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Jesaja - Kapitel 32

Das kommende Friedensreich des Messias

1 Siehe, ein König wird in Gerechtigkeit regieren, und Fürsten werden nach dem Rechte herrschen; (Jeremia 23.5) 2 daß jeder sein wird wie ein Bergungsort vor dem Wind und wie ein Schirm wider das Ungewitter, wie Wasserbäche am dürren Ort, wie der Schatten eines mächtigen Felsens in einem ermüdenden Lande. 3 Die Augen der Sehenden werden nicht mehr geblendet sein, und die Ohren der Hörenden werden aufmerken; 4 das Herz der Unbesonnenen wird Klugheit lernen, und die Zunge der Stotternden wird geläufig und verständlich reden. (Jesaja 35.6) 5 Ein gemeiner Mensch wird alsdann nicht mehr edel und ein Betrüger nicht mehr großmütig genannt werden. 6 Denn ein gemeiner Mensch redet Gemeinheit, und sein Herz bereitet Böses vor, daß er ruchlos handle und Irrlehren ausspreche über den HERRN, daß er die hungrige Seele aushungere und den Durstigen das Trinken wehre. 7 Und der Betrüger wendet schlimme Mittel an; er gibt schändlichen Rat, daß er die Elenden vernichte mit erlogenen Reden, auch wenn der Arme sein Recht beweist. (Sprüche 29.4) 8 Aber der Edle gibt edlen Rat, und er steht auch zu dem, was edel ist. 9 Kommt, ihr sichern Weiber, höret meine Stimme! Ihr sorglosen Töchter, vernehmet meine Rede! (Jesaja 3.16) 10 ber Jahr und Tag werdet ihr erschrecken, o ihr Sorglosen! Denn aus ist's mit der Weinlese, und die Obsternte wird nicht kommen. 11 Erschrecket, o ihr Sichern, und erzittert, o ihr Sorglosen! Entblößung, Nacktheit und Umgürtung der Lenden warten euer! 12 Sie werden sich an die Brust schlagen wegen des lieblichen Feldes, wegen der fruchtbaren Weingärten; 13 wegen der Äcker meines Volkes, daß sie in Dornen und Disteln aufgehen, ja, wegen all der wonnigen Häuser in der fröhlichen Stadt! 14 Denn der Palast wird verlassen und die lärmende Stadt unbewohnt sein, Hügel und Wartturm sollen zu Höhlen werden für immer, eine Lust des Wildes, eine Weide der Herden; 15 solange, bis der Geist aus der Höhe über uns ausgegossen wird. Alsdann wird die Wüste zum Baumgarten und der Baumgarten für einen Wald gerechnet werden. (Jesaja 29.17) (Jesaja 44.3) (Joel 3.1) 16 Und es wird das Recht in der Wüste und die Gerechtigkeit im Baumgarten wohnen; 17 und der Gerechtigkeit Wirkung wird Friede sein und der Gerechtigkeit Nutzen Ruhe und Sicherheit ewiglich. 18 Und mein Volk wird in Häusern des Friedens wohnen, in sichern Wohnungen und in stolzer Ruhe. 19 Aber hageln muß es zuvor, daß der Wald zusammenbricht und die Stadt tief erniedrigt wird. 20 Wohl euch, die ihr an allen Wassern säet und den Fuß eurer Ochsen und Esel frei umherschweifen lasset!

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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 46.18) 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. (3. Mose 23.5) 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. (3. Mose 23.34)