zurückEinzelansichtvor

Josua - Kapitel 12

Die besiegten Könige

1 Dies sind die Könige des Landes, welche die Kinder Israel schlugen und deren Land sie einnahmen jenseits des Jordan, gegen Aufgang der Sonne, von dem Bache Arnon an bis zum Berg Hermon, und die ganze Ebene gegen Morgen: 2 Sihon, der König der Amoriter, der zu Hesbon wohnte und herrschte von Aroer an, das am Ufer des Baches Arnon liegt, und über die Mitte des Tales und über das halbe Gilead und bis an den Bach Jabbok, der die Grenze der Kinder Ammon ist, (4. Mose 21.24) 3 und über die Ebene bis an den See Genezaret gegen Morgen und bis an das Meer der Ebene, nämlich das Salzmeer gegen Morgen am Wege gen Beth-Jesimot; und von Teman an unterhalb der Abhänge des Pisga. 4 Dann das Gebiet des Königs Og zu Basan, der noch von den Rephaitern übrig war und zu Astarot und Edrei wohnte, (4. Mose 21.33) (5. Mose 3.11) 5 welcher herrschte über den Berg Hermon und über Salcha und über ganz Basan, bis an die Grenze der Gessuriter und Maachiter, und über das halbe Gilead, bis zum Gebiet Sihons, des Königs zu Hesbon. 6 Mose, der Knecht des HERRN, und die Kinder Israel schlugen sie. Und Mose, der Knecht des HERRN, gab sie den Rubenitern, Gaditern und dem halben Stamme Manasse zum Besitz. (4. Mose 32.33) 7 Folgendes aber sind die Könige des Landes, die Josua und die Kinder Israel schlugen diesseits des Jordan, gegen Westen, von Baal-Gad an im Tale des Libanon bis an das kahle Gebirge, welches gegen Seir aufsteigt. Und Josua gab es den Stämmen Israels zum Besitz, einem jeden seinen Teil, 8 auf den Gebirgen, in den Tälern, in der Ebene, an den Abhängen, in den Wüsten und gegen Mittag, die Hetiter, Amoriter, Kanaaniter, Pheresiter, Heviter und Jebusiter: (Josua 11.3) 9 Der König von Jericho, der König von Ai, das zur Seite von Bethel liegt, (Josua 6.2) (Josua 8.29) 10 der König von Jerusalem, der König von Hebron, (Josua 10.1) (Josua 10.3) 11 der König von Jarmut, der König von Lachis, (Josua 10.3) 12 der König von Eglon, der König von Geser, (Josua 10.3) (Josua 10.26) (Josua 10.33) 13 der König von Debir, der König von Geder, (Josua 10.39) (Richter 1.11) 14 der König von Horma, der König von Arad, (4. Mose 21.1) (Richter 1.17) 15 der König von Libna, (Josua 10.29-30) 16 der König von Adullam, der König von Makkeda, (Josua 10.28) 17 der König von Bethel, der König von Tappuach, der König von Hepher, 18 der König von Aphek, der König von Lascharon, (Josua 15.53) (1. Samuel 4.1) 19 der König von Madon, (Josua 11.1) (Josua 11.10) 20 der König von Hazor, der König von Simron-Meron, der König von Achsaph, (Josua 11.1) 21 der König von Taanach, der König von Megiddo, 22 der König von Kedesch, der König von Jokneam am Karmel, 23 der König von Dor, auf der Höhe von Dor, der König der Heiden zu Gilgal, der König von Tirza. (Josua 11.2) 24 Zusammen einunddreißig Könige.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 15

Unreinheit bei Männern

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein. (4. Mose 5.2) 3 Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch eitert oder verstopft ist. 4 Alles Lager, darauf er liegt, und alles, darauf er sitzt, wird unrein werden. 5 Und wer sein Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 6 Und wer sich setzt, wo er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 8 Wenn er seinen Speichel wirft auf den, der rein ist, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 9 Und der Sattel, darauf er reitet, wird unrein werden. 10 Und wer anrührt irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 11 Und welchen er anrührt, ehe er die Hände wäscht, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 12 Wenn er ein irdenes Gefäß anrührt, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nachdem er rein geworden ist, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein.
14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben. (3. Mose 5.7) 15 Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen und ihn versöhnen vor dem HERRN seines Flusses halben. 16 Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgeht, der soll sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. (3. Mose 22.4)
17 Und alles Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend. 18 Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

Unreinheit bei Frauen

19 Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage unrein geachtet werden; wer sie anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend. (3. Mose 18.19)
20 Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, und worauf sie sitzt, wird unrein sein. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 22 Und wer anrührt irgend etwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 23 Und wer anrührt irgend etwas, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat soll unrein sein bis auf den Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm, der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, auf dem er gelegen hat wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein.
26 Alles Lager, darauf sie liegt die ganze Zeit ihres Flußes, soll sein wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein gleich der Unreinigkeit ihrer gewöhnlichen Zeit. 27 Wer deren etwas anrührt, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage zählen; darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 15.14) 30 Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer, und sie versöhnen vor dem HERRN über den Fluß ihrer Unreinigkeit. 31 So sollt ihr die Kinder Israel warnen vor ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben in ihrer Unreinigkeit, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.
32 Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat und dem der Same im Schlaf entgeht, daß er unrein davon wird,
33 und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.