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Josua - Kapitel 14

Die Verteilung des Landes westlich des Jordan

1 Das ist es aber, was die Kinder Israel im Lande Kanaan geerbt haben, was Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns, und die obersten Väter der Stämme der Kinder Israel unter sie ausgeteilt haben, (4. Mose 34.17) 2 als sie es durch das Los unter sie teilten, wie der HERR durch Mose geboten hatte, es den neunundeinhalb Stämmen zu geben. (4. Mose 26.55) 3 Denn den zwei Stämmen und dem halben Stamm hatte Mose ihr Erbteil jenseits des Jordan gegeben; den Leviten aber hatte er kein Erbteil unter ihnen gegeben. (Josua 13.14) 4 Denn die Kinder Joseph bildeten zwei Stämme, Manasse und Ephraim. Darum gaben sie den Leviten keinen Teil am Landbesitz, sondern nur Städte, um darin zu wohnen, und ihre Weideplätze für ihr Vieh und ihre Güter. (Josua 21.1) 5 Wie der HERR dem Mose geboten hatte, also taten die Kinder Israel und teilten das Land.

Hebron wird Kaleb als Erbteil zugesprochen

6 Da traten die Kinder Juda zu Josua in Gilgal, und Kaleb, der Sohn Jephunnes, der Kenisiter, sprach zu ihm: Du weißt, was der HERR zu Mose, dem Mann Gottes, meinet und deinetwegen zu Kadesch-Barnea gesagt hat. (4. Mose 14.24) (5. Mose 1.36) 7 Ich war vierzig Jahre alt, als mich Mose, der Knecht des HERRN, von Kadesch-Barnea aussandte, das Land auszukundschaften, und ich brachte ihm Bericht, so wie es mir ums Herz war. (4. Mose 13.6) (4. Mose 13.30) 8 Aber meine Brüder, die mit mir hinaufgezogen waren, machten dem Volk das Herz verzagt; ich aber folgte dem HERRN, meinem Gott, gänzlich nach. 9 Da schwur mir Mose an demselben Tag und sprach: Das Land, darauf du mit deinem Fuß getreten bist, soll dein und deiner Kinder Erbteil sein ewiglich, weil du dem HERRN, meinem Gott, gänzlich nachgefolgt bist! 10 Und nun siehe, der HERR hat mich leben lassen, wie er geredet hat. Und es sind nunmehr fünfundvierzig Jahre, seit der HERR solches zu Mose sagte, als Israel in der Wüste wandelte. Und nun siehe, ich bin heute fünfundachtzig Jahre alt 11 und bin noch heute so stark, wie ich war an dem Tage, als mich Mose aussandte; wie meine Kraft damals war, also ist sie auch jetzt, zu streiten und aus und einzuziehen. (5. Mose 34.7) 12 Und nun, so gib mir dieses Gebirge, davon der HERR geredet hat an jenem Tage; denn du hörtest an demselben Tage, daß die Enakiter darauf wohnen und daß es große und feste Städte hat; vielleicht wird der HERR mit mir sein, daß ich sie vertreibe, wie der HERR geredet hat! (Josua 11.21) 13 Da segnete ihn Josua und gab also Kaleb, dem Sohn Jephunnes, Hebron zum Erbteil. (Josua 15.13) (Josua 21.11-12) 14 Daher ward Hebron das Erbteil Kalebs, des Sohnes Jephunnes, des Kenisiters, bis auf diesen Tag, weil er dem HERRN, dem Gott Israels, gänzlich nachgefolgt war. 15 Aber Hebron hieß vor Zeiten Kirjat-Arba. Der war der größte Mann unter den Enakitern. Und das Land ruhte aus vom Kriege. (Josua 11.23)

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)