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Jeremia - Kapitel 39

Jerusalem wird eingenommen und Zedekia nach Babel weggeführt

1 Und es geschah, daß Jerusalem eingenommen wurde. Im neunten Jahre Zedekias, des Königs von Juda, im zehnten Monat, war der babylonische König Nebukadnezar mit seinem ganzen Heer gen Jerusalem gekommen und hatte die Belagerung begonnen; 2 und im elften Jahre Zedekias, am neunten Tage des vierten Monats, brach man in die Stadt ein. 3 Da kamen alle Fürsten des Königs von Babel und setzten sich beim mittlern Tore fest, nämlich Nergal-Sarezer, Samgar-Nebo, Sarsekim, der Oberkämmerer, Nergal-Sarezer, der Obermagier, samt allen übrigen Fürsten des babylonischen Königs. 4 Als aber Zedekia, der König von Juda, und alle Kriegsleute sie sahen, flohen sie und verließen die Stadt bei Nacht auf dem Wege nach dem Königsgarten, durch das Tor zwischen den beiden Mauern, und wandten sich der Jordanebene zu. 5 Aber das Heer der Chaldäer jagte ihnen nach und holte Zedekia in der Ebene von Jericho ein; und sie ergriffen ihn und führten ihn zu Nebukadnezar, dem König von Babel, nach Ribla im Lande Hamat; der sprach das Urteil über ihn. 6 Und der König von Babel ließ die Söhne Zedekias in Ribla vor seinen Augen niedermetzeln, dazu den ganzen jüdischen Adel; 7 Zedekia aber ließ er die Augen blenden und ihn mit zwei ehernen Ketten binden, um ihn nach Babel zu bringen. 8 Und die Chaldäer verbrannten den königlichen Palast und die Häuser des Volkes mit Feuer und rissen die Mauern Jerusalems nieder. 9 Den Rest des Volkes aber, sowohl die, welche in der Stadt übriggeblieben, als auch die Überläufer, welche zu den Chaldäern übergegangen waren, den Rest des übrigen Volkes, führte Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, gefangen nach Babel. 10 Von dem geringen Volk aber, das gar nichts besaß, ließ Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, etliche im Lande Juda zurück und gab ihnen Weinberge und Äcker zu jener Zeit.

Jeremia wird befreit. Das Wort des HERRN für Ebed-Melech

11 Und Nebukadnezar, der König von Babel, erließ in betreff Jeremias einen Befehl zu Handen Nebusaradans, des Obersten der Leibwache, und sprach: 12 Nimm ihn und trage Sorge für ihn und tue ihm ja nichts zuleide, sondern verfahre mit ihm so, wie er dir sagen wird. 13 Da ließen Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, und Nebuschasban, der Oberkämmerer, und Nergal-Sarezer, der Obermagier, und alle Obersten des babylonischen Königs den Jeremia aus dem Wachthofe holen; 14 und sie übergaben ihn Gedalja, dem Sohne Saphans, damit er ihn nach Hause bringe; und er wohnte unter dem Volk. (Jeremia 38.28) (Jeremia 40.5-6) 15 Zu Jeremia aber war das Wort des HERRN ergangen, als er noch im Wachthof eingeschlossen war: 16 Gehe und sage zu dem Mohren Ebed-Melech: So spricht der HERR der Heerscharen, der Gott Israels: Siehe, ich lasse meine Worte über diese Stadt kommen zum Unglück und nicht zum Guten, und sie werden an jenem Tage vor deinen Augen in Erfüllung gehen; (Jeremia 38.7) 17 aber dich will ich an jenem Tage erretten, spricht der HERR, und du sollst nicht den Leuten in die Hände fallen, vor welchen du dich fürchtest, 18 sondern ich will dich entrinnen lassen, und du sollst nicht durchs Schwert fallen, sondern deine Seele als Beute davontragen, weil du mir vertraut hast, spricht der HERR! (Hiob 5.20)

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Hesekiel - Kapitel 48

1 "Folgende Aufteilung ist für die einzelnen Stämme vorgesehen: Ganz im Norden liegt der Anteil des Stammes Dan. Die Grenze verläuft entlang dem Weg von Hetlon nach Hamat und Hazar-Enan. Das Gebiet von Damaskus bleibt dabei nördlich liegen. Dann verläuft die Grenze vom Osten wieder ganz nach Westen. (Hesekiel 47.15) (Hesekiel 47.17) 2 Darunter liegt der Anteil des Gebietes von Ascher, ein Streifen von Ost nach West, 3 darunter der von Naftali, 4 dann der von Manasse, 5 von Efraïm, 6 von Ruben 7 und von Juda. 8 An das Gebiet von Juda schließt sich nach Süden zu der zwölfeinhalb Kilometer breite Landstreifen von Ost nach West an, den ihr mir weihen sollt. Mitten darin liegt das Heiligtum. (Hesekiel 45.1) 9 Das mir geweihte Stück misst in Ost-West-Richtung zwölfeinhalb Kilometer und in Nord-Süd-Richtung zehn Kilometer. 10 Es soll den Priestern gehören; in seiner Mitte liegt ja das Heiligtum Jahwes. 11 Die Priester aus der Nachkommenschaft Zadoks, die sich nicht wie die Leviten von mir abwandten, als sich Israel von mir abwandte, sondern treu ihren Dienst versahen, (Hesekiel 44.15) 12 sollen eine Sonderweihgabe von diesem mir geweihten Land erhalten, ein höchst heiliges Stück Land neben dem Gebiet der Leviten. 13 Die Leviten haben daneben ein Gebiet von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite zur Verfügung. 14 Es darf nichts davon verkauft werden, denn es ist der Erstteil des Landes, der Jahwe gehört. 15 Der Streifen von zweieinhalb Kilometern Breite, der längs der zwölfeinhalb übrig bleibt, ist kein geweihtes Land. Er soll der Stadt als Wohngebiet und Weideland dienen. 16 Die Nordseite der Stadt ist 2.250 Meter lang, ebenso ihre Süd-, Ost- und Westseite, (Offenbarung 21.16) 17 und sie ist ringsherum von einem 125 Meter breiten Streifen Weideland umgeben. 18 Daran schließt sich nach Westen und Osten je ein fünf Kilometer langes Stück Land an, das an den geweihten Bezirk grenzt. Von seinem Ertrag sollen die, die in der Stadt arbeiten, leben. 19 Es sind Menschen aus allen Stämmen Israels, die dieses Land bebauen werden. 20 Die ganze Weihgabe zusammen mit dem Grundbesitz der Stadt ist ein Quadrat von zwölfeinhalb Kilometern Seitenlänge. 21 Das Gebiet, das sich nach beiden Seiten an das geweihte Gebiet und den Grundbesitz der Stadt bis zur Ost- und Westgrenze anschließt, soll dem Fürsten gehören. Das geweihte Gebiet mit dem Heiligtum und dem Tempel liegt in seiner Mitte. (Hesekiel 45.7) 22 Der Grundbesitz der Leviten und der Stadt liegen mitten in dem Gebiet, das dem Fürsten gehört, und beide zusammen liegen zwischen den Gebieten Judas und Benjamins. 23 Nach Süden zu schließt sich also der Anteil des Gebiets von Benjamin an, ein Landstreifen in ganzer Breite von Ost nach West, 24 daneben der Anteil von Simeon, 25 der von Issachar, 26 Sebulon, 27 und Gad. 28 Die Südgrenze des Stammesgebietes von Gad fällt mit der Landesgrenze zusammen. Sie verläuft von Tamar bis zum Haderwasser von Kadesch und folgt dann dem Bachtal bis zum großen Meer. (Hesekiel 47.19) 29 Dieses Land sollt ihr den einzelnen Stämmen als Grundbesitz verlosen, das sind ihre Anteile, spricht Jahwe, der Herr." 30 "Die Stadt hat folgende Ausgänge: Auf der Nordseite - sie ist 2.250 Meter lang - 31 sind es drei Tore, das Ruben-, das Juda- und das Levi-Tor. Sie sind alle nach den Stämmen Israels benannt. (Offenbarung 21.12-13) 32 Auf der Ostseite befinden sich das Josef-, das Benjamin- und das Dan-Tor, 33 auf der Südseite das Simeon-, das Issachar- und das Sebulon-Tor 34 und auf der Westseite das Gad-, das Ascher- und das Naftali-Tor. 35 Der ganze Umfang der Stadt beträgt neun Kilometer. Ihr Name heißt künftig: 'Hier ist Jahwe'." (Hesekiel 43.7) (Offenbarung 21.3)