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Josua - Kapitel 12

Die besiegten Könige

1 Dies sind die Könige des Landes, welche die Kinder Israel schlugen und deren Land sie einnahmen jenseits des Jordan, gegen Aufgang der Sonne, von dem Bache Arnon an bis zum Berg Hermon, und die ganze Ebene gegen Morgen: 2 Sihon, der König der Amoriter, der zu Hesbon wohnte und herrschte von Aroer an, das am Ufer des Baches Arnon liegt, und über die Mitte des Tales und über das halbe Gilead und bis an den Bach Jabbok, der die Grenze der Kinder Ammon ist, (4. Mose 21.24) 3 und über die Ebene bis an den See Genezaret gegen Morgen und bis an das Meer der Ebene, nämlich das Salzmeer gegen Morgen am Wege gen Beth-Jesimot; und von Teman an unterhalb der Abhänge des Pisga. 4 Dann das Gebiet des Königs Og zu Basan, der noch von den Rephaitern übrig war und zu Astarot und Edrei wohnte, (4. Mose 21.33) (5. Mose 3.11) 5 welcher herrschte über den Berg Hermon und über Salcha und über ganz Basan, bis an die Grenze der Gessuriter und Maachiter, und über das halbe Gilead, bis zum Gebiet Sihons, des Königs zu Hesbon. 6 Mose, der Knecht des HERRN, und die Kinder Israel schlugen sie. Und Mose, der Knecht des HERRN, gab sie den Rubenitern, Gaditern und dem halben Stamme Manasse zum Besitz. (4. Mose 32.33) 7 Folgendes aber sind die Könige des Landes, die Josua und die Kinder Israel schlugen diesseits des Jordan, gegen Westen, von Baal-Gad an im Tale des Libanon bis an das kahle Gebirge, welches gegen Seir aufsteigt. Und Josua gab es den Stämmen Israels zum Besitz, einem jeden seinen Teil, 8 auf den Gebirgen, in den Tälern, in der Ebene, an den Abhängen, in den Wüsten und gegen Mittag, die Hetiter, Amoriter, Kanaaniter, Pheresiter, Heviter und Jebusiter: (Josua 11.3) 9 Der König von Jericho, der König von Ai, das zur Seite von Bethel liegt, (Josua 6.2) (Josua 8.29) 10 der König von Jerusalem, der König von Hebron, (Josua 10.1) (Josua 10.3) 11 der König von Jarmut, der König von Lachis, (Josua 10.3) 12 der König von Eglon, der König von Geser, (Josua 10.3) (Josua 10.26) (Josua 10.33) 13 der König von Debir, der König von Geder, (Josua 10.39) (Richter 1.11) 14 der König von Horma, der König von Arad, (4. Mose 21.1) (Richter 1.17) 15 der König von Libna, (Josua 10.29-30) 16 der König von Adullam, der König von Makkeda, (Josua 10.28) 17 der König von Bethel, der König von Tappuach, der König von Hepher, 18 der König von Aphek, der König von Lascharon, (Josua 15.53) (1. Samuel 4.1) 19 der König von Madon, (Josua 11.1) (Josua 11.10) 20 der König von Hazor, der König von Simron-Meron, der König von Achsaph, (Josua 11.1) 21 der König von Taanach, der König von Megiddo, 22 der König von Kedesch, der König von Jokneam am Karmel, 23 der König von Dor, auf der Höhe von Dor, der König der Heiden zu Gilgal, der König von Tirza. (Josua 11.2) 24 Zusammen einunddreißig Könige.

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5. Mose - Kapitel 23

Zugehörigkeit zur Gemeinde des HERRN

1 Es soll keiner, dem die Hoden zerstoßen sind oder der Harnstrang abgeschnitten ist, in die Versammlung Jehovas kommen. (3. Mose 18.8) 2 Es soll kein Bastard in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihm soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen. - 3 Es soll kein Ammoniter noch Moabiter in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihnen soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen ewiglich: 4 deshalb weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien, wider dich gedungen haben, um dich zu verfluchen. 5 Aber Jehova, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und Jehova, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen; denn Jehova, dein Gott, hatte dich lieb. (4. Mose 22.5-6) 6 Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, ewiglich. 7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen. 8 Kinder, die ihnen im dritten Geschlecht geboren werden, mögen von ihnen in die Versammlung Jehovas kommen. (1. Mose 25.25-26) 9 Wenn du wider deine Feinde ins Lager ausziehst, so sollst du dich vor allem Bösen hüten:

Reinerhaltung des Kriegslagers

10 Wenn ein Mann unter dir ist, der nicht rein ist durch ein Begegnis der Nacht, so soll er aus dem Lager hinausgehen; er soll nicht in das Lager hineinkommen; 11 und es soll geschehen, wenn der Abend sich neigt, soll er sich im Wasser baden; und beim Untergang der Sonne darf er in das Lager zurückkommen. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, daß du dahin hinausgehest. 13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben; und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzest, so sollst du damit graben, und sollst dich umwenden und deine Ausleerung bedecken. 14 Denn Jehova, dein Gott, wandelt inmitten deines Lagers, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben; und dein Lager soll heilig sein, daß er nichts Schamwürdiges unter dir sehe und sich von dir abwende. 15 Einen Knecht, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern. (3. Mose 26.12)

Vorschriften über Sklaven, Huren, Zinsen, Gelübde und Fremdeigentum

16 Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Orte, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihn nicht bedrücken. 17 Es soll keine Buhlerin sein unter den Töchtern Israels, und es soll kein Buhler sein unter den Söhnen Israels. (2. Mose 22.20) 18 Du sollst nicht den Lohn einer Hure, noch den Preis eines Hundes in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen zu irgend einem Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Greuel für Jehova, deinen Gott. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auflegen, Zins von Geld, Zins von Speise, Zins von irgend einer Sache, die verzinst wird. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Wenn du Jehova, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu bezahlen; denn Jehova, dein Gott, wird es gewißlich von dir fordern, und es wird Sünde an dir sein. 22 Wenn du aber unterlässest zu geloben, so wird keine Sünde an dir sein. (4. Mose 30.3) 23 Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und tun, so wie du Jehova, deinem Gott, freiwillig gelobt, was du mit deinem Munde geredet hast. 24 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen nach deiner Lust, bis du satt bist; aber in dein Gefäß sollst du nichts tun. 25 Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, so magst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen.