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Josua - Kapitel 13

Gott ordnet die Verteilung an

1 Als nun Josua alt und wohlbetagt war, sprach der HERR zu ihm: Du bist alt und wohlbetagt geworden, aber es bleibt noch sehr viel Land einzunehmen. 2 Dies aber ist das Land, das noch einzunehmen bleibt: nämlich das ganze Gebiet der Philister und das ganze Gessuri: 3 vom Sihor an, der östlich von Ägypten fließt, bis an das Gebiet von Ekron, nach Norden zu, was zu den Kanaanitern gerechnet wird, die fünf Fürsten der Philister, nämlich der Gaziter, der Asdoditer, der Askaloniter, der Gatiter, der Ekroniter; auch die Avviter gegen Mittag. 4 Das ganze Land der Kanaaniter, und Maara der Zidonier, bis gen Aphek, bis an die Grenze der Amoriter; 5 dazu das Land der Gibliter und der ganze Libanon, gegen Aufgang der Sonne, von Baal-Gad an, unten am Berge Hermon, bis man gen Hamat kommt: 6 alle, die auf dem Gebirge wohnen, vom Libanon an bis an die warmen Quellen, und alle Zidonier. Ich will sie vor den Kindern Israel vertreiben; verlose sie nur zum Erbteil unter Israel, wie ich dir geboten habe. (Josua 11.8) 7 So teile nun dieses Land zum Erbe aus unter die neun Stämme und den halben Stamm Manasse!

Das Erbe der zweieinhalb Stämme im Ostjordanland

8 Denn die Rubeniter und Gaditer und der andere halbe Stamm Manasse haben ihr Erbteil empfangen, welches ihnen Mose jenseits des Jordan gegen Aufgang gab; wie ihnen Mose, der Knecht des HERRN, gegeben: (Josua 13.15) 9 von Aroer an, das am Ufer des Baches Arnon liegt, und der Stadt, die in der Mitte des Tales ist, und die ganze Ebene Medeba 10 bis gen Dibon und alle Städte Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon regierte, bis an die Landmarke der Kinder Ammon; 11 dazu Gilead, das Gebiet der Gessuriter und Maachatiter und der ganze Berg Hermon und ganz Basan bis gen Salcha; 12 das ganze Reich Ogs in Basan, der zu Astarot und Edrei regierte, welcher noch von den Rephaitern, die Mose schlug und vertrieb, übriggeblieben war. 13 Die Kinder Israel aber vertrieben die Gessuriter und Maachatiter nicht, sondern Gessur und Maachat wohnten unter den Kindern Israel bis auf diesen Tag. 14 Nur dem Stamme Levi gab er kein Erbteil; denn die Feueropfer des HERRN, des Gottes Israels, sind ihr Erbteil, wie er ihnen versprochen hat. (Josua 13.33) 15 Mose gab dem Stamm der Kinder Ruben nach ihren Geschlechtern, (4. Mose 32.1) 16 so daß zu ihrem Gebiet gehörte: Aroer, das am Ufer des Baches Arnon liegt, samt der Stadt mitten im Tale und der ganzen Ebene bei Medeba; 17 Hesbon und alle seine Städte, die in der Ebene liegen: Dibon, Bamot-Baal und Beth-Baal-Meon, 18 Jahza, Kedemot und Mephaat, 19 Kirjataim, Sibma, Zeret-Sahar, auf dem Berge des Tales, 20 Beth-Peor, die Abhänge des Pisga und Beth-Jesimot; 21 und alle Städte auf der Ebene und das ganze Reich Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon regierte, welchen Mose schlug, samt den Fürsten Midians: Evi, Rekem, Zur, Chur und Reba, den Gewaltigen des Königs Sihon, die im Lande wohnten. 22 Auch Bileam, den Sohn Beors, den Wahrsager, töteten die Kinder Israel mit dem Schwert zu den übrigen Erschlagenen hinzu. (4. Mose 22.5) (4. Mose 31.8) 23 Und die Grenze der Kinder Ruben bildete der Jordan und sein Gestade. Das ist das Erbteil der Kinder Ruben nach ihren Geschlechtern; die Städte und ihre Dörfer. 24 Dem Stamm der Kinder Gad nach ihren Geschlechtern gab Mose, 25 so daß zu ihrem Gebiet gehörte: Jaeser und alle Städte in Gilead und das halbe Land der Kinder Ammon bis gen Aroer, welches vor Rabba liegt. 26 Und es reichte von Hesbon bis gen Ramat-Mizpe und Betonim, und von Mahanaim bis an das Gebiet von Debir; 27 im Tal aber: Beth-Haram, Beth-Nimra, Sukkot und Zaphon, die noch übrig waren von dem Reich Sihons, des Königs zu Hesbon; und den Jordan zur Grenze bis an das Ende des Sees Genezaret, was jenseits des Jordan, gegen Aufgang liegt. 28 Das ist das Erbteil der Kinder Gad nach ihren Geschlechtern; die Städte und ihre Dörfer. 29 Und Mose gab dem halben Stamm Manasse; und es ward dem halben Stamme der Kinder Manasse nach ihren Geschlechtern zuteil, 30 so daß ihr Gebiet reichte von Mahanaim an: ganz Basan, das ganze Reich Ogs, des Königs zu Basan, und alle Flecken Jairs, die in Basan liegen, nämlich sechzig Städte; (Richter 10.3-4) 31 und das halbe Gilead, Astarot, Edrei, die Städte des Königreichs Ogs zu Basan, gab er den Kindern Machirs, des Sohnes Manasses, dem halben Teil der Kinder Machirs, nach ihren Geschlechtern. 32 So viel hatte Mose ausgeteilt auf der Ebene Moabs, jenseits des Jordan, östlich von Jericho. 33 Aber dem Stamm Levi gab Mose kein Erbteil; denn der HERR, der Gott Israels, ist ihr Erbteil, wie er ihnen versprochen hat. (4. Mose 18.20-21)

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5. Mose - Kapitel 24

Vorschriften über den Scheidebrief - Kriegsdienst der Jungverheirateten

1 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und sie ehelicht, und es geschieht, wenn sie keine Gnade in seinen Augen findet, weil er etwas Schamwürdiges an ihr gefunden hat, daß er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn in ihre Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt, (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 und sie geht aus seinem Hause und geht hin und wird das Weib eines anderen Mannes, 3 und der andere Mann haßt sie, und schreibt ihr einen Scheidebrief und gibt ihn in ihre Hand und entläßt sie aus seinem Hause; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat: 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist. Denn das ist ein Greuel vor Jehova; und du sollst nicht das Land sündigen machen, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. 5 Wenn ein Mann kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und es soll ihm keinerlei Sache auferlegt werden; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und sein Weib erfreuen, das er genommen hat. (5. Mose 20.7)

Verordnungen zum Schutz der Schwachen

6 Man soll nicht Mühle noch Mühlstein pfänden; denn wer das tut, pfändet das Leben. 7 Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, stiehlt, und ihn als Sklaven behandelt oder ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (2. Mose 21.16) 8 Habe acht bei dem Übel des Aussatzes, daß du sehr behutsam seiest und nach allem tuest, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden; so wie ich ihnen geboten habe, sollt ihr achthaben zu tun. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Gedenke dessen, was Jehova, dein Gott, an Mirjam getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget. (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehn leihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzupfänden; 11 draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du geliehen hast, soll das Pfand zu dir hinausbringen. 12 Und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfande schlafen legen; 13 du sollst ihm das Pfand jedenfalls beim Untergang der Sonne zurückgeben, daß er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne; und es wird dir Gerechtigkeit sein vor Jehova, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst nicht bedrücken den dürftigen und armen Mietling von deinen Brüdern oder von deinen Fremdlingen, die in deinem Lande, in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 An seinem Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen; denn er ist dürftig, und er sehnt sich danach: damit er nicht über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei. 16 Nicht sollen Väter getötet werden um der Kinder willen, und Kinder sollen nicht getötet werden um der Väter willen; sie sollen ein jeder für seine Sünde getötet werden. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht eines Fremdlings und einer Waise nicht beugen; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden. (2. Mose 22.20-21) 18 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und daß Jehova, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, solches zu tun. (5. Mose 16.12) 19 Wenn du deine Ernte auf deinem Felde hältst und eine Garbe auf dem Felde vergissest, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll sie sein, auf daß Jehova, dein Gott, dich segne in allem Werke deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du deine Oliven abschlägst, so sollst du nicht hinterdrein die Zweige absuchen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 21 Wenn du deinen Weinberg liesest, so sollst du nicht hinterdrein Nachlese halten: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 22 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.