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Jesaja - Kapitel 23

Der Fall von Tyrus

1 Weissagung wider Tyrus: Heulet, ihr Tarsisschiffe! Denn sie ist zerstört, ohne Häuser und ohne Einfahrt. Aus dem Lande Chittim zurückgekehrt ist es ihnen kundgeworden. (Hesekiel 26.1) (Hesekiel 27.1) 2 Schweigt, ihr Bewohner der Küste! Die zidonischen Kaufleute, die das Meer befahren, haben dich erfüllt, 3 und auf dem großen Wasser ward die Saat des Sihor, die Ernte des Niltales, ihr zugeführt, und sie war der Markt der Nationen. 4 Schäme dich, Zidon; denn das Meer, die Meeresfeste spricht: «Ich habe keine Wehen gehabt, noch geboren, noch Jünglinge großgezogen, noch Jungfrauen ausgebildet!» 5 Wie ob der Kunde von Ägypten, so werden sie sich winden ob der Kunde von Tyrus. 6 Fahret hinüber nach Tarsis, heulet, ihr Bewohner der Küste! 7 Ist es so ergangen eurer freudenreichen Stadt, deren Ursprung in altersgrauer Vorzeit liegt, deren Füße sie in ferne Länder trugen, sich daselbst anzusiedeln? 8 Wer hat solches über Tyrus beschlossen, die Kronenspenderin, deren Kaufleute Fürsten und deren Händler die Vornehmsten der Welt waren? (Offenbarung 18.23) 9 Der HERR der Heerscharen hat es beschlossen, um den Stolz wegen all ihrer Pracht tödlich zu verwunden und alle Vornehmen der Welt zu erniedrigen. 10 Fahre hinüber in dein Land, du Tochter Tarsis! Es ist kein einziger Gürtel mehr zu haben! (Hiob 12.18) (Hiob 12.21) 11 Er hat seine Hand über das Meer ausgestreckt, er hat Königreiche erschüttert; der HERR hat über Kanaan Befehl gegeben, daß seine Festungen zerstört werden sollen. 12 Und er hat gesagt: Du sollst dich hinfort nicht mehr freuen, du vergewaltigte Jungfrau, Tochter Zidon! Fliehe zu den Chittäern hinüber! Auch dort wird man dir keine Ruhe lassen! (Hesekiel 28.21) 13 Siehe, das Land der Chaldäer, dieses Volk, das nicht war (Assur hat es für die Wüstenbewohner gegründet), sie haben ihre Belagerungstürme errichtet, die Paläste zerstört, sie zu Trümmerhaufen gemacht. 14 Heulet, ihr Tarsisschiffe, denn eure Feste ist zerstört! 15 An jenem Tage wird Tyrus für siebzig Jahre in Vergessenheit geraten, solange ein König regieren mag. Nach siebzig Jahren aber wird es Tyrus ergehen, wie es im Liede von der Dirne heißt: 16 «Nimm die Harfe, ziehe in der Stadt herum, du vergessene Dirne! Spiele gut, singe viel, daß man deiner wieder gedenke!» 17 Also wird es nach Verlauf der siebzig Jahre gehen; der HERR wird Tyrus heimsuchen, und sie wird wieder zu ihrem Verdienste kommen und wird buhlen mit allen Königreichen der Welt auf dem ganzen Erdboden. 18 Aber ihr Erwerb und Verdienst wird dem HERRN geweiht werden; er wird nicht angesammelt noch aufgespeichert werden, sondern ihr Erwerb wird denen, so vor dem Angesichte des HERRN wohnen, zur Nahrung und zur Sättigung und zu stattlicher Bekleidung dienen.

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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 46.18) 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. (3. Mose 23.5) 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. (3. Mose 23.34)