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Jeremia - Kapitel 52

Die Einnahme Jerusalems und das Gericht über Zedekia

1 Einundzwanzig Jahre alt war Zedekia, als er König ward, und regierte elf Jahre lang zu Jerusalem; seine Mutter hieß Hamutal, eine Tochter Jeremias von Libna. (2. Könige 24.18) (2. Chronik 36.11) (Jeremia 39.1) 2 Und er tat, was böse war in den Augen des HERRN, ganz wie Jojakim getan hatte. 3 Und so geschah es wegen des Zornes des HERRN wider Jerusalem und Juda (damit er sie von seinem Angesicht verwürfe), daß Zedekia sich gegen den König von Babel empörte. 4 Und es begab sich im neunten Jahre seiner Regierung, am zehnten Tage des zehnten Monats, daß der babylonische König Nebukadnezar mit seiner ganzen Heeresmacht gegen Jerusalem kam; und sie belagerten die Stadt und bauten Belagerungswälle rings um sie her. 5 Und die Stadt blieb belagert bis ins elfte Jahr des Königs Zedekia. 6 Am neunten Tage des vierten Monats, als die Hungersnot in der Stadt überhand nahm und das Volk vom Lande kein Brot mehr hatte, 7 da brach man in die Stadt ein, und alle Kriegsleute flohen und verließen die Stadt bei Nacht durch das Tor zwischen den beiden Mauern beim Garten des Königs, während die Chaldäer die Stadt umzingelten, und nahmen den Weg nach der Jordanebene. 8 Aber das Heer der Chaldäer jagte dem König nach und holte ihn ein auf der Ebene von Jericho, nachdem sein ganzes Heer sich von ihm zerstreut hatte. 9 Und sie ergriffen den König und führten ihn zum König von Babel hinauf nach Ribla im Lande Hamat, und er sprach das Urteil über ihn. 10 Und der König von Babel ließ die Söhne Zedekias vor dessen Augen niedermetzeln, auch alle Fürsten Judas ließ er in Ribla niedermetzeln. 11 Zedekia aber ließ er die Augen ausstechen und ihn mit zwei ehernen Ketten binden; und der babylonische König ließ ihn nach Babel bringen und legte ihn ins Gefängnis bis zum Tage seines Todes. (Jeremia 32.5)

Die Plünderung und Zerstörung des Tempels

12 Aber am zehnten Tage des fünften Monats, im neunzehnten Jahre des babylonischen Königs Nebukadnezar, kam Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, welcher vor dem König von Babel stand, 13 nach Jerusalem und verbrannte das Haus des HERRN und das Haus des Königs und alle Häuser von Jerusalem; alle großen Häuser verbrannte er mit Feuer; 14 auch alle Ringmauern von Jerusalem zerstörte das Heer der Chaldäer, welches der Oberste der Leibwache bei sich hatte. 15 Und von den Geringen des Volkes und den Rest des Volkes, der in der Stadt übriggeblieben war, samt den Überläufern, die zum König von Babel gefallen waren, und den Rest der Handwerker führte Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, gefangen hinweg. 16 Aber von den Geringen auf dem Lande ließ Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, etliche als Winzer und Ackerleute zurück. 17 Die ehernen Säulen aber, welche zum Hause des HERRN gehörten, und die Gestelle und das eherne Meer, das im Hause des HERRN war, zerbrachen die Chaldäer und schleppten das Erz nach Babel. (Jeremia 27.19-22) 18 Sie nahmen auch die Töpfe, die Schaufeln, die Messer, die Sprengschalen, die Pfannen und alles eherne Gerät, womit man den Gottesdienst zu verrichten pflegte; 19 die Becken und die Kellen, die Sprengschalen und die Waschbecken, die Leuchter und die Lichtscheren und die Schalen; alles, was von Gold war, und alles, was von Silber war, das nahm der Oberste der Leibwache weg. 20 Die zwei Säulen, das eine Meer und die zwölf ehernen Rinder darunter, die Gestelle, welche der König Salomo für das Haus des HERRN hatte machen lassen, das Erz von allen diesen Geräten war nicht zu wägen. (1. Könige 7.15) 21 Jede der beiden Säulen war achtzehn Ellen hoch und ein Faden von zwölf Ellen umspannte sie; sie waren aber vier Finger dick, inwendig hohl. 22 Oben darauf war ein eherner Knauf, und die Höhe des einen Knaufs betrug fünf Ellen; und es war ein Kranz mit Granatäpfeln an dem Knauf ringsum, alles von Erz; ganz gleich war auch die andere Säule und hatte auch Granatäpfel. 23 Es waren sechsundneunzig Granatäpfel nach den Windrichtungen verteilt, im ganzen deren hundert in dem Kranz ringsum. 24 Und der Oberste der Leibwache nahm den Hauptpriester Seraja und den zweiten Priester Zephanja samt den drei Schwellenhütern; 25 er nahm auch aus der Stadt einen Kämmerer, der über das Kriegsvolk gesetzt war, und sieben Männer von denen, die das Angesicht des Königs gesehen hatten, die in der Stadt gefunden wurden, dazu den Schreiber des Feldhauptmanns, der das Landvolk zum Heeresdienst aushob, und sechzig Mann vom Landvolk, die in der Stadt gefunden wurden; 26 diese nahm Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, fest und führte sie zum König von Babel nach Ribla. 27 Der König von Babel aber ließ sie zu Ribla, im Lande Hamat totschlagen. So wurde Juda aus seinem Lande weggeführt. 28 Dies ist das Volk, welches Nebukadnezar gefangen weggeführt hat: Im siebenten Jahre 3023 Juden; (2. Könige 24.11) 29 im achtzehnten Jahre Nebukadnezars: aus Jerusalem 832 Seelen; 30 im dreiundzwanzigsten Jahre führte Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, von den Juden 745 Seelen weg; im ganzen 4600 Seelen.

Die Begnadigung des Königs Jojachin

31 Im siebenunddreißigsten Jahre der Gefangenschaft Jojachins, des Königs von Juda, am fünfundzwanzigsten Tage des zwölften Monats, erhob Evil-Merodach, der König von Babel, in dem Jahre, da er König ward, das Haupt Jojachins, des Königs von Juda, und führte ihn aus dem Gefängnis heraus; 32 er redete freundlich mit ihm und setzte seinen Stuhl über die Stühle der Könige, die bei ihm zu Babel waren. 33 Er ließ ihn auch seine Gefängniskleider ablegen und erlaubte ihm, allezeit in seiner Gegenwart zu essen, sein Leben lang; 34 und sein Unterhalt, der beständige Unterhalt, wurde ihm vom König zu Babel gewährt, soviel er täglich bedurfte, bis zum Tage seines Todes, alle Tage, die er noch zu leben hatte.

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Hesekiel - Kapitel 44

1 Dann führte er mich zum äußeren Osttor des Heiligtums zurück. Es war verschlossen. 2 Jahwe sagte zu mir: "Dieses Tor soll verschlossen bleiben. Es darf nie geöffnet werden. Niemand darf hindurchgehen, nachdem Jahwe, der Gott Israels, auf diesem Weg in den Tempel eingezogen ist. Es muss geschlossen bleiben! 3 Der regierende Fürst allerdings darf darin sitzen, wenn er seine Opfermahlzeit vor Jahwe verzehrt. Er betritt es allerdings von der inneren Vorhalle aus und verlässt es wieder auf dem gleichen Weg." (Hesekiel 45.7) 4 Dann führte er mich durch das Nordtor an die Vorderseite des Tempelhauses. Da sah ich, wie die Herrlichkeit Jahwes das Haus erfüllte und fiel nieder auf mein Gesicht. (Hesekiel 43.5) 5 Jahwe sagte zu mir: "Du Mensch, sei mit ganzem Herzen dabei! Sieh genau hin und hör mir gut zu! Ich sage dir jetzt, was im Haus Jahwes zu beachten ist. Merk dir genau, wer dort hineingehen darf und wer nicht! 6 Sag zu diesen Rebellen, den Leuten von Israel: 'So spricht Jahwe, der Herr: Lasst es nun endlich genug sein mit all euren Gräueln, ihr Israeliten! 7 Ihr habt Fremde in mein Heiligtum kommen lassen, die nicht nur am Körper, sondern auch am Herzen unbeschnitten waren. Sie standen dabei, wenn ihr mir meine Speise - Fett und Blut - dargebracht habt und schändeten dadurch mein Haus. So habt ihr zusätzlich zu all euren Gräueln auch noch meinen Bund gebrochen. 8 Dann habt ihr sie sogar den Dienst in meinem Heiligtum verrichten lassen, anstatt ihn selber zu tun! 9 Darum spricht Jahwe, der Herr: Kein Fremder darf je in mein Heiligtum kommen, der am Körper und am Herzen unbeschnitten ist, keiner von den Fremden, die unter euch sind! 10 Sondern die Leviten, die sich von mir entfernt haben, als Israel in die Irre ging, die ihren Götzen nachliefen, die sollen ihre Schuld auf sich nehmen. 11 Sie dürfen nur noch Torwächter an den Tempeltoren und Tempeldiener sein; sie sollen die Tiere für das Brand- und Freudenopfer schlachten und vor den Leuten bereitstehen, um sie zu bedienen. 12 Weil sie für das Volk Götzenopfer dargebracht haben und so dem Haus Israel eine Schuldfalle geworden sind, habe ich meine Hand gegen sie erhoben, spricht Jahwe, der Herr, und lasse sie ihre Schuld büßen. 13 Sie dürfen nicht mehr als Priester vor mich treten und in die Nähe der heiligen und höchst heiligen Dinge kommen, sondern müssen die Folgen ihrer abscheulichen Gräueltaten tragen. 14 Ich mache sie zu Tempeldienern, damit sie alles erledigen, was im Tempel getan werden muss.' 15 'Aber die Priester, Leviten aus der Nachkommenschaft Zadoks, die mir in meinem Heiligtum treu gedient haben, als die Israeliten mich verließen und in die Irre gingen, sie sollen in meine Nähe kommen. Sie sollen vor mich hintreten, um mir das Fett und das Blut darzubringen, spricht Jahwe, der Herr. (Hesekiel 40.46) (Hesekiel 48.11) 16 Sie dürfen in mein Heiligtum kommen und an meinen Tisch treten, um mir zu dienen. 17 Und wenn sie durch die Tore des inneren Vorhofs gehen, sollen sie leinene Kleider tragen. Sie dürfen keine Kleidung aus Wolle auf dem Körper haben, wenn sie ihren Dienst im inneren Vorhof verrichten. (3. Mose 16.4) 18 Sie sollen einen Kopfbund aus Leinen tragen und leinene Hosen anziehen. Sie dürfen keine Kleidung tragen, in der man schwitzt. 19 Wenn sie dann in den äußeren Vorhof zum Volk hinausgehen wollen, müssen sie vorher ihre Kleider, in denen sie den Dienst verrichtet haben, ausziehen und in ihren heiligen Räumen ablegen. Sie müssen andere Gewänder anziehen, damit sie das Volk durch diese Kleider nicht mit dem Heiligen in Berührung bringen. (Hesekiel 42.14) 20 Auch dürfen sie sich weder den Kopf kahl scheren noch die Haare frei wachsen lassen, sondern sollen ihr Haar kurz halten. (3. Mose 19.27) (3. Mose 21.5) 21 Wenn die Priester zum Dienst in den inneren Vorhof hineingehen, dürfen sie vorher keinen Wein trinken. (3. Mose 10.9) 22 Sie dürfen keine Witwe und keine verstoßene Frau heiraten, sondern nur unberührte Mädchen aus dem Haus Israel. Die Witwe eines anderen Priesters allerdings dürfen sie heiraten. (3. Mose 21.7) (3. Mose 21.13-14) 23 Sie sollen mein Volk unterweisen, damit es zwischen heilig und unheilig, rein und unrein unterscheiden lernt. (3. Mose 10.10) 24 Wenn es einen Rechtsstreit gibt, sollen sie nach meinen Bestimmungen Gericht halten. Sie müssen dafür sorgen, dass meine Gesetze und Ordnungen für die Festzeiten beachtet und meine Sabbate heilig gehalten werden. 25 Sie dürfen nicht mit einem Toten in Berührung kommen und sich dadurch verunreinigen. Nur bei Vater oder Mutter, Sohn oder Tochter, Bruder oder unverheirateter Schwester dürfen sie unrein werden. (3. Mose 21.1-4) 26 Wenn der Priester sich dann aber wieder gereinigt hat, soll er noch sieben Tage zusätzlich warten, 27 bevor er wieder den inneren Vorhof betritt. Und dann soll er zuerst ein Sündopfer für sich bringen, damit er wieder Dienst tun kann, spricht Jahwe, der Herr. 28 Und was den Erbbesitz der Priester betrifft: Ich selbst bin ihr Besitz. Ihr sollt ihnen keinen Grundbesitz in Israel geben, denn ich bin ihr Eigentum. (4. Mose 18.20) 29 Sie bekommen ihren Teil vom Speis- und Schuldopfer. Und alles, was in Israel dem Bann verfallen ist, soll ihnen gehören. 30 Das Beste von allen Erstlingsopfern und alle eure besonderen Gaben sollen den Priestern gehören. Auch das Beste von eurem Schrotmehl sollt ihr dem Priester geben, damit Segen auf deinem Haus ruht. 31 Priester dürfen kein Fleisch essen, das von einem verendeten oder gerissenen Tier stammt, egal, ob Vogel, Wild oder Vieh.'" (3. Mose 22.8)