zurückEinzelansichtvor

Jesaja - Kapitel 35

Die Freude der Erlösten Israels über die Rettung des HERRN

1 Die Wüste und Einöde wird sich freuen, und die Steppe wird frohlocken und blühen wie ein Narzissenfeld. (Jesaja 32.15) 2 Sie wird lieblich blühen und frohlocken, ja, Frohlocken und Jubel wird sein; denn die Herrlichkeit Libanons wird ihr gegeben, die Pracht des Karmel und der Ebene Saron. Sie werden die Herrlichkeit des HERRN sehen, die Pracht unsres Gottes. 3 Stärket die schlaffen Hände und festiget die strauchelnden Knie; (Hebräer 12.12) 4 saget den verzagten Herzen: Seid tapfer und fürchtet euch nicht! Sehet, da ist euer Gott! Die Rache kommt, die Vergeltung Gottes; Er selbst kommt und wird euch retten! (Psalm 94.1) 5 Alsdann werden der Blinden Augen aufgetan und der Tauben Ohren geöffnet werden; (Jesaja 29.18) (Matthäus 11.5) 6 alsdann wird der Lahme hüpfen wie ein Hirsch und der Stummen Zunge lobsingen; denn es werden Wasser in der Wüste entspringen und Ströme in der Einöde. 7 Die trügerische Wasserspiegelung wird zum Teich und das dürre Land zu Wasserquellen. Wo zuvor die Schakale wohnten und lagerten, wird ein Gehege für Rohr und Schilf sein. (Jesaja 41.18) 8 Und eine Bahn wird daselbst sein und ein Weg; man wird ihn den heiligen Weg nennen; kein Unreiner wird darüber gehen, sondern er ist für sie; wer auf dem Wege wandelt, selbst Toren werden sich nicht verirren. (Jesaja 62.10) 9 Daselbst wird kein Löwe sein, und kein reißendes Tier wird darauf kommen oder daselbst angetroffen werden, sondern die Losgekauften werden darauf gehen. 10 Und die Erlösten des HERRN werden wiederkehren und gen Zion kommen mit Jauchzen. Ewige Freude wird über ihrem Haupte sein, Wonne und Freude werden sie erlangen; aber Kummer und Seufzen werden entfliehen! (Psalm 126.6) (Jesaja 51.11) (Offenbarung 21.4)

zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 9

1 Dem Chorleiter. Nach dem Tod eines Zwischenkämpfers. Ein Psalmlied von David. 2 Mit ganzem Herzen will ich dich preisen, Jahwe, / will all deine Wunder verkünden! 3 Ich will jubeln und mich freuen an dir, / will deinen Namen besingen, du Höchster! 4 Denn meine Feinde wichen zurück. / Sie stürzten und vergingen vor dir. 5 Du hast mein Recht und meine Sache geführt. / Als gerechter Richter sitzt du auf dem Thron. (Psalm 7.12) 6 Du weist Nationen zurecht, / lässt den Frevler verschwinden, / radierst ihre Namen für ewig aus. 7 Der Feind ist erledigt, / zertrümmert für immer. / Ihre Städte hast du zerstört, / ihr Andenken gelöscht. (Psalm 34.17) 8 Doch Jahwe regiert immer! / Er hat seinen Thron zum Gericht aufgestellt. (Psalm 103.19) 9 Er spricht ein gerechtes Urteil über die Welt, / richtet geradlinig über die Völker. (Psalm 96.13) 10 So wird Jahwe zur Fluchtburg für Unterdrückte, / zur Fluchtburg in Zeiten der Not. 11 Darum vertrauen dir die, die deinen Namen kennen, / denn du lässt die nicht im Stich, die dich suchen, Jahwe. 12 Singt Jahwe, der Zion bewohnt, / verkündet unter den Völkern sein Tun! (Psalm 132.13) 13 Denn er, der jede Blutschuld rächt, hat an sie gedacht, / hat das Schreien der Elenden nicht vergessen. (1. Mose 4.10) 14 Sei mir gnädig, Jahwe! / Sieh das Elend an, in das meine Hasser mich brachten! / Hol mich weg von den Toren des Todes, 15 damit ich das Lob, das dir gebührt, / in Zions Toren erzählen / und über deine Hilfe jubeln kann. (Psalm 13.6) (Psalm 22.23) (Psalm 40.10-11) 16 Völker versanken in der Grube, die sie selber gruben. / Im Netz, das sie heimlich legten, verfing sich ihr eigener Fuß. (Psalm 7.16) 17 Jahwe hat sich zu erkennen gegeben. / Er hat Gericht gehalten: / Der Gottlose lief in die eigene Falle. (Zwischenspiel + //) (Psalm 7.17) 18 Hinab zu den Toten gehören sie alle, / die Völker, die Gott vergessen! 19 Denn der Arme bleibt nicht für immer vergessen, / seine Hoffnung ist nicht für immer dahin. (Psalm 10.17-18) (Psalm 22.25) 20 Greif ein, Jahwe! / Der Mensch soll nicht die Oberhand haben! / Zieh die Völker vor Gericht / und sprich das Urteil über sie! 21 Bring Furcht über sie, Jahwe! / Die Völker sollen erkennen, / dass sie nur Menschen sind. // (Psalm 59.14)