zurückEinzelansichtvor

Josua - Kapitel 1

Gott beauftragt und ermutigt Josua als Führer des Volkes

1 Und es begab sich nach dem Tode Moses, des Knechtes des HERRN, daß der HERR zu Josua, dem Sohne Nuns, dem Diener Moses, sprach: 2 Mein Knecht Mose ist gestorben; so mache dich nun auf, ziehe über diesen Jordan, du und dieses ganze Volk, in das Land, das ich ihnen gegeben habe, den Kindern Israel! 3 Jeden Ort, darauf eure Fußsohlen treten, habe ich euch gegeben, wie ich Mose versprochen habe. (5. Mose 11.24) 4 Von der Wüste und diesem Libanon an bis zum großen Strom Euphrat, das ganze Land der Hetiter, und bis zu dem großen Meer, wo die Sonne untergeht, soll euer Gebiet sein. 5 Niemand soll vor dir bestehen dein Leben lang; wie ich mit Mose gewesen bin, also will ich auch mit dir sein; ich will dich nicht loslassen und gar nicht verlassen. (5. Mose 31.8) (Hebräer 13.5) 6 Sei stark und fest! Denn du sollst diesem Volk das Land zum Erbe austeilen, das zu geben ich ihren Vätern geschworen habe. (5. Mose 3.28) (5. Mose 31.7) (5. Mose 31.23) 7 Sei du nur stark und sehr fest, daß du darauf achtest, zu tun nach dem ganzen Gesetz, das dir mein Knecht Mose befohlen hat; weiche nicht davon, weder zur Rechten noch zur Linken, auf daß du allenthalben weislich handeln mögest, wo du hingehst! (5. Mose 5.29) (1. Könige 2.3) 8 Dieses Gesetzbuch soll nicht von deinem Munde weichen, sondern forsche darin Tag und Nacht, auf daß du achtgebest, zu tun nach allem, was darin geschrieben steht; denn alsdann wird dir dein Weg gelingen, und dann wirst du weislich handeln! (Psalm 1.2-3) 9 Habe ich dir nicht geboten, daß du stark und fest sein sollst? Sei unerschrocken und unverzagt; denn der HERR, dein Gott, ist mit dir überall, wohin du gehst.

Josua trifft Vorbereitungen für den Einzug in Kanaan

10 Da gebot Josua den Amtleuten des Volkes und sprach: 11 Gehet mitten durch das Lager, gebietet dem Volk und sprechet: Bereitet euch Speise auf die Reise, denn innert drei Tagen werdet ihr über diesen Jordan gehen, daß ihr hineinkommet und das Land einnehmet, das euch der Herr, euer Gott, einzunehmen gibt. 12 Und zu den Rubenitern, Gaditern und dem halben Stamm Manasse sprach Josua also: 13 Gedenket an das Wort, das euch Mose, der Knecht des HERRN, sagte, als er sprach: Der HERR, euer Gott, hat euch zur Ruhe gebracht und euch dieses Land gegeben. (4. Mose 32.20) 14 Eure Weiber, eure Kinder und euer Vieh lasset bleiben im Lande, das euch Mose hier, diesseits des Jordan, gegeben hat; ihr aber sollt gerüstet vor euren Brüdern hinüberziehen, ihr streitbaren Männer, und ihnen helfen, 15 bis der HERR auch eure Brüder zur Ruhe gebracht hat wie euch und sie das Land eingenommen haben, das der HERR, euer Gott, ihnen geben wird; alsdann sollt ihr wieder in euer eigenes Land zurückkehren und in Besitz nehmen, was euch Mose, der Knecht des HERRN, gegeben hat diesseits des Jordan, gegen Aufgang der Sonne. 16 Und sie antworteten Josua und sprachen: Alles, was du uns geboten hast, wollen wir tun; und wohin immer du uns sendest, dahin wollen wir gehen; 17 wie wir Mose gehorsam gewesen sind, so wollen wir auch dir in allem gehorsam sein; wenn nur der HERR, dein Gott, mit dir ist, wie er mit Mose war! 18 Wer deinem Munde widerspenstig ist und deinen Worten nicht gehorcht in allem, was du uns gebietest, der soll sterben; sei du nur stark und fest! (Josua 1.6)

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)