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Josua - Kapitel 1

Gott beauftragt und ermutigt Josua als Führer des Volkes

1 Und es begab sich nach dem Tode Moses, des Knechtes des HERRN, daß der HERR zu Josua, dem Sohne Nuns, dem Diener Moses, sprach: 2 Mein Knecht Mose ist gestorben; so mache dich nun auf, ziehe über diesen Jordan, du und dieses ganze Volk, in das Land, das ich ihnen gegeben habe, den Kindern Israel! 3 Jeden Ort, darauf eure Fußsohlen treten, habe ich euch gegeben, wie ich Mose versprochen habe. (5. Mose 11.24) 4 Von der Wüste und diesem Libanon an bis zum großen Strom Euphrat, das ganze Land der Hetiter, und bis zu dem großen Meer, wo die Sonne untergeht, soll euer Gebiet sein. 5 Niemand soll vor dir bestehen dein Leben lang; wie ich mit Mose gewesen bin, also will ich auch mit dir sein; ich will dich nicht loslassen und gar nicht verlassen. (5. Mose 31.8) (Hebräer 13.5) 6 Sei stark und fest! Denn du sollst diesem Volk das Land zum Erbe austeilen, das zu geben ich ihren Vätern geschworen habe. (5. Mose 3.28) (5. Mose 31.7) (5. Mose 31.23) 7 Sei du nur stark und sehr fest, daß du darauf achtest, zu tun nach dem ganzen Gesetz, das dir mein Knecht Mose befohlen hat; weiche nicht davon, weder zur Rechten noch zur Linken, auf daß du allenthalben weislich handeln mögest, wo du hingehst! (5. Mose 5.29) (1. Könige 2.3) 8 Dieses Gesetzbuch soll nicht von deinem Munde weichen, sondern forsche darin Tag und Nacht, auf daß du achtgebest, zu tun nach allem, was darin geschrieben steht; denn alsdann wird dir dein Weg gelingen, und dann wirst du weislich handeln! (Psalm 1.2-3) 9 Habe ich dir nicht geboten, daß du stark und fest sein sollst? Sei unerschrocken und unverzagt; denn der HERR, dein Gott, ist mit dir überall, wohin du gehst.

Josua trifft Vorbereitungen für den Einzug in Kanaan

10 Da gebot Josua den Amtleuten des Volkes und sprach: 11 Gehet mitten durch das Lager, gebietet dem Volk und sprechet: Bereitet euch Speise auf die Reise, denn innert drei Tagen werdet ihr über diesen Jordan gehen, daß ihr hineinkommet und das Land einnehmet, das euch der Herr, euer Gott, einzunehmen gibt. 12 Und zu den Rubenitern, Gaditern und dem halben Stamm Manasse sprach Josua also: 13 Gedenket an das Wort, das euch Mose, der Knecht des HERRN, sagte, als er sprach: Der HERR, euer Gott, hat euch zur Ruhe gebracht und euch dieses Land gegeben. (4. Mose 32.20) 14 Eure Weiber, eure Kinder und euer Vieh lasset bleiben im Lande, das euch Mose hier, diesseits des Jordan, gegeben hat; ihr aber sollt gerüstet vor euren Brüdern hinüberziehen, ihr streitbaren Männer, und ihnen helfen, 15 bis der HERR auch eure Brüder zur Ruhe gebracht hat wie euch und sie das Land eingenommen haben, das der HERR, euer Gott, ihnen geben wird; alsdann sollt ihr wieder in euer eigenes Land zurückkehren und in Besitz nehmen, was euch Mose, der Knecht des HERRN, gegeben hat diesseits des Jordan, gegen Aufgang der Sonne. 16 Und sie antworteten Josua und sprachen: Alles, was du uns geboten hast, wollen wir tun; und wohin immer du uns sendest, dahin wollen wir gehen; 17 wie wir Mose gehorsam gewesen sind, so wollen wir auch dir in allem gehorsam sein; wenn nur der HERR, dein Gott, mit dir ist, wie er mit Mose war! 18 Wer deinem Munde widerspenstig ist und deinen Worten nicht gehorcht in allem, was du uns gebietest, der soll sterben; sei du nur stark und fest! (Josua 1.6)

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)