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Jesaja - Kapitel 56

Ermahnung an Israel, die Gebote zu halten – Auch der Fremdling darf Gott nahen

1 So spricht der HERR: Beobachtet das Recht und übet Gerechtigkeit; denn mein Heil ist nahe, um herbeizukommen, und meine Gerechtigkeit, um offenbart zu werden. 2 Wohl dem Menschenkinde, das solches tut, und dem Menschen, der solches festhält: der den Sabbat beobachtet, um ihn nicht zu entweihen, und auf seine Handlungen achtgibt, um nichts Böses zu tun! (Jesaja 58.13) 3 Es soll der Fremdling, der sich dem HERRN angeschlossen hat, nicht sagen: Der HERR wird mich gewiß von seinem Volke ausschließen! Und der Verschnittene soll nicht sagen: Siehe, ich bin ein dürrer Baum! (5. Mose 23.2) (Jesaja 14.1) 4 Denn also spricht der HERR zu den Verschnittenen, die meine Sabbate halten und erwählen, was mir gefällt, und an meinem Bund festhalten: 5 denen will ich in meinem Hause und in meinen Mauern einen Raum und einen Namen geben, der besser ist als Söhne und Töchter; ich will ihnen einen ewigen Namen geben, der nicht ausgerottet werden soll. 6 Und die Fremdlinge, die sich dem HERRN anschließen, um ihm zu dienen und des HERRN Namen zu lieben, und alle, die darauf achten, den Sabbat nicht zu entheiligen, und die an meinem Bund festhalten; 7 die will ich zu meinem heiligen Berge führen und sie in meinem Bethaus erfreuen; ihre Brandopfer und Schlachtopfer sollen angenehm sein auf meinem Altar; denn mein Haus soll ein Bethaus heißen für alle Völker. (Markus 11.17) 8 So spricht Gott, der HERR, der die Verstoßenen Israels sammelt: Ich will noch mehr zu ihm sammeln, zu seinen Gesammelten!

Tadel für die nachlässigen Hirten Israels

9 Kommet alle her, ihr Tiere auf dem Felde, um zu fressen, ihr Tiere im Walde! 10 Alle seine Wächter sind blind; sie wissen alle nichts; stumme Hunde sind sie, die nicht bellen können, sie liegen träumend da, schlafen gern; (Jesaja 52.8) (Hesekiel 3.17) (Hesekiel 33.2) 11 doch sind sie gierige Hunde, die nicht wissen, wann sie genug haben; und sie, die Hirten, verstehen nicht aufzupassen; sie suchen alle das Ihre, ein jeder sieht auf seinen Gewinn, ohne Ausnahme. (Jeremia 6.13) 12 «Kommt her», sagen sie, «ich will Wein holen, da wollen wir uns mit starkem Getränk berauschen, und morgen soll es gehen wie heute, ja noch viel großartiger!» (Sprüche 23.35)

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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 46.18) 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. (3. Mose 23.5) 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. (3. Mose 23.34)