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Jeremia - Kapitel 39

Jerusalem wird eingenommen und Zedekia nach Babel weggeführt

1 Und es geschah, daß Jerusalem eingenommen wurde. Im neunten Jahre Zedekias, des Königs von Juda, im zehnten Monat, war der babylonische König Nebukadnezar mit seinem ganzen Heer gen Jerusalem gekommen und hatte die Belagerung begonnen; 2 und im elften Jahre Zedekias, am neunten Tage des vierten Monats, brach man in die Stadt ein. 3 Da kamen alle Fürsten des Königs von Babel und setzten sich beim mittlern Tore fest, nämlich Nergal-Sarezer, Samgar-Nebo, Sarsekim, der Oberkämmerer, Nergal-Sarezer, der Obermagier, samt allen übrigen Fürsten des babylonischen Königs. 4 Als aber Zedekia, der König von Juda, und alle Kriegsleute sie sahen, flohen sie und verließen die Stadt bei Nacht auf dem Wege nach dem Königsgarten, durch das Tor zwischen den beiden Mauern, und wandten sich der Jordanebene zu. 5 Aber das Heer der Chaldäer jagte ihnen nach und holte Zedekia in der Ebene von Jericho ein; und sie ergriffen ihn und führten ihn zu Nebukadnezar, dem König von Babel, nach Ribla im Lande Hamat; der sprach das Urteil über ihn. 6 Und der König von Babel ließ die Söhne Zedekias in Ribla vor seinen Augen niedermetzeln, dazu den ganzen jüdischen Adel; 7 Zedekia aber ließ er die Augen blenden und ihn mit zwei ehernen Ketten binden, um ihn nach Babel zu bringen. 8 Und die Chaldäer verbrannten den königlichen Palast und die Häuser des Volkes mit Feuer und rissen die Mauern Jerusalems nieder. 9 Den Rest des Volkes aber, sowohl die, welche in der Stadt übriggeblieben, als auch die Überläufer, welche zu den Chaldäern übergegangen waren, den Rest des übrigen Volkes, führte Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, gefangen nach Babel. 10 Von dem geringen Volk aber, das gar nichts besaß, ließ Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, etliche im Lande Juda zurück und gab ihnen Weinberge und Äcker zu jener Zeit.

Jeremia wird befreit. Das Wort des HERRN für Ebed-Melech

11 Und Nebukadnezar, der König von Babel, erließ in betreff Jeremias einen Befehl zu Handen Nebusaradans, des Obersten der Leibwache, und sprach: 12 Nimm ihn und trage Sorge für ihn und tue ihm ja nichts zuleide, sondern verfahre mit ihm so, wie er dir sagen wird. 13 Da ließen Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, und Nebuschasban, der Oberkämmerer, und Nergal-Sarezer, der Obermagier, und alle Obersten des babylonischen Königs den Jeremia aus dem Wachthofe holen; 14 und sie übergaben ihn Gedalja, dem Sohne Saphans, damit er ihn nach Hause bringe; und er wohnte unter dem Volk. (Jeremia 38.28) (Jeremia 40.5-6) 15 Zu Jeremia aber war das Wort des HERRN ergangen, als er noch im Wachthof eingeschlossen war: 16 Gehe und sage zu dem Mohren Ebed-Melech: So spricht der HERR der Heerscharen, der Gott Israels: Siehe, ich lasse meine Worte über diese Stadt kommen zum Unglück und nicht zum Guten, und sie werden an jenem Tage vor deinen Augen in Erfüllung gehen; (Jeremia 38.7) 17 aber dich will ich an jenem Tage erretten, spricht der HERR, und du sollst nicht den Leuten in die Hände fallen, vor welchen du dich fürchtest, 18 sondern ich will dich entrinnen lassen, und du sollst nicht durchs Schwert fallen, sondern deine Seele als Beute davontragen, weil du mir vertraut hast, spricht der HERR! (Hiob 5.20)

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Hesekiel - Kapitel 46

1 So spricht Jahwe, der Herr: "Das Osttor des inneren Vorhofs soll die Woche über geschlossen bleiben, nur am Sabbat und am Neumondstag soll es geöffnet werden. 2 Der Fürst soll von außen her eintreten und an der Schwelle der Vorhalle zum Innenhof stehen bleiben. Von dort sieht er, wie die Priester sein Brand- und Freudenopfer darbringen. Dann soll er sich auf der Schwelle zur Anbetung niederwerfen und anschließend wieder hinausgehen. Das Tor soll erst am Abend geschlossen werden. (Hesekiel 44.3) 3 Die Israeliten sollen an den Sabbaten und Neumondstagen Jahwe am äußeren Eingang dieses Tores anbeten. 4 Das Brandopfer, das der Fürst Jahwe bringen lässt, soll am Sabbat aus sechs Lämmern und einem Schafbock bestehen, fehlerfreien Tieren. (4. Mose 28.9) 5 Das Speisopfer beträgt 12 Kilogramm Mehl pro Schafbock und bei den Lämmern, so viel er geben will, 30 Prozent Ölanteil zur Mehlmenge. 6 Am Neumondstag soll das Opfer aus einem jungen Stier, sechs Lämmern und einem Schafbock bestehen, fehlerfreien Tieren. 7 Das Speisopfer beträgt 12 Kilogramm Mehl pro Stier und Schafbock und bei den Lämmern, so viel er geben kann. (Hesekiel 45.24) 8 Der Fürst soll durch das Osttor bis zu seinem Platz in der Vorhalle gehen und auf dem gleichen Weg wieder hinausgehen. 9 Und wenn die Israeliten an den Festtagen kommen, um Jahwe anzubeten, sollen die, die durch das Nordtor kommen, wieder zum Südtor hinausgehen, und die durch das Südtor kommen, durch das Nordtor. Sie sollen den Vorhof immer durch das gegenüberliegende Tor wieder verlassen. 10 Der Fürst soll mitten unter ihnen sein, wenn sie hineingehen und wenn sie herauskommen. 11 An den Festtagen und während der großen Feste soll das Speisopfer 12 Kilogramm Mehl pro Stier und Schafbock betragen und bei den Lämmern, so viel er geben will, 30 Prozent Ölanteil zur Mehlmenge. (Hesekiel 46.7) 12 Will der Fürst eine freiwillige Gabe für Jahwe bringen, ein Brand- oder Freudenopfer, dann soll man ihm das Osttor öffnen, und das Opfer soll so wie am Sabbat dargebracht werden. Wenn er wieder hinausgegangen ist, soll man das Tor schließen. 13 Jeden Morgen muss Jahwe ein fehlerfreies einjähriges Lamm als Brandopfer dargebracht werden. (4. Mose 28.3) 14 Dazu jeden Morgen ein Speisopfer für Jahwe, das aus zwei Kilogramm Mehl und einem Liter Olivenöl besteht, das über das Mehl gegossen wird. Diese Ordnung gilt für immer. 15 Jeden Morgen soll das Lamm, das Mehl und das Öl Jahwe als regelmäßiges Brandopfer dargebracht werden." 16 So spricht Jahwe, der Herr: "Wenn der Fürst einem seiner Söhne etwas aus seinem Grundbesitz schenkt, geht es für immer in dessen Besitz über. 17 Schenkt er es aber einem seiner Beamten, dann gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr, und kommt dann an den Fürsten zurück. Nur bei seinen Söhnen verbleibt es als Erbbesitz. (3. Mose 25.10) 18 Der Fürst darf sich nichts vom Grundbesitz des Volkes aneignen, er darf niemand mit Gewalt von seinem Grund und Boden verdrängen. Seine Söhne müssen ihren Teil aus seinem eigenen Grundbesitz bekommen, damit mein Volk nicht von seinem Grund und Boden verdrängt wird." (Hesekiel 45.8-9) 19 Dann brachte er mich durch den Eingang des Nordtors zu den dort gelegenen geheiligten Priesterzimmern. Ganz hinten, in westlicher Richtung, war ein besonderer Raum. 20 Er sagte zu mir: "Das ist der Ort, wo die Priester das Fleisch vom Schuld- und Sündopfer kochen, das ihnen zusteht. Hier backen sie auch ihr Brot aus dem Speisopfer, damit man es nicht in den äußeren Vorhof hinaustragen muss und das Volk mit dem Heiligen in Berührung kommt." 21 Dann führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und zeigte mir die vier Ecken des Hofes. In jeder Ecke war ein kleiner Hof. 22 Jeder dieser Höfe war 20 Meter lang und 15 Meter breit. 23 Und um jeden war eine Steinreihe mit Feuerstellen auf der Innenseite. 24 Er sagte: "Das sind die Küchen, wo die Tempeldiener das Fleisch für die Opfermahlzeit des Volkes kochen."