ins Feld zu ziehen. 13 Und die Kinder Israel sandten zu den Rubenitern, den Gaditern und dem halben Stamm Manasse in das Land Gilead: Pinehas, den Sohn Eleasars, den Priester, (4. Mose 25.7) 14 und mit ihm zehn Fürsten, je einen von jedem Vaterhaus aller Stämme Israels; jeder war das Haupt seines Vaterhauses unter den Tausenden Israels. 15 Und diese kamen zu den Kindern Ruben, zu den Kindern Gad und zu dem halben Stamm Manasse in das Land Gilead, redeten mit ihnen und sprachen: 16 Also läßt euch die ganze Gemeinde des HERRN sagen: Was ist das für eine Untreue, die ihr an dem Gott Israels begangen habt, indem ihr euch heute von der Nachfolge des HERRN abkehret dadurch, daß ihr euch einen Altar bauet und euch heute gegen den HERRN empöret? (3. Mose 17.8-9) (5. Mose 12.13-14) 17 War uns zu wenig die Versündigung mit Peor, von welcher wir heute noch nicht gereinigt sind, und um derentwillen eine Plage über die Gemeinde des HERRN kam? (4. Mose 25.1) 18 Und ihr wendet euch heute von der Nachfolge des HERRN ab und empöret euch gegen den HERRN, so daß er morgen über die ganze Gemeinde Israel zürnt? 19 Wenn das Land, das ihr besitzet, unrein ist, so kommet doch herüber in das Land, das der HERR besitzt, da die Wohnung des HERRN steht, und nehmet Besitz unter uns und lehnet euch nicht auf gegen den HERRN und gegen uns, indem ihr euch einen Altar bauet außer dem Altar des HERRN, unsres Gottes. 20 Ist nicht, als Achan, der Sohn Serachs, etwas vom Gebannten veruntreute, der Zorn Gottes über die ganze Gemeinde Israel gekommen? Und er ging nicht allein unter in seiner Missetat! (Josua 7.1) 21 Da antworteten die Kinder Ruben und die Kinder Gad und der halbe Stamm Manasse und sagten zu den Obersten der Tausende Israels: (4. Mose 1.16) (4. Mose 10.4) 22 Der Gott der Götter, der HERR, der Gott der Götter, der HERR, er weiß, und Israel soll es auch wissen: Ist es aus Empörung oder Untreue gegen den HERRN geschehen, so helfe er uns heute nicht! 23 Wenn wir uns den Altar gebaut haben, um uns von der Nachfolge des HERRN abzuwenden, um Brandopfer und Speisopfer darauf zu opfern, oder um Dankopfer darauf zu tun, so fordere es der HERR! 24 Vielmehr haben wir es aus Besorgnis und mit Absicht getan, indem wir sprachen: Morgen könnten eure Kinder zu unsern Kindern also sprechen: «Was geht euch der HERR, der Gott Israels, an? 25 Denn der HERR hat eine Grenze gesetzt zwischen uns und euch, ihr Kinder Ruben und Kinder Gad, nämlich den Jordan; ihr habt keinen Anteil an dem HERRN!» Damit würden eure Kinder unsre Kinder von der Furcht des HERRN abwendig machen. 26 Darum sprachen wir: Wir wollen doch für uns einen Altar machen, nicht für Brandopfer oder Schlachtopfer, 27 sondern damit er Zeuge sei zwischen uns und euch und zwischen unsern Nachkommen, daß wir den Dienst des HERRN üben wollen vor ihm mit unsern Brandopfern, Schlachtopfern und Dankopfern, und damit eure Kinder künftig nicht zu unsern Kindern sagen dürfen: «Ihr habt keinen Anteil an dem HERRN.» (Josua 24.27) 28 Und wir sprachen: Wenn sie aber künftig also zu uns und unsern Nachkommen reden sollten, so können wir sagen: «Seht das Abbild des Altars des HERRN, das unsre Väter gemacht haben, nicht für Brandopfer, noch für Schlachtopfer, sondern damit er zwischen uns und euch Zeuge sei! 29 Das sei ferne von uns, daß wir uns gegen den HERRN auflehnen, daß wir uns heute von der Nachfolge des HERRN abwenden und einen Altar bauen für Brandopfer, für Speisopfer und für Schlachtopfer, außer dem Altar des HERRN, unsres Gottes, der vor seiner Wohnung steht!» 30 Als aber Pinehas, der Priester, und die Obersten der Gemeinde, die Häupter der Tausende Israels, die mit ihm waren, diese Worte hörten, welche die Kinder Ruben, die Kinder Gad und die Kinder Manasse sagten, gefielen sie ihnen wohl. 31 Und Pinehas, der Sohn Eleasars, der Priester, sprach zu den Kindern Manasse: Heute erkennen wir, daß der HERR unter uns ist, daß ihr mit dieser Tat keine Untreue an dem HERRN begangen habt! Nun habt ihr die Kinder Israel aus der Hand des HERRN errettet! 32 Da kehrten Pinehas, der Sohn Eleasars, der Priester, und die Obersten um und zogen von den Kindern Ruben und den Kindern Gad aus dem Lande Gilead in das Land Kanaan zu den Kindern Israel und brachten ihnen Bericht. 33 Da gefiel die Sache den Kindern Israel wohl. Und die Kinder Israel lobten Gott und sagten nicht mehr, daß sie wider jene zum Streit ausziehen wollten, um das Land zu verderben, in dem die Kinder Ruben und die Kinder Gad wohnten. 34 Und die Kinder Ruben und die Kinder Gad nannten den Altar: Er ist ein Zeuge zwischen uns, daß der HERR Gott ist!

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.