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Josua - Kapitel 2

Die Kundschafter in Jericho und Rahab

1 Da sandte Josua, der Sohn Nuns, von Sittim zwei Männer heimlich als Kundschafter aus und sprach: Gehet hin, besehet das Land und Jericho! Diese gingen hin und kamen in das Haus einer Dirne namens Rahab und legten sich daselbst nieder. (Hebräer 11.31) (Jakobus 2.25) 2 Es ward aber dem König zu Jericho gesagt: Siehe, in dieser Nacht sind Männer von den Kindern Israel hereingekommen, das Land auszukundschaften! 3 Da sandte der König von Jericho zu Rahab und ließ ihr sagen: Gib die Männer heraus, die zu dir in dein Haus gekommen sind; denn sie sind gekommen, das ganze Land auszukundschaften! 4 Das Weib hatte die beiden Männer genommen und verborgen und sprach nun: Es sind freilich Männer zu mir hereingekommen; aber ich wußte nicht, von wannen sie waren; 5 und als man die Tore zuschließen wollte, da es finster ward, gingen sie hinaus; ich weiß nicht, wohin sie gegangen sind. Jaget ihnen eilends nach, denn ihr werdet sie einholen! 6 Sie aber ließ dieselben auf das Dach steigen und verbarg sie unter die Flachsstengel, die sie auf dem Dache ausgebreitet hatte. 7 Und die Männer jagten ihnen nach auf dem Wege zum Jordan bis an die Furt; und man schloß das Tor zu, als die hinauswaren, die ihnen nachjagten. 8 Ehe aber die Männer sich schlafen legten, stieg sie zu ihnen auf das Dach hinauf 9 und sprach zu ihnen: Ich weiß, daß euch der HERR das Land geben wird; denn es hat uns Furcht vor euch überfallen, und alle Einwohner des Landes sind vor euch verzagt. (2. Mose 23.27) 10 Denn wir haben gehört, wie der HERR das Wasser des Schilfmeers vor euch ausgetrocknet hat, als ihr aus Ägypten zoget, und was ihr den beiden Königen der Amoriter, Sihon und Og, jenseits des Jordan getan habt, an denen ihr den Bann vollstreckt habt. (2. Mose 14.21) (4. Mose 21.24) (4. Mose 21.35) 11 Und da wir solches hörten, ist unser Herz verzagt geworden, und es ist kein rechter Mut mehr in irgend jemand vor euch; denn der HERR, euer Gott, ist Gott oben im Himmel und unten auf Erden. (2. Mose 15.14-15) (5. Mose 4.39) (Josua 5.1) 12 Und nun schwöret mir doch bei dem HERRN, daß, wie ich an euch Barmherzigkeit getan, auch ihr an meines Vaters Haus Barmherzigkeit beweisen wollet, und gebet mir ein sicheres Zeichen, (Josua 6.23) (Josua 6.25) 13 daß ihr meinen Vater, meine Mutter, meine Brüder und meine Schwestern samt allen ihren Angehörigen am Leben lassen und unsre Seele vom Tode erretten wollt. 14 Die Männer sprachen zu ihr: Unsere Seele soll an eurer Statt des Todes sein, sofern ihr diese unsere Sache nicht verratet! Und wenn der HERR uns dieses Land gibt, so wollen wir an dir Barmherzigkeit und Treue beweisen! 15 Da ließ sie dieselben an einem Seil durch das Fenster hinunter; denn ihr Haus war an der Stadtmauer, und sie wohnte an der Mauer. 16 Und sie sprach zu ihnen: Gehet auf das Gebirge, daß euch eure Verfolger nicht begegnen, und verberget euch daselbst drei Tage lang, bis eure Verfolger zurückgekehrt sind; darnach geht eures Weges! 17 Und die Männer sprachen zu ihr: Wir wollen aber dieses deines Eides los sein, den du uns hast schwören lassen: 18 siehe, wenn wir in das Land kommen, so sollst du dieses karmesinrote Seil, womit du uns hinabgelassen hast, in das Fenster knüpfen, und deinen Vater, deine Mutter, deine Brüder und deines Vaters ganzes Haus zu dir in das Haus versammeln. 19 Und wer zur Tür deines Hauses hinaus auf die Straße geht, desselben Blut sei auf seinem Haupt, wir aber unschuldig; wenn aber an jemand von denen, die bei dir im Hause sind, Hand gelegt wird, so soll ihr Blut auf unserm Haupte sein. 20 Auch wenn du etwas von dieser unserer Sache aussagen wirst, so wollen wir deines Eides los sein, den du uns hast schwören lassen. 21 Sie sprach: Es sei, wir ihr saget! und ließ sie gehen. Und sie gingen hin; sie aber knüpfte das karmesinrote Seil ins Fenster. 22 Und jene gingen aufs Gebirge und blieben drei Tage lang daselbst, bis ihre Verfolger zurückgekehrt waren; diese hatten sie auf allen Straßen gesucht und doch nicht gefunden. 23 Also stiegen die beiden Männer wieder vom Gebirge hinunter, setzten über und kamen zu Josua, dem Sohne Nuns, und erzählten ihm alles, wie sie es gefunden hatten, 24 und sprachen zu Josua: Der HERR hat das ganze Land in unsre Hände gegeben; auch sind alle Einwohner verzagt vor uns! (Josua 2.9)

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)