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Josua - Kapitel 15

Das Erbteil des Stammes Juda

1 Und das Los des Stammes der Kinder Juda nach ihren Geschlechtern lag an der Grenze von Zin gegen Mittag, am südlichen Ende. (4. Mose 34.3-5) 2 Und ihre südliche Grenze beginnt am Ende des Salzmeeres, bei der Zunge, die mittagwärts reicht, 3 und zieht sich hinaus gegen Mittag zur Höhe von Akrabbim und hinüber gen Zin und wieder von Mittag gen Kadesch-Barnea hinauf und nach Hezron hin und gen Adar hinauf und wendet sich gegen Karka; 4 dann geht sie hinüber nach Azmon und hinaus an den Bach Ägyptens, so daß das Meer das Ende der Grenze bildet. Das sei eure südliche Grenze! 5 Aber die östliche Grenze ist das Salzmeer bis zur Mündung des Jordan. Die Grenze des nördlichen Teils aber beginnt bei der Zunge des Meeres an der Mündung des Jordan 6 und geht hinauf gen Beth-Hogla und zieht sich von Mitternacht gen Beth-Araba und kommt herauf zum Stein Bohan, (Josua 18.17) 7 des Sohnes Rubens, und geht von dem Tal Achor hinauf gen Debir und wendet sich nördlich gegen Gilgal, welches der Anhöhe Adummim gegenüber liegt, das südlich an dem Bache liegt. Darnach geht sie zu dem Wasser En-Semes und kommt hinaus zum Brunnen Rogel, (2. Samuel 17.17) 8 geht darnach hinauf zum Tal des Sohnes Hinnoms, an der Seite der Jebusiter gegen Mittag, das ist Jerusalem; und sie kommt herauf zur Spitze des Berges, der westlich vor dem Tal Hinnom liegt und nördlich an das Ende des Tales Rephaim stößt. (2. Chronik 28.3) 9 Darnach kommt sie von der Spitze desselben Berges zu der Quelle des Wassers Nephtoach und kommt heraus zu den Städten des Gebirges Ephron und neigt sich gen Baala, das ist Kirjat-Jearim. (Josua 15.60) 10 Und die Grenze wendet sich herum von Baala gegen Abend zum Gebirge Seir und geht hinüber nach dem nördlichen Bergrücken Jearim, das ist Kesalon, und kommt herab gen Beth-Semes und geht nach Timna; 11 sodann läuft die Grenze weiter nördlich bis zum Bergrücken von Ekron und zieht sich gen Sikron und geht über den Berg Baala und kommt heraus gen Jabneel; also daß das Meer das Ende dieser Grenze bildet. 12 Die Grenze aber gegen Abend ist das große Meer und sein Gestade. Das ist die Grenze der Kinder Juda, nach ihren Geschlechtern, ringsum. 13 Aber Kaleb, dem Sohn Jephunnes, gab er sein Teil unter den Kindern Juda nach dem Befehl des HERRN an Josua, nämlich die Stadt Arba, des Vaters Enaks, das ist Hebron. (Josua 14.6) (Richter 1.10) 14 Und Kaleb vertrieb von dannen die drei Söhne Enaks, Sesai, Achiman und Talmai, die Enakskinder, 15 und zog von dannen hinauf zu den Einwohnern von Debir. Debir aber hieß vor Zeiten Kirjat-Sepher. 16 Und Kaleb sprach: Wer Kirjat-Sepher schlägt und erobert, dem will ich meine Tochter Achsa zum Eheweib geben! 17 Da gewann sie Otniel, der Sohn Kenas, des Bruders Kalebs; und er gab ihm seine Tochter Achsa zum Eheweib. 18 Und es begab sich, als sie einzog, trieb sie ihn an, von ihrem Vater einen Acker zu fordern. Und sie sprang vom Esel. Da sprach Kaleb zu ihr: 19 Was hast du? Sie sprach: Gib mir einen Segen, denn du hast mir ein dürres Land gegeben; gib mir auch Wasserquellen! Da gab er ihr Wasserquellen, die obern und die untern. 20 Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Juda nach ihren Geschlechtern. 21 Und die äußersten Städte des Stammes der Kinder Juda, gegen die Grenze der Edomiter im Süden, waren diese: Kabzeel, 22 Eder, Jagur, Kina, Dimona, Adada, 23 Kedesch, Hazor, Jitnan, Siph, Telem, 24 Bealot, Hazor-Hadatta, Keriot-Hezron, 25 welches Hazor ist, 26 Amam, Sema, Molada, 27 Hazar-Gadda, Hesmon, Beth-Pelet, 28 Hazar-Schual, Beer-Seba, Bisjot-Ja, 29 Baala, Jjim, Ezem, Eltolad, Kesil, 30 Horma, Ziklag, Madmanna, Sansanna, 31 Lebaot, Silhim, Ain und Rimmon. 32 Das sind neunundzwanzig Städte und ihre Dörfer. 33 In den Tälern aber waren Estaol, (Richter 13.25) (Richter 16.31) 34 Zorea, Asna, Sanoach, En-Gannim, 35 Tappuach, Enam, Jarmut, 36 Adullam, Socho, Aseka, Saaraim, Aditaim, Gereda, Gederotaim; 37 das sind vierzehn Städte und ihre Dörfer. 38 Zenan, Hadasa, Migdal-Gad, Dilean, 39 Mizpe, Jokteel, Lachis, Bozkat, Eglon, 40 Kabbon, Lachmas, Kitlis, Gederot, 41 Beth-Dagon, Naama, Makkeda. Das sind sechzehn Städte und ihre Dörfer. 42 Libna, Eter, Asan, Jiphtach, Asna, Nezib, 43 Kegila, Achsib, Maresa. 44 Das sind neun Städte und ihre Dörfer. (Josua 19.29) 45 Ekron, mit seinen Dörfern und Höfen. (1. Samuel 5.10) 46 Von Ekron und bis an das Meer alles, was an Asdod grenzt und ihre Dörfer: 47 Asdod mit seinen Dörfern und Höfen, Gaza mit seinen Höfen und Dörfern, bis an den Bach Ägyptens, und das große Meer ist seine Grenze. (4. Mose 34.6) (Richter 1.18) (1. Samuel 5.1) 48 Auf dem Gebirge aber waren Samir, Jattir, Socho, 49 Danna, Kirjat-Sanna, welches Debir ist, 50 Anab, Estemo, Anim, Gosen, Holon, Gilo. 51 Das sind elf Städte und ihre Dörfer. 52 Arab, Duma, Esean, 53 Janum, Beth-Tappuach, Apheka, Humta, 54 Kirjat-Arba, das ist Hebron, Zior. Das sind neun Städte und ihre Dörfer. 55 Maon, Karmel, Siph, Juta, Jesreel, 56 Jokdeam, Sanoach, Kain, Gibea, Timna. 57 Das sind zehn Städte und ihre Dörfer. 58 Halhul, Beth-Zur, Gedor, Maarat, Beth-Anot und Eltekon. 59 Das sind sechs Städte und ihre Dörfer. 60 Kirjat-Baal, das ist Kirjat-Jearim, und Rabba. Das sind zwei Städte und ihre Dörfer. (Josua 9.17) (Josua 18.14) 61 In der Wüste aber waren Beth-Araba, Middin, 62 Sechacha, Nibsan und die Salzstadt und Engedi. Das sind sechs Städte und ihre Dörfer. 63 Die Kinder Juda aber konnten die Jebusiter, welche zu Jerusalem wohnten, nicht vertreiben. Also wohnten die Jebusiter mit den Kindern Juda zu Jerusalem bis auf diesen Tag. (Josua 18.18) (2. Samuel 5.6)

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3. Mose - Kapitel 7

Weitere Bestimmungen für Schuld- und Dankopfer

1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges ist es. (3. Mose 5.14) 2 An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut auf dem Altar umhersprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, 4 die zwei Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen. (3. Mose 3.9-10) 5 Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Schuldopfer. 6 Was männlich ist unter den Priestern, die sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist ein Hochheiliges. 7 Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester gehören, der dadurch versöhnt.
8 Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll des Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat. (3. Mose 1.6)
9 Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll dem Priester gehören, der es opfert. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll aller Kinder Aarons sein, eines wie des andern. 11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert. (3. Mose 3.1)
12 Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, oder geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemengt. (3. Mose 22.29) 13 Sie sollen aber solches Opfer tun auf Kuchen von gesäuerten Brot mit ihrem Lob- und Dankopfer, 14 und sollen einen von den allen dem HERRN zur Hebe opfern, und es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt. 15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übriggelassen werden bis an den Morgen. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30)
16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas übrigbleibt auf den andern Tag, so soll man's doch essen. 17 Aber was vom geopferten Fleisch übrigbleibt am dritten Tage, soll mit Feuer verbrannt werden. 18 Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird er nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche Seele davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig. 19 Und das Fleisch, das von etwas Unreinem berührt wird, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll von dem Fleisch essen. 20 Und welche Seele essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN zugehört, und hat eine Unreinigkeit an sich, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 21 Und wenn eine Seele etwas Unreines anrührt, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder sonst was greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN zugehört, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen. (3. Mose 3.7) 24 Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz; aber essen sollt ihr's nicht. (2. Mose 22.30) 25 Denn wer das Fett ißt von dem Vieh, davon man dem HERRN Opfer bringt, dieselbe Seele soll ausgerottet werde von ihrem Volk. 26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt. (3. Mose 3.17) 27 Welche Seele würde irgend ein Blut essen, die soll ausgerottet werden von ihrem Volk. 28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
29 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer tun will, der soll darbringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört. 30 Er soll's aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, daß sie ein Webeopfer werden vor dem HERRN. (2. Mose 29.24) 31 Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar, aber die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein. 32 Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur Hebe von ihren Dankopfern. (3. Mose 9.21) 33 Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil. 34 Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.

Schluß

35 Dies ist die Gebühr Aarons und seiner Söhne von den Opfern des HERRN, des Tages, da sie überantwortet wurden Priester zu sein dem HERRN,
36 die der HERR gebot am Tage, da er sie salbte, daß sie ihnen gegeben werden sollte von den Kindern Israel, zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen. 37 Dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer, (3. Mose 6.13) 38 das der HERR dem Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem HERRN in der Wüste Sinai.