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Jeremia - Kapitel 34

Warnung an Zedekia

1 Dies ist das Wort, welches vom HERRN an Jeremia erging, während Nebukadnezar, der König von Babel, samt seinem ganzen Heer und allen Königreichen der Erde und allen Völkern, die seine Hand beherrschte, wider Jerusalem und alle ihre Städte stritt: 2 So spricht der HERR, der Gott Israels: Gehe und sage zu Zedekia, dem König von Juda, und sprich zu ihm: So spricht der HERR: Siehe, ich gebe diese Stadt in die Hand des babylonischen Königs, und er wird sie mit Feuer verbrennen. 3 Und du wirst seiner Hand nicht entrinnen, sondern du wirst gewiß ergriffen und in seine Hand gegeben werden; und deine Augen werden in die Augen des babylonischen Königs sehen und sein Mund wird mit deinem Munde reden, und du wirst nach Babel kommen! (Jeremia 32.4) 4 Doch höre das Wort des HERRN, du, Zedekia, König von Juda! So spricht der HERR über dich: Du sollst nicht durch das Schwert umkommen; (Jeremia 52.11) 5 im Frieden sollst du sterben, und wie man deinen Vätern, den frühern Königen, welche vor dir gewesen sind, Feuer anzündete, so wird man auch dir tun und über dich klagen: «Ach, Herr!» (2. Chronik 16.14) (Jeremia 22.18) 6 Das sage ich, spricht der HERR. Der Prophet Jeremia redete alle diese Worte zu Zedekia, dem König von Juda in Jerusalem, während das Heer des babylonischen Königs wider Jerusalem und alle übrigen Städte Judas stritt, nämlich wider Lachis und Aseka; 7 denn diese allein waren von allen befestigten Städten Judas noch übriggeblieben. (2. Könige 25.1)

Die rückgängig gemachte Freilassung der Sklaven

8 Dies ist das Wort, welches vom HERRN an Jeremia erging, nachdem der König Zedekia mit allem Volk zu Jerusalem einen Bund gemacht hatte, eine Freilassung auszurufen, (Jeremia 34.14) 9 daß ein jeder seinen Knecht und ein jeder seine Magd, sofern sie Hebräer und Hebräerinnen seien, freilassen solle, und niemand mehr einen Juden, seinen Bruder, zu dienen zwinge. 10 Da gehorchten alle Fürsten und alles Volk, die dem Bund beigetreten waren, daß jedermann seinen Knecht und jedermann seine Magd freiließe und sie nicht mehr zu dienen zwänge; sie gehorchten und ließen sie frei. 11 Darnach aber reute es sie, und sie holten die Knechte und Mägde, die sie freigelassen hatten, wieder zurück und machten sie mit Gewalt wieder zu Knechten und Mägden. 12 Da erging das Wort des HERRN an Jeremia also: 13 So spricht der HERR, der Gott Israels: Ich habe mit euren Vätern einen Bund gemacht am Tage, da ich sie aus Ägyptenland, aus dem Diensthause, führte, des Inhalts: 14 Nach Verlauf von sieben Jahren soll jedermann seinen hebräischen Bruder, der sich dir verkauft hat, freilassen; sechs Jahre soll er dir dienen, dann sollst du ihn frei von dir ausgehen lassen! Aber eure Väter gehorchten nicht und neigten ihre Ohren nicht zu mir. (2. Mose 21.2) (5. Mose 15.12) 15 Nun seid ihr heute umgekehrt und habt getan, was in meinen Augen richtig ist, indem ihr Freilassung ausgerufen habt, ein jeder für seinen Nächsten, und vor meinem Angesicht einen Bund geschlossen habt in dem Hause, das nach meinem Namen genannt ist. 16 Aber darnach reute es euch wieder, und ihr entheiligtet meinen Namen, indem jedermann seinen Knecht und jedermann seine Magd, welche ihr nach ihrem Wunsch freigelassen hattet, wieder zurückgefordert und sie gezwungen habt, eure Knechte und Mägde zu sein. 17 Darum spricht der HERR also: Ihr habt mir nicht gehorcht, daß ihr Freilassung ausgerufen hättet, ein jeglicher für seinen Bruder und für seinen Nächsten. Seht, nun rufe ich für euch Freilassung aus, spricht der HERR, indem ich euch dem Schwert, der Pest und der Hungersnot ausliefere und euch zum Entsetzen für alle Königreiche der Erde mache. 18 Und die Männer, die meinen Bund übertreten haben, indem sie die Worte des Bundes nicht ausgeführt haben, den sie vor meinem Angesicht schlossen, als sie das Kalb zerteilten und zwischen seinen beiden Hälften hindurchgingen, (1. Mose 15.10) (1. Mose 15.17) 19 nämlich die Fürsten Judas und die Fürsten von Jerusalem, die Höflinge und die Priester und alles Volk des Landes, so viele ihrer zwischen den Stücken des Kalbes hindurchgegangen sind, 20 die übergebe ich in die Hand ihrer Feinde und in die Hand derer, die nach ihrem Leben trachten, daß ihre Leichname den Vögeln des Himmels und den Tieren des Feldes zur Speise dienen sollen. (Jeremia 7.33) 21 Zedekia aber, den König von Juda, und seine Fürsten gebe ich in die Hand ihrer Feinde und in die Hand derer, die nach ihrem Leben trachten, und in die Hand des Heeres des babylonischen Königs, das von euch abgezogen ist! 22 Siehe, ich befehle, spricht der HERR, und bringe sie wieder zu dieser Stadt zurück, damit sie wider sie streiten und sie erobern und mit Feuer verbrennen; und ich will die Städte Judas verwüsten, daß niemand mehr darin wohne. (Jeremia 37.8)

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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 46.18) 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. (3. Mose 23.5) 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. (3. Mose 23.34)