1Als nun Josua alt und wohlbetagt war, sprach der HERR zu ihm: Du bist alt und wohlbetagt geworden, aber es bleibt noch sehr viel Land einzunehmen.2Dies aber ist das Land, das noch einzunehmen bleibt: nämlich das ganze Gebiet der Philister und das ganze Gessuri:3vom Sihor an, der östlich von Ägypten fließt, bis an das Gebiet von Ekron, nach Norden zu, was zu den Kanaanitern gerechnet wird, die fünf Fürsten der Philister, nämlich der Gaziter, der Asdoditer, der Askaloniter, der Gatiter, der Ekroniter; auch die Avviter gegen Mittag.4Das ganze Land der Kanaaniter, und Maara der Zidonier, bis gen Aphek, bis an die Grenze der Amoriter;5dazu das Land der Gibliter und der ganze Libanon, gegen Aufgang der Sonne, von Baal-Gad an, unten am Berge Hermon, bis man gen Hamat kommt:6alle, die auf dem Gebirge wohnen, vom Libanon an bis an die warmen Quellen, und alle Zidonier. Ich will sie vor den Kindern Israel vertreiben; verlose sie nur zum Erbteil unter Israel, wie ich dir geboten habe.(Josua 11.8)7So teile nun dieses Land zum Erbe aus unter die neun Stämme und den halben Stamm Manasse!
Das Erbe der zweieinhalb Stämme im Ostjordanland
8Denn die Rubeniter und Gaditer und der andere halbe Stamm Manasse haben ihr Erbteil empfangen, welches ihnen Mose jenseits des Jordan gegen Aufgang gab; wie ihnen Mose, der Knecht des HERRN, gegeben:(Josua 13.15)9von Aroer an, das am Ufer des Baches Arnon liegt, und der Stadt, die in der Mitte des Tales ist, und die ganze Ebene Medeba10bis gen Dibon und alle Städte Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon regierte, bis an die Landmarke der Kinder Ammon;11dazu Gilead, das Gebiet der Gessuriter und Maachatiter und der ganze Berg Hermon und ganz Basan bis gen Salcha;12das ganze Reich Ogs in Basan, der zu Astarot und Edrei regierte, welcher noch von den Rephaitern, die Mose schlug und vertrieb, übriggeblieben war.13Die Kinder Israel aber vertrieben die Gessuriter und Maachatiter nicht, sondern Gessur und Maachat wohnten unter den Kindern Israel bis auf diesen Tag.14Nur dem Stamme Levi gab er kein Erbteil; denn die Feueropfer des HERRN, des Gottes Israels, sind ihr Erbteil, wie er ihnen versprochen hat.(Josua 13.33)15Mose gab dem Stamm der Kinder Ruben nach ihren Geschlechtern,(4. Mose 32.1)16so daß zu ihrem Gebiet gehörte: Aroer, das am Ufer des Baches Arnon liegt, samt der Stadt mitten im Tale und der ganzen Ebene bei Medeba;17Hesbon und alle seine Städte, die in der Ebene liegen: Dibon, Bamot-Baal und Beth-Baal-Meon,18Jahza, Kedemot und Mephaat,19Kirjataim, Sibma, Zeret-Sahar, auf dem Berge des Tales,20Beth-Peor, die Abhänge des Pisga und Beth-Jesimot;21und alle Städte auf der Ebene und das ganze Reich Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon regierte, welchen Mose schlug, samt den Fürsten Midians: Evi, Rekem, Zur, Chur und Reba, den Gewaltigen des Königs Sihon, die im Lande wohnten.22Auch Bileam, den Sohn Beors, den Wahrsager, töteten die Kinder Israel mit dem Schwert zu den übrigen Erschlagenen hinzu.(4. Mose 22.5)(4. Mose 31.8)23Und die Grenze der Kinder Ruben bildete der Jordan und sein Gestade. Das ist das Erbteil der Kinder Ruben nach ihren Geschlechtern; die Städte und ihre Dörfer.24Dem Stamm der Kinder Gad nach ihren Geschlechtern gab Mose,25so daß zu ihrem Gebiet gehörte: Jaeser und alle Städte in Gilead und das halbe Land der Kinder Ammon bis gen Aroer, welches vor Rabba liegt.26Und es reichte von Hesbon bis gen Ramat-Mizpe und Betonim, und von Mahanaim bis an das Gebiet von Debir;27im Tal aber: Beth-Haram, Beth-Nimra, Sukkot und Zaphon, die noch übrig waren von dem Reich Sihons, des Königs zu Hesbon; und den Jordan zur Grenze bis an das Ende des Sees Genezaret, was jenseits des Jordan, gegen Aufgang liegt.28Das ist das Erbteil der Kinder Gad nach ihren Geschlechtern; die Städte und ihre Dörfer.29Und Mose gab dem halben Stamm Manasse; und es ward dem halben Stamme der Kinder Manasse nach ihren Geschlechtern zuteil,30so daß ihr Gebiet reichte von Mahanaim an: ganz Basan, das ganze Reich Ogs, des Königs zu Basan, und alle Flecken Jairs, die in Basan liegen, nämlich sechzig Städte;(Richter 10.3-4)31und das halbe Gilead, Astarot, Edrei, die Städte des Königreichs Ogs zu Basan, gab er den Kindern Machirs, des Sohnes Manasses, dem halben Teil der Kinder Machirs, nach ihren Geschlechtern.32So viel hatte Mose ausgeteilt auf der Ebene Moabs, jenseits des Jordan, östlich von Jericho.33Aber dem Stamm Levi gab Mose kein Erbteil; denn der HERR, der Gott Israels, ist ihr Erbteil, wie er ihnen versprochen hat.(4. Mose 18.20-21)
Achtung des Eigentums anderer - Anweisungen zum Schutz von Mensch und Tier
1Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen.(2. Mose 23.4)2Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück.3Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen.4Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten.5Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott.6Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen;7du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst.(3. Mose 22.28)8Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele.9Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. -(3. Mose 19.19)10Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. -11Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen.(3. Mose 19.19)12Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst.(4. Mose 15.38)
Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung
13Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie14und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden:15so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen;16und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie;17und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.18Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen;19und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. -(5. Mose 22.29)20Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden,21so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.(1. Mose 34.7)22Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen.(3. Mose 20.10)23Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr,24so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. -25Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben.26Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache.27Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie.28Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden:29so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage.(2. Mose 22.15)30Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.