1Und die ganze Gemeinde der Kinder Israel versammelte sich zu Silo und schlug daselbst die Stiftshütte auf, und das Land war ihnen unterworfen.(Richter 21.19)(1. Samuel 1.3)(1. Samuel 4.4)2Es waren aber noch sieben Stämme der Kinder Israel, denen sie ihr Erbe nicht ausgeteilt hatten.3Und Josua sprach zu Kindern Israel: Wie lange seid ihr so lässig und gehet nicht hin, das Land einzunehmen, das euch der HERR, eurer Väter Gott, gegeben hat?4Nehmt aus jedem Stamme drei Männer, so will ich sie aussenden; und sie sollen sich aufmachen und das Land durchziehen und es nach Bedürfnis ihrer Erbteile aufzeichnen und alsdann wieder zu mir kommen.5Sie sollen das Land in sieben Teile zerlegen. Juda soll in seinem Gebiet bleiben gegen Mittag, und das Haus Joseph soll in seinem Gebiete bleiben gegen Mitternacht.6Ihr aber fertiget eine Aufzeichnung des Landes an in sieben Teilen und bringet sie zu mir hierher, so will ich euch das Los werfen hier vor dem HERRN, unserm Gott.7Denn die Leviten haben keinen Teil unter euch, sondern das Priestertum des HERRN ist ihr Erbteil. So haben Gad und Ruben und der halbe Stamm Manasse ihr Erbteil jenseits des Jordan, gegen Morgen, empfangen, welchen ihnen Mose, der Knecht des HERRN, gegeben hat.(Josua 13.14)8Da machten sich die Männer auf und gingen hin. Und Josua gebot ihnen, als sie hingingen, um das Land aufzuzeichnen, und sprach: Gehet hin und durchwandelt das Land und zeichnet es auf und kommt wieder zu mir, so will ich euch hier, zu Silo, das Los werfen vor dem HERRN!9Also gingen diese Männer hin und durchzogen das Land und zeichneten es auf, nach den Städten, in sieben Teilen, in einer Buchrolle und kamen zu Josua in das Lager gen Silo.10Da warf ihnen Josua das Los zu Silo, vor dem HERRN, und teilte daselbst das Land aus unter die Kinder Israel, einem jeden sein Teil.
Das Erbteil des Stammes Benjamin
11Und das Los fiel für den Stamm der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern und das für sie erloste Gebiet kam zwischen die Kinder Juda und die Kinder Joseph zu liegen.12Und ihre nördliche Grenze begann am Jordan und zieht sich über den Bergrücken nördlich von Jericho und über das Gebirge abendwärts und endigt gegen die Wüste von Beth-Aven(Josua 7.2)13und geht von dort hinüber nach Lus, über den Bergrücken südlich von Lus, das ist Bethel; und kommt hinab gen Atarot-Addar an den Berg, der gegen Mittag liegt, an dem untern Beth-Horon.(1. Mose 12.8)(1. Mose 28.19)14Darnach zieht sie sich weiter und wendet sich um nach der Abendseite, südlich von dem Berge, der mittagwärts vor Beth-Horon liegt, und endigt bei Kirjat-Baal, das ist Kirjat-Jearim, die Stadt der Kinder Juda. Das ist die westliche Seite.(Josua 15.6-9)15Die Südseite aber beginnt am Ende von Kirjat-Jearim; und die Grenze setzt sich fort gegen Abend bis zum Wasserbrunnen Nephtoach16und geht hinab bis an das Ende des Berges, der vor dem Tal des Sohnes Hinnom ist, welches im Tal Rephaim gegen Mitternacht liegt, und zieht sich durch das Tal Hinnom hinab an der Südseite der Jebusiter und kommt hinab zum Brunnen Rogel;17und zieht sich gegen Mitternacht und läuft gen En-Semes und weiter gen Gelilot, das der Anhöhe Adummim gegenüberliegt, und kommt herab zum Stein Bohans, des Sohnes Rubens,18und geht hinüber zu dem Bergrücken gegenüber der nördlichen Ebene und kommt hinab auf die Ebene19und geht an die Seite von Beth-Hogla, das gegen Mitternacht liegt, und die Grenze endigt an der nördlichen Zunge des Salzmeeres, am südlichen Ende des Jordan; das ist die südliche Grenze.20Aber der Jordan begrenzt es auf der Seite gegen Morgen. Das ist das Erbteil der Kinder Benjamin und seine Grenzen, wie sie ihre Geschlechter ringsum einschließen.21Die Städte aber des Stammes der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern sind diese: Jericho,22Beth-Hogla, Emek-Keziz, Beth-Araba,23Zemaraim, Bethel, Avvim, Parah,24Ophra, Kephar-Ammoni, Ophni und Geba. Das sind zwölf Städte und ihre Dörfer.25Gibeon, Rama, Beerot, Mizpe,26Kephira, Moza, Reckem, Jirpeel, Thareala,27Zela, Eleph und Jebusi, das ist Jerusalem, Gibeat und Kirjat.28Das sind vierzehn Städte und ihre Dörfer. Das ist das Erbteil der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern.(Josua 15.63)(Richter 1.21)
1Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst:2so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.(5. Mose 4.41-43)3Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe.4Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht,5wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe;6auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte.7Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. -8Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat9(wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen;10damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. -11Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte:12so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe.13Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen.14Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.(5. Mose 27.17)
Zeugen vor Gericht
15Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. -(5. Mose 17.6)(Johannes 8.17)(2. Korinther 13.1)16Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen,17so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden.(5. Mose 17.9)18Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt,19so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.20Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen.21Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!(2. Mose 21.23-25)