1In dem Jahre, als der Tartan nach Asdod kam, da ihn Sargon, der assyrische König, sandte und er Asdod belagerte und einnahm,(2. Könige 18.17)2zu jener Zeit hatte der HERR durch Jesaja, den Sohn des Amoz, also gesprochen: Gehe, lege den Sack ab von deinen Lenden und ziehe die Schuhe aus von deinen Füßen! Und er tat also, ging unbekleidet und barfuß.(Hesekiel 24.24)3Da sprach der HERR: Gleichwie mein Knecht Jesaja unbekleidet und barfuß einhergegangen ist drei Jahre lang, als Zeichen und Warnung für Ägypten und Äthiopien,4also wird der assyrische König die gefangenen Ägypter und die zur Verbannung bestimmten Äthiopier, Knaben und Greise, unbekleidet und barfuß wegführen, zur Schande Ägyptens.5Da werden dann verzagen und zuschanden werden, die sich auf Äthiopien verließen und sich mit Ägypten brüsteten.6Und die Bewohner dieser Küste werden zu jener Zeit sagen: Siehe, also steht es mit unserer Zuflucht, zu der wir geflohen sind um Hilfe und Rettung vor dem assyrischen König! Wie wollen wir nun entrinnen?
1Halleluja, preist Jahwe!Auf, meine Seele, preise Jahwe! 2Mein Leben lang will ich Jahwe besingen, / will meinem Gott spielen, solange ich bin.3Verlasst euch nicht auf Edelleute, / sie sind Menschen, die können nicht helfen. (Psalm 118.8-9)(Jeremia 17.5)4Sie müssen sterben und zerfallen zu Staub, / am selben Tag sind ihre Pläne verloren. (1. Mose 3.19)(Prediger 12.7)5Wie glücklich ist der, dessen Hilfe der Gott Jakobs ist, / der seine Hoffnung auf Jahwe, seinen Gott, setzt! 6Er hat Himmel und Erde gemacht, / das Meer und alles darin. / Seine Treue hört niemals auf.7Er schafft Recht den Unterdrückten, / gibt den Hungrigen Brot. / Jahwe lässt Gefangene frei. 8Jahwe gibt den Blinden Licht, / er richtet die Gebeugten auf. / Jahwe liebt die Gerechten. (Psalm 145.14)9Jahwe behütet die Fremden. / Immer wieder hilft er Waisen und Witwen. / Doch Gottlosen krümmt er den Weg.(2. Mose 22.20-21)(Psalm 10.14)(Psalm 68.6)10Jahwe bleibt König für alle Zeit; / dein Gott, Zion, herrscht in jeder Generation.Halleluja, preist Jahwe!(Psalm 93.1)