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Jeremia - Kapitel 52

Die Einnahme Jerusalems und das Gericht über Zedekia

1 Einundzwanzig Jahre alt war Zedekia, als er König ward, und regierte elf Jahre lang zu Jerusalem; seine Mutter hieß Hamutal, eine Tochter Jeremias von Libna. (2. Könige 24.18) (2. Chronik 36.11) (Jeremia 39.1) 2 Und er tat, was böse war in den Augen des HERRN, ganz wie Jojakim getan hatte. 3 Und so geschah es wegen des Zornes des HERRN wider Jerusalem und Juda (damit er sie von seinem Angesicht verwürfe), daß Zedekia sich gegen den König von Babel empörte. 4 Und es begab sich im neunten Jahre seiner Regierung, am zehnten Tage des zehnten Monats, daß der babylonische König Nebukadnezar mit seiner ganzen Heeresmacht gegen Jerusalem kam; und sie belagerten die Stadt und bauten Belagerungswälle rings um sie her. 5 Und die Stadt blieb belagert bis ins elfte Jahr des Königs Zedekia. 6 Am neunten Tage des vierten Monats, als die Hungersnot in der Stadt überhand nahm und das Volk vom Lande kein Brot mehr hatte, 7 da brach man in die Stadt ein, und alle Kriegsleute flohen und verließen die Stadt bei Nacht durch das Tor zwischen den beiden Mauern beim Garten des Königs, während die Chaldäer die Stadt umzingelten, und nahmen den Weg nach der Jordanebene. 8 Aber das Heer der Chaldäer jagte dem König nach und holte ihn ein auf der Ebene von Jericho, nachdem sein ganzes Heer sich von ihm zerstreut hatte. 9 Und sie ergriffen den König und führten ihn zum König von Babel hinauf nach Ribla im Lande Hamat, und er sprach das Urteil über ihn. 10 Und der König von Babel ließ die Söhne Zedekias vor dessen Augen niedermetzeln, auch alle Fürsten Judas ließ er in Ribla niedermetzeln. 11 Zedekia aber ließ er die Augen ausstechen und ihn mit zwei ehernen Ketten binden; und der babylonische König ließ ihn nach Babel bringen und legte ihn ins Gefängnis bis zum Tage seines Todes. (Jeremia 32.5)

Die Plünderung und Zerstörung des Tempels

12 Aber am zehnten Tage des fünften Monats, im neunzehnten Jahre des babylonischen Königs Nebukadnezar, kam Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, welcher vor dem König von Babel stand, 13 nach Jerusalem und verbrannte das Haus des HERRN und das Haus des Königs und alle Häuser von Jerusalem; alle großen Häuser verbrannte er mit Feuer; 14 auch alle Ringmauern von Jerusalem zerstörte das Heer der Chaldäer, welches der Oberste der Leibwache bei sich hatte. 15 Und von den Geringen des Volkes und den Rest des Volkes, der in der Stadt übriggeblieben war, samt den Überläufern, die zum König von Babel gefallen waren, und den Rest der Handwerker führte Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, gefangen hinweg. 16 Aber von den Geringen auf dem Lande ließ Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, etliche als Winzer und Ackerleute zurück. 17 Die ehernen Säulen aber, welche zum Hause des HERRN gehörten, und die Gestelle und das eherne Meer, das im Hause des HERRN war, zerbrachen die Chaldäer und schleppten das Erz nach Babel. (Jeremia 27.19-22) 18 Sie nahmen auch die Töpfe, die Schaufeln, die Messer, die Sprengschalen, die Pfannen und alles eherne Gerät, womit man den Gottesdienst zu verrichten pflegte; 19 die Becken und die Kellen, die Sprengschalen und die Waschbecken, die Leuchter und die Lichtscheren und die Schalen; alles, was von Gold war, und alles, was von Silber war, das nahm der Oberste der Leibwache weg. 20 Die zwei Säulen, das eine Meer und die zwölf ehernen Rinder darunter, die Gestelle, welche der König Salomo für das Haus des HERRN hatte machen lassen, das Erz von allen diesen Geräten war nicht zu wägen. (1. Könige 7.15) 21 Jede der beiden Säulen war achtzehn Ellen hoch und ein Faden von zwölf Ellen umspannte sie; sie waren aber vier Finger dick, inwendig hohl. 22 Oben darauf war ein eherner Knauf, und die Höhe des einen Knaufs betrug fünf Ellen; und es war ein Kranz mit Granatäpfeln an dem Knauf ringsum, alles von Erz; ganz gleich war auch die andere Säule und hatte auch Granatäpfel. 23 Es waren sechsundneunzig Granatäpfel nach den Windrichtungen verteilt, im ganzen deren hundert in dem Kranz ringsum. 24 Und der Oberste der Leibwache nahm den Hauptpriester Seraja und den zweiten Priester Zephanja samt den drei Schwellenhütern; 25 er nahm auch aus der Stadt einen Kämmerer, der über das Kriegsvolk gesetzt war, und sieben Männer von denen, die das Angesicht des Königs gesehen hatten, die in der Stadt gefunden wurden, dazu den Schreiber des Feldhauptmanns, der das Landvolk zum Heeresdienst aushob, und sechzig Mann vom Landvolk, die in der Stadt gefunden wurden; 26 diese nahm Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, fest und führte sie zum König von Babel nach Ribla. 27 Der König von Babel aber ließ sie zu Ribla, im Lande Hamat totschlagen. So wurde Juda aus seinem Lande weggeführt. 28 Dies ist das Volk, welches Nebukadnezar gefangen weggeführt hat: Im siebenten Jahre 3023 Juden; (2. Könige 24.11) 29 im achtzehnten Jahre Nebukadnezars: aus Jerusalem 832 Seelen; 30 im dreiundzwanzigsten Jahre führte Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, von den Juden 745 Seelen weg; im ganzen 4600 Seelen.

Die Begnadigung des Königs Jojachin

31 Im siebenunddreißigsten Jahre der Gefangenschaft Jojachins, des Königs von Juda, am fünfundzwanzigsten Tage des zwölften Monats, erhob Evil-Merodach, der König von Babel, in dem Jahre, da er König ward, das Haupt Jojachins, des Königs von Juda, und führte ihn aus dem Gefängnis heraus; 32 er redete freundlich mit ihm und setzte seinen Stuhl über die Stühle der Könige, die bei ihm zu Babel waren. 33 Er ließ ihn auch seine Gefängniskleider ablegen und erlaubte ihm, allezeit in seiner Gegenwart zu essen, sein Leben lang; 34 und sein Unterhalt, der beständige Unterhalt, wurde ihm vom König zu Babel gewährt, soviel er täglich bedurfte, bis zum Tage seines Todes, alle Tage, die er noch zu leben hatte.

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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 46.18) 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. (3. Mose 23.5) 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. (3. Mose 23.34)