1Da traten die obersten Väter unter den Leviten zu Eleasar, dem Priester, und zu Josua, dem Sohne Nuns, und zu den Familienhäuptern der Stämme der Kinder Israel(Josua 14.1)2und redeten mit ihnen zu Silo, im Lande Kanaan, und sprachen: Der HERR hat durch Mose geboten, daß man uns Städte geben soll, um darin zu wohnen, und die zugehörigen Weideplätze für unser Vieh.(4. Mose 35.2)3Da gaben die Kinder Israel den Leviten von ihrem Erbteil, nach dem Befehl des HERRN, diese Städte samt ihren Weideplätzen.4Das Los aber fiel für das Geschlecht der Kahatiter; und die Kinder Aarons, des Priesters, unter den Leviten erhielten durch das Los dreizehn Städte vom Stamme Juda, vom Stamme Simeon und vom Stamme Benjamin.(1. Chronik 6.39)5Den übrigen Kindern Kahats aber wurden durch das Los zehn Städte gegeben , von den Geschlechtern des Stammes Ephraim, vom Stamm Asser und vom Stamm Naphtali und vom halben Stamm Manasse zu Basan.6Aber den Kindern Gersons wurden durch das Los dreizehn Städte gegeben von den Geschlechtern des Stammes Issaschar, vom Stamm Asser und vom Stamm Naphtali und vom halben Stamm Manasse zu Basan.7Den Kindern Merari nach ihren Geschlechtern wurden zwölf Städte vom Stamme Ruben, vom Stamme Gad und vom Stamme Sebulon gegeben .8Also gaben die Kinder Israel den Leviten durch das Los diese Städte samt ihren Weideplätzen, wie der HERR durch Mose geboten hatte.9Vom Stamm der Kinder Juda und vom Stamm der Kinder Simeon traten sie folgende Städte ab, die sie mit Namen nannten.10Und sie wurden den Kindern Aarons, vom Geschlecht der Kahatiter, aus den Kindern Levi zuteil ; denn das erste Los fiel auf sie.11So gaben sie ihnen nun die Stadt Arbas, des Vaters Enaks, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda und ihre Weideplätze um sie her.(Josua 20.7)12Aber den Acker und ihre Dörfer gaben sie Kaleb, dem Sohn Jephunnes, zu seiner Besitzung.(Josua 14.14)(Josua 15.13)13Also gaben sie den Kindern des Priesters Aaron Hebron, die Freistadt der Totschläger, und seine Weideplätze, Libna und seine Weideplätze,14Jattir und seine Weideplätze, Estemoa und seine Weideplätze,15Holon und seine Weideplätze,16Debir und seine Weideplätze, Ain und seine Weideplätze, Jutta und seine Weideplätze, Beth-Semes und seine Weideplätze, neun Städte von diesen zwei Stämmen.(1. Samuel 6.12)(1. Samuel 6.15)17Von dem Stamme Benjamin aber gaben sie Gibeon und seine Weideplätze, Geba und seine Weideplätze, Anatot und seine Weideplätze;18vier Städte;(Jeremia 1.1)19so daß der Städte der Kinder Aarons, der Priester, dreizehn waren, samt ihren Weideplätzen.20Den Geschlechtern aber der Kinder Kahats, den Leviten, welche von den Kindern Kahats noch übrig waren, wurden die Städte ihres Loses von dem Stamme Ephraim zuteil.21Und sie gaben ihnen Sichem, die Freistadt der Totschläger, und seine Weideplätze auf dem Gebirge Ephraim, ferner Geser und seine Weideplätze,(Josua 20.7)22Kibzaim und seine Weideplätze, Beth-Horon und seine Weideplätze; vier Städte.23Und von dem Stamme Dan: Elteke und seine Weideplätze, Gibbeton und seine Weideplätze;24Ajalon und seine Weideplätze, Gat-Rimmon und seine Weideplätze; vier Städte.25Von dem halben Stamm Manasse aber zwei Städte: Taanach und seine Weideplätze, Gat-Rimmon und seine Weideplätze.26Im ganzen zehn Städte samt ihren Weideplätzen für die übrigen Kinder des Geschlechtes Kahats.27Den Kindern Gersons aber, aus den Geschlechtern der Leviten, wurden von dem halben Stamm Manasse zwei Städte gegeben: Golan in Basan, die Freistadt für die Totschläger, und seine Weideplätze, dazu Beestera und seine Weideplätze;(Josua 20.8)28vom Stamm Issaschar aber Kisjon und seine Weideplätze, Daberat und seine Weideplätze,29Jarmut und seine Weideplätze, Engannim und seine Weideplätze; vier Städte.30Und vom Stamm Asser: Miseal und seine Weideplätze, Abdon und seine Weideplätze,31Helkat und seine Weideplätze, Rechob und seine Weideplätze; vier Städte.32Vom Stamm Naphtali aber Kedesch in Galiläa, die Freistadt der Totschläger, und seine Weideplätze, Hammot-Dor und seine Weideplätze, Kartan und seine Weideplätze; drei Städte,(Josua 20.7)33so daß die Gesamtzahl der Städte der Geschlechter der Gersoniter war: dreizehn Städte samt ihren Weideplätzen.34Den Geschlechtern aber der Kinder Meraris, den übrigen Leviten, wurden vom Stamme Sebulon gegeben: Jokneam und seine Weideplätze, Karta und seine Weideplätze,35Dimna und seine Weideplätze, Nahalal und seine Weideplätze; vier Städte;36und vom Stamme Ruben: Bezer und seine Weideplätze, Jahza und seine Weideplätze,(Josua 20.8)37Kedemot und seine Weideplätze, Mephaar und seine Weideplätze; vier Städte;38vom Stamme Gad aber Ramot in Gilead, die Freistadt für die Totschläger, und seine Weideplätze, Mahanaim und seine Weideplätze,(Josua 20.8)39Hesbon und seine Weideplätze; Jaeser und seine Weideplätze; zusammen vier Städte.40Alle Städte der Kinder Meraris unter ihren Geschlechtern, die noch übrig waren von den Geschlechtern der Leviten, nach ihrem Los: zwölf Städte.41Also betrug die Gesamtzahl der Städte der Leviten unter dem Erbteil der Kinder Israel achtundvierzig, samt ihren Weideplätzen.42Es war aber mit diesen Städten so, daß eine jede ihre Weideplätze um sich her hatte, eine wie die andere.
Gottes Verheißungen in allem erfüllt
43Also gab der HERR den Kindern Israel das ganze Land, von dem er geschworen hatte, es ihren Vätern zu geben, und sie nahmen es ein und wohnten darin.(1. Mose 12.7)44Und der HERR verschaffte ihnen Ruhe ringsum, ganz so, wie er ihren Vätern geschworen hatte, und es bestand keiner ihrer Feinde vor ihnen, sondern der HERR gab alle ihre Feinde in ihre Hand.45Es fehlte nichts an all dem Guten, das der HERR dem Hause Israel versprochen hatte. Es kam alles.(Josua 23.14)
1Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach:2Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben.(4. Mose 18.20)(Josua 21.2)3Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere.4Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum;5und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein.6Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben.(2. Mose 21.13)(5. Mose 4.41)(5. Mose 19.2)(5. Mose 19.9)(Josua 20.1)7Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein.8Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben.(4. Mose 26.54)9Und Jehova redete zu Mose und sprach:10Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet,11so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.12Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht.13Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein.14Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein.15Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.16Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.17Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.18Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.19Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten.20Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist,21oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft.22Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat,23oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht:24so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten;25und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat.(3. Mose 21.10)26Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht,27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld.28Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. -29Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.30Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe.(5. Mose 17.6)(5. Mose 19.15)31Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden.32Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen.33Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.(1. Mose 9.6)34Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel.(2. Mose 29.45)