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Jesaja - Kapitel 2

Das zukünftige Königreich in Zion

1 Das Wort, welches Jesaja, der Sohn des Amoz, über Juda und Jerusalem sah: 2 Es wird in spätern Zeiten geschehen, daß der Berg des Hauses des HERRN festgegründet an der Spitze der Berge stehen und über alle Höhen erhaben sein wird, und es werden ihm alle Heiden zuströmen; (Jeremia 3.17) (Micha 4.1-3) 3 und viele Völker werden hingehen und sagen: Kommt, laßt uns wallen zum Berge des HERRN, zum Hause des Gottes Jakobs, daß er uns belehre über seine Wege und wir wandeln auf seinen Pfaden! Denn von Zion wird die Lehre ausgehen und des HERRN Wort von Jerusalem. (Johannes 4.22) 4 Und er wird Schiedsrichter sein zwischen den Nationen und zurechtweisen große Völker, also daß sie ihre Schwerter zu Pflugscharen und ihre Spieße zu Rebmessern verschmieden werden; kein Volk wird wider das andere ein Schwert erheben, und sie werden den Krieg nicht mehr erlernen. (Jesaja 9.4) 5 Komm, o Haus Jakobs, wir wollen wandeln im Lichte des HERRN!

Das kommende Gericht Gottes über allen Hochmut und Götzendienst

6 Denn du hast dein Volk, das Haus Jakobs, verstoßen; denn sie sind voll morgenländischen Wesens und sind Wolkendeuter wie die Philister und haben sich mit den Kindern der Fremden verbündet. 7 Ihr Land ist voll Silber und Gold und ihrer Schätze kein Ende; ihr Land ist voll Rosse, und ihrer Wagen ist kein Ende; (5. Mose 17.16) (Micha 5.9) 8 auch ist ihr Land voll Götzen, das Werk ihrer Hände beten sie an und das, was ihre Finger gemacht haben. 9 Da beugt sich der Mensch, da demütigt sich der Mann; aber du wirst es ihnen nicht vergeben! 10 Gehe hinein in den Fels und verbirg dich im Staube aus Furcht vor dem HERRN und vor seiner majestätischen Pracht! (Jesaja 2.19) (Jesaja 2.21) 11 Die stolzen Augen der Menschen werden erniedrigt, und der Männer Hochmut wird gebeugt werden; der HERR aber wird allein erhaben sein an jenem Tage. (Jesaja 5.15) 12 Denn es kommt ein Tag vom HERRN der Heerscharen über alles Stolze und Hohe und über alles Erhabene, daß es erniedrigt werde; 13 ber alle hohen und erhabenen Zedern Libanons und über alle Eichen Basans; 14 ber alle hohen Berge und über alle erhabenen Höhen; 15 ber alle hohen Türme und über alle festen Mauern; 16 ber alle Tarsisschiffe und über alle köstlichen Kleinodien; 17 und der menschliche Hochmut wird gebeugt und der Männerstolz gedemütigt werden, der HERR allein aber wird erhaben sein an jenem Tage. 18 Und die Götzen werden gänzlich verschwinden. 19 Und man wird sich in Felshöhlen und Erdlöcher verkriechen aus Furcht vor dem HERRN und vor seiner majestätischen Pracht, wenn er sich aufmachen wird, die Erde zu schrecken. (Lukas 23.30) 20 An jenem Tage wird der Mensch seine silbernen und goldenen Götzen, die er sich gemacht hatte, um sie zu verehren, den Maulwürfen und Fledermäusen hinwerfen, 21 um hineinzukriechen in die Felsspalten und Steinklüfte aus Furcht vor dem HERRN und seiner prachtvollen Majestät, wenn er sich aufmachen wird, die Erde zu schrecken. (2. Thessalonicher 1.9) 22 So lasset nun ab von dem Menschen, der nur Hauch in seiner Nase hat, denn wofür ist er zu achten? (1. Mose 2.7)

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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 46.18) 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. (3. Mose 23.5) 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. (3. Mose 23.34)