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Jesaja - Kapitel 62

Flehen um das Heil für Jerusalem

1 Um Zions willen schweige ich nicht, und um Jerusalems willen lasse ich nicht ab, bis ihre Gerechtigkeit hervorbricht wie Sonnenglanz und ihr Heil entbrennt wie eine Fackel; 2 bis die Heiden deine Gerechtigkeit sehen und alle Könige deine Herrlichkeit und du mit einem neuen Namen genannt wirst, welchen des HERRN Mund bestimmen wird; (Jesaja 65.15) (Offenbarung 2.17) 3 bis du eine Ehrenkrone in der Hand des HERRN und ein königlicher Kopfbund in der Hand deines Gottes sein wirst; 4 bis du nicht mehr «Verlassene» heißest und dein Land nicht mehr «Wüste» genannt wird, sondern man dich «Meine Lust an ihr» und dein Land «Vermählte» nennen wird; denn der HERR hat Lust zu dir und dein Land wird wieder vermählt sein. (Jesaja 60.15) (Hosea 2.21) 5 Denn wie ein Jüngling sich mit einer Jungfrau vermählt, so werden sich deine Kinder dir vermählen; und wie sich ein Bräutigam seiner Braut freut, so wird sich dein Gott über dich freuen. (Zephanja 3.17) 6 O Jerusalem, ich habe Wächter auf deine Mauern bestellt, die den ganzen Tag und die ganze Nacht nimmer stille schweigen sollen! Die ihr den HERRN erinnern sollt, gönnt euch keine Ruhe! (Jesaja 52.8) 7 Und laßt ihm keine Ruhe, bis er Jerusalem herstellt und bis er es zu einem Ruhm auf Erden setzt! 8 Der HERR hat bei seiner Rechten und bei seinem starken Arm geschworen: Ich will dein Korn in Zukunft nicht mehr deinen Feinden zur Speise geben, und die Fremdlinge sollen nicht mehr deinen Most trinken, den du erarbeitet hast; (Jesaja 65.21-22) 9 sondern die es einernten, die sollen es essen und den HERRN preisen; und die ihn einbringen, die sollen ihn trinken in den Vorhöfen meines Heiligtums. 10 Gehet hin, gehet hin durch die Tore! Bereitet dem Volk den Weg, machet Bahn, machet Bahn! Räumet die Steine weg! Hebt das Panier hoch empor über die Völker! (Jesaja 57.14) 11 Siehe, der HERR läßt verkündigen bis ans Ende der Erde: Saget der Tochter Zion: Siehe, dein Heil kommt! Siehe, sein Lohn ist bei ihm und seine Vergeltung vor ihm! (Jesaja 40.10) (Sacharja 9.9) (Offenbarung 22.12) 12 Und man wird sie nennen «das heilige Volk, Erlöste des HERRN»; und dich wird man nennen «die aufgesuchte und nichtverlassene Stadt». (Jesaja 35.10)

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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 46.18) 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. (3. Mose 23.5) 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. (3. Mose 23.34)