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Jeremia - Kapitel 40

Jeremia bleibt im Land Juda

1 Dies ist das Wort, welches vom HERRN an Jeremia erging, nachdem ihn Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, in Rama freigelassen hatte; denn da er ihn holen ließ, war er noch mit Fesseln gebunden unter all den Gefangenen Jerusalems und Judas, die nach Babel weggeführt werden sollten. (Jeremia 39.11-14) 2 Und der Oberste der Leibwache nahm Jeremia und sprach zu ihm: Der HERR, dein Gott, hat dieses Unglück über diesen Ort vorhergesagt; 3 und der HERR hat es so kommen lassen und getan, wie er gesagt; denn ihr habt an dem HERRN gesündigt und auf seine Stimme nicht gehört; darum ist es euch so ergangen. 4 Und nun siehe, ich löse dich heute von den Fesseln, die an deinen Händen sind; gefällt es dir, mit mir gen Babel zu ziehen, so komm! Ich will Sorge für dich tragen. Gefällt es dir aber nicht, mit mir gen Babel zu ziehen, so laß es bleiben! Siehe, das ganze Land steht dir offen; wohin es dich gut und recht dünkt zu gehen, dahin gehe! 5 Da er sich aber noch nicht entschließen konnte, sprach er zu ihm : So kehre zurück zu Gedalja, dem Sohn Achikams, des Sohnes Saphans, welchen der babylonische König über die Städte Judas gesetzt hat, und bleibe bei ihm unter dem Volk, oder gehe, wohin es dir gefällt! Und der Oberste der Leibwache gab ihm Wegzehrung und ein Geschenk und entließ ihn. (Jeremia 39.14) 6 Da kam Jeremia zu Gedalja, dem Sohne Achikams, nach Mizpa und wohnte bei ihm unter dem Volk, das im Lande übriggeblieben war.

Gedalja, der Statthalter von Judäa

7 Als nun alle Hauptleute des Heers, die sich mit ihren Männern noch auf dem Felde aufhielten, vernahmen, daß der König von Babel Gedalja, den Sohn Achikams, über das Land gesetzt und ihm die Männer, Weiber und Kinder, auch die Armen im Lande, die nicht gefangen gen Babel geführt worden waren, übergeben hatte, (2. Könige 25.22-24) 8 kamen sie zu Gedalja gen Mizpa, nämlich Ismael, der Sohn Netanjas, Johanan und Jonatan, die Söhne Kareachs, Seraja, der Sohn Tanchumets, und die Söhne Ephais, des Netophatiters, Jesanja, der Sohn des Maachatiters, sie und ihre Leute. (Jeremia 41.1) (Jeremia 41.11) 9 Und Gedalja, der Sohn Achikams, des Sohnes Saphans, schwur ihnen und ihren Leuten also: Fürchtet euch nicht davor, den Chaldäern zu dienen; bleibet im Lande und dienet dem König von Babel, so wird es euch wohl ergehen! 10 Siehe, ich wohne zu Mizpa, um den Chaldäern zu Befehl zu stehen, die zu uns kommen werden. So erntet nun Wein, Obst und Öl und tut es in eure Gefäße und wohnet in euren Städten, die ihr innehabt! 11 Als auch alle Juden, die in Moab und unter den Ammonitern, in Edom und allen Ländern wohnten, hörten, daß der König von Babel einen Überrest in Juda gelassen und Gedalja, den Sohn Achikams, des Sohnes Saphans, über ihn gesetzt habe, 12 kehrten alle diese Juden wieder zurück von den Orten, dahin sie geflohen waren; und sie kamen ins Land Juda zu Gedalja gen Mizpa und sammelten Wein und Obst in großer Menge. 13 Johanan aber, der Sohn Kareachs, und alle Hauptleute des Heers, die sich auf dem Felde aufhielten, kamen zu Gedalja gen Mizpa und sprachen zu ihm: 14 Weißt du auch, daß Baalis, der König der Kinder Ammon, Ismael, den Sohn Netanjas, gesandt hat, um dich totzuschlagen? Aber Gedalja, der Sohn Achikams, glaubte ihnen nicht. 15 Da sprach Johanan, der Sohn Kareachs, heimlich zu Gedalja in Mizpa also: Laß mich doch hingehen, ich will Ismael, den Sohn Netanjas, erschlagen, daß es niemand erfährt! Warum sollte er dich totschlagen, so daß alle Juden, die sich zu dir versammelt haben, zerstreut werden und der Überrest von Juda umkommt? 16 Da sprach Gedalja, der Sohn Achikams, zu Johanan, dem Sohne Kareachs: Du sollst diesen Anschlag nicht ausführen; denn du redest Lügen über Ismael!

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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 46.18) 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. (3. Mose 23.5) 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. (3. Mose 23.34)