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Jesaja - Kapitel 28

Gerichtswort über die sorglosen Führer von Israel und Juda

1 Wehe der stolzen Krone der Trunkenbolde Ephraims, der welken Blume seines herrlichen Schmucks oben über dem fetten Tal der vom Wein Überwältigten! 2 Siehe, ein Starker und Gewaltiger vom Herrn kommt wie ein Hagelwetter, wie ein verderblicher Sturm, wie ein Wolkenbruch mit mächtiger Wasserflut; er wirft sie zu Boden mit Macht. 3 Mit Füßen wird zertreten die stolze Krone der Trunkenbolde Ephraims. 4 Der welken Blume seines herrlichen Schmucks oben über einem fetten Tale wird es ergehen wie einer Frühfeige vor der Ernte, die, wer sie sieht, alsbald verschlingt, wenn er sie kaum in die Hand genommen hat. 5 Zu jener Zeit wird der HERR der Heerscharen eine zierliche Krone und ein herrlicher Kranz sein dem Überrest seines Volkes, 6 denen, welche zu Gerichte sitzen, ein Geist des Rechts, und denen, welche den Angriff vom Tore abschlagen, eine Stärke. 7 Aber auch diese taumeln vom Wein und schwanken von starkem Getränk; Priester und Prophet sind von starkem Getränk berauscht, vom Wein benebelt, verleitet durch berauschende Getränke; sie sehen nicht mehr klar, urteilen unsicher. 8 Ja, alle Tische sind besudelt mit unflätigem Gespei, so daß kein Platz mehr ist. 9 Wem soll man Erkenntnis beibringen, wem die Botschaft erläutern? Denen, die von der Milch entwöhnt, von den Brüsten abgesetzt sind? 10 Weil sie sagen: «Vorschrift auf Vorschrift, Vorschrift auf Vorschrift; Satzung auf Satzung, Satzung auf Satzung, hier ein wenig, da ein wenig», 11 so wird auch er zu diesem Volk mit stammelnden Lippen und in fremder Sprache reden, (1. Korinther 14.21) 12 er, der zu ihnen gesagt hatte: «Das ist die Ruhe! Erquicket den Müden! Und das ist die Erholung», aber sie haben es nicht hören wollen. (Matthäus 11.28-29) 13 Und so soll auch ihnen das Wort des HERRN werden: «Vorschrift auf Vorschrift, Vorschrift auf Vorschrift; Satzung auf Satzung, Satzung auf Satzung, hier ein wenig, da ein wenig», damit sie hingehen, rücklings fallen, zerbrochen, verstrickt und gefangen werden. (Jesaja 28.10)

Die frevlerischen Herrscher in Jerusalem und der kostbare Eckstein

14 Darum höret das Wort des HERRN, ihr Spötter, die ihr über dieses Volk herrscht, das zu Jerusalem ist. 15 Weil ihr sprecht: «Wir haben mit dem Tode einen Bund und mit dem Totenreich einen Vertrag gemacht; wenn eine überschwemmende Flut daherkommt, wird sie nicht zu uns gelangen; denn wir haben Lüge zu unserer Zuflucht gemacht und in Betrug uns geborgen»; 16 darum spricht Gott, der HERR, also: Siehe, ich lege in Zion einen Stein, einen bewährten Stein, einen köstlichen Eckstein, der wohlgegründet ist; wer traut, der flieht nicht! (Psalm 118.22) (Römer 9.33) (Römer 10.11) (1. Petrus 2.6) 17 Und ich will das Recht zur Richtschnur und die Gerechtigkeit zur Waage machen; der Hagel wird eure Lügenzuflucht wegreißen, und die Wasser sollen euren Bergungsort wegschwemmen; 18 daß euer Bund mit dem Tode abgetan werde und euer Vertrag mit dem Totenreich nicht bestehe. Wenn die überschwemmende Flut daherfährt, so wird sie über euch weggehen, 19 so oft sie einherfährt, wird sie euch packen; ja, sie wird alle Morgen daherkommen, bei Tag und bei Nacht; und es wird eitel Schrecken sein, ihre Kunde zu vernehmen! (Psalm 119.67) (Jesaja 26.16) 20 Denn das Bett wird so eng sein, daß man sich nicht darauf ausstrecken kann, und die Decke so schmal, daß man sich nicht darein wickeln kann. 21 Denn der HERR wird aufstehen wie auf dem Berge Perazim und wird zürnen wie im Tal zu Gibeon, um sein Geschäft, ja sein fremdartiges Geschäft zu verrichten, und sein Werk, ja sein unerhörtes Werk zu vollbringen. (2. Samuel 5.20) (1. Chronik 14.16) 22 Und nun treibt keinen Spott, daß eure Bande nicht fester werden; denn ich habe von dem Herrn, dem HERRN der Heerscharen, gehört, daß Vertilgung und Strafgericht über das ganze Land beschlossen sei. (Jesaja 10.22-23) 23 Vernehmt und höret meine Stimme! Merket auf und höret meine Rede! 24 Pflügt der Ackersmann allezeit zur Saat? Furcht und eggt er seinen Acker immerdar? 25 Ist's nicht also: Wenn er ihn geebnet hat, so streut er Dill aus und sät Kümmel, wirft Weizen in Reihen und Gerste auf das abgesteckte Feld und Spelt an seinen Rand? 26 Und diese Ordnung lehrte ihn sein Gott, er zeigte ihm, 27 daß man den Dill nicht mit dem Dreschwagen drischt und das Wagenrad nicht über den Kümmel führt; sondern Dill wird mit einem Stabe ausgeklopft und Kümmel mit einer Rute. 28 Getreide wird ausgetreten; doch nicht immerdar drischt man es aus, indem man das Wagenrad und seine Pferde darüber jagt; man zermalmt es nicht. 29 Auch vom HERRN der Heerscharen geht dergleichen aus; sein Rat ist wunderbar, großartig die Ausführung!

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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 46.18) 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. (3. Mose 23.5) 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. (3. Mose 23.34)