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Jeremia - Kapitel 39

Jerusalem wird eingenommen und Zedekia nach Babel weggeführt

1 Und es geschah, daß Jerusalem eingenommen wurde. Im neunten Jahre Zedekias, des Königs von Juda, im zehnten Monat, war der babylonische König Nebukadnezar mit seinem ganzen Heer gen Jerusalem gekommen und hatte die Belagerung begonnen; 2 und im elften Jahre Zedekias, am neunten Tage des vierten Monats, brach man in die Stadt ein. 3 Da kamen alle Fürsten des Königs von Babel und setzten sich beim mittlern Tore fest, nämlich Nergal-Sarezer, Samgar-Nebo, Sarsekim, der Oberkämmerer, Nergal-Sarezer, der Obermagier, samt allen übrigen Fürsten des babylonischen Königs. 4 Als aber Zedekia, der König von Juda, und alle Kriegsleute sie sahen, flohen sie und verließen die Stadt bei Nacht auf dem Wege nach dem Königsgarten, durch das Tor zwischen den beiden Mauern, und wandten sich der Jordanebene zu. 5 Aber das Heer der Chaldäer jagte ihnen nach und holte Zedekia in der Ebene von Jericho ein; und sie ergriffen ihn und führten ihn zu Nebukadnezar, dem König von Babel, nach Ribla im Lande Hamat; der sprach das Urteil über ihn. 6 Und der König von Babel ließ die Söhne Zedekias in Ribla vor seinen Augen niedermetzeln, dazu den ganzen jüdischen Adel; 7 Zedekia aber ließ er die Augen blenden und ihn mit zwei ehernen Ketten binden, um ihn nach Babel zu bringen. 8 Und die Chaldäer verbrannten den königlichen Palast und die Häuser des Volkes mit Feuer und rissen die Mauern Jerusalems nieder. 9 Den Rest des Volkes aber, sowohl die, welche in der Stadt übriggeblieben, als auch die Überläufer, welche zu den Chaldäern übergegangen waren, den Rest des übrigen Volkes, führte Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, gefangen nach Babel. 10 Von dem geringen Volk aber, das gar nichts besaß, ließ Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, etliche im Lande Juda zurück und gab ihnen Weinberge und Äcker zu jener Zeit.

Jeremia wird befreit. Das Wort des HERRN für Ebed-Melech

11 Und Nebukadnezar, der König von Babel, erließ in betreff Jeremias einen Befehl zu Handen Nebusaradans, des Obersten der Leibwache, und sprach: 12 Nimm ihn und trage Sorge für ihn und tue ihm ja nichts zuleide, sondern verfahre mit ihm so, wie er dir sagen wird. 13 Da ließen Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, und Nebuschasban, der Oberkämmerer, und Nergal-Sarezer, der Obermagier, und alle Obersten des babylonischen Königs den Jeremia aus dem Wachthofe holen; 14 und sie übergaben ihn Gedalja, dem Sohne Saphans, damit er ihn nach Hause bringe; und er wohnte unter dem Volk. (Jeremia 38.28) (Jeremia 40.5-6) 15 Zu Jeremia aber war das Wort des HERRN ergangen, als er noch im Wachthof eingeschlossen war: 16 Gehe und sage zu dem Mohren Ebed-Melech: So spricht der HERR der Heerscharen, der Gott Israels: Siehe, ich lasse meine Worte über diese Stadt kommen zum Unglück und nicht zum Guten, und sie werden an jenem Tage vor deinen Augen in Erfüllung gehen; (Jeremia 38.7) 17 aber dich will ich an jenem Tage erretten, spricht der HERR, und du sollst nicht den Leuten in die Hände fallen, vor welchen du dich fürchtest, 18 sondern ich will dich entrinnen lassen, und du sollst nicht durchs Schwert fallen, sondern deine Seele als Beute davontragen, weil du mir vertraut hast, spricht der HERR! (Hiob 5.20)

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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 46.18) 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. (3. Mose 23.5) 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. (3. Mose 23.34)