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Jesaja - Kapitel 47

Babylons Fall

1 Steige herab und setze dich in den Staub, o Jungfrau, du Tochter Babel! Setze dich auf die Erde, ohne Thron, du Tochter der Chaldäer! Denn man wird dich nicht mehr die Weichliche und Verzärtelte nennen! (5. Mose 28.56) 2 Nimm die Mühle hervor und mahle Mehl; nimm deinen Schleier ab und hebe die Schleppe auf; entblöße die Schenkel, wate durch die Flüsse. 3 Deine Blöße soll enthüllt und deine Schande gesehen werden; Rache will ich nehmen und keines Menschen schonen. (Nahum 3.5) 4 Unser Erlöser heißt HERR der Heerscharen, der Heilige Israels. 5 Setze dich schweigend hin und gehe in die Finsternis, du Tochter der Chaldäer! Denn man wird dich nicht mehr Beherrscherin der Königreiche nennen. 6 Ich war über mein Volk so erzürnt, daß ich mein Erbteil entweihte und in deine Gewalt gab; du aber hast ihnen keine Barmherzigkeit bewiesen, sondern auch auf den Greis ein schweres Joch gelegt, (Jesaja 10.5-7) (Sacharja 1.15) 7 und du hast gedacht: «Ich werde ewiglich Gebieterin sein», und hast dabei solches nicht zu Herzen genommen und nicht gedacht, wie es hernach gehen würde. 8 Nun aber höre, du Üppige, die da sorglos sitzt, die in ihrem Herzen also spricht: «Ich bin's und sonst niemand! Ich werde nicht als Witwe dasitzen, noch die Beraubung meiner Kinder erfahren!» (Zephanja 2.15) (Offenbarung 18.7) 9 Dennoch wird dir beides begegnen auf einen Tag, unversehens, daß du deiner Kinder beraubt und Witwe werden wirst; mit großer Macht werden sie dich überfallen trotz der Menge deiner Zaubereien und der großen Anzahl deiner Beschwörungen. 10 Denn du hast dich sicher geglaubt in deiner Bosheit und gesprochen: Es sieht mich niemand! Deine Weisheit und deine Wissenschaft haben dich verführt, daß du bei dir selbst gedacht hast: Ich bin's und sonst niemand! 11 Darum wird Unglück über dich kommen, das du nicht wegzaubern kannst; und Verderben wird dich überfallen, welches du nicht abzuwenden vermagst; plötzlich wird eine Verwüstung über dich kommen, deren du dich nicht versiehst. 12 Tritt doch hin mit deinen Beschwörungen und mit der Menge deiner Zaubereien, womit du dich von Jugend auf abgemüht hast! Vielleicht vermagst du zu helfen; vielleicht flößest du Schrecken ein. (Daniel 2.2) 13 Du bist müde geworden von der Menge deiner Beratungen. So laß nun herzutreten und dich retten, die den Himmel einteilen, die Sternseher, die alle Neumonde kundtun, was über dich kommen soll! 14 Siehe, sie sind geworden wie Stoppeln, welche das Feuer verbrannt hat; sie werden ihre Seele nicht vor der Gewalt der Flammen erretten; wird es doch keine Kohlenglut sein, dabei man sich wärmen, und kein Ofen, dabei man sitzen könnte. 15 So ist es dir mit denen ergangen, um welche du dich gemüht, mit denen du Handel getrieben hast von Jugend auf: ein jeder irrt auf seinem eigenen Weg davon, und keiner hilft dir!

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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 46.18) 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. (3. Mose 23.5) 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. (3. Mose 23.34)