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Jeremia - Kapitel 11

Das Volk hat den Bund mit dem HERRN gebrochen

1 Das Wort, das vom HERRN an Jeremia erging, lautete also: 2 Höret die Worte dieses Bundes und saget sie den Männern von Juda und den Einwohnern von Jerusalem und sprich zu ihnen: 3 So spricht der HERR, der Gott Israels: Verflucht ist der Mann, der auf die Worte dieses Bundes nicht hört, (5. Mose 27.26) 4 welche ich euren Vätern geboten habe zur Zeit, als ich sie aus Ägyptenland, dem eisernen Schmelzofen, führte, indem ich sprach: Seid meiner Stimme gehorsam und tut darnach, ganz wie ich euch gebiete, so sollt ihr mein Volk sein, und ich will euer Gott sein! 5 damit ich den Eid aufrechterhalte, den ich euren Vätern geschworen habe, ihnen ein Land zu geben, das von Milch und Honig fließt, wie es heutigen Tages der Fall ist. Da antwortete ich und sprach: So sei es, HERR! (2. Mose 3.8) 6 Darauf sprach der HERR zu mir: Verkündige alle diese Worte in den Städten Judas und auf den Gassen zu Jerusalem und sprich: Höret die Worte dieses Bundes und befolget sie! 7 Denn ich habe euren Vätern ernstlich bezeugt von dem Tage an, als ich sie aus dem Lande Ägypten heraufführte, bis auf diesen Tag; frühe und fleißig habe ich ihnen bezeugt und gesagt: Gehorchet meiner Stimme! 8 Aber sie haben nicht gehorcht; sie haben mir kein Gehör geschenkt, sondern wandelten nach dem Starrsinn ihres bösen Herzens; darum will ich alle Worte dieses Bundes über sie bringen, welchen zu halten ich ihnen befohlen habe, den sie aber nicht gehalten haben. (Jeremia 7.24) (Jeremia 7.26) 9 Und der HERR sprach zu mir: Es besteht eine Verschwörung unter den Männern von Juda und den Bewohnern von Jerusalem. 10 Sie sind zu den Sünden ihrer Vorväter zurückgekehrt, welche meinen Worten nicht gehorchen wollten; sie sind auch fremden Göttern nachgefolgt und haben ihnen gedient. Das Haus Israel und das Haus Juda haben meinen Bund gebrochen, den ich mit ihren Vätern geschlossen habe. 11 Darum spricht der HERR also: Siehe, ich will Unheil über sie bringen, welchem sie nicht werden entrinnen können; und wenn sie dann zu mir schreien, werde ich sie nicht erhören. (Jesaja 1.15) (Sprüche 1.28) 12 Alsdann werden die Städte Judas und die Bewohner Jerusalems hingehen und die Götter anrufen, denen sie geräuchert haben, aber sie werden ihnen zur Zeit ihres Unglücks keineswegs helfen können. (5. Mose 32.37-38) (Jeremia 2.28) 13 Denn so viele Städte du hast, Juda, so viele Götter hast du auch, und so viele Gassen in Jerusalem sind, so viele Altäre habt ihr der Schande errichtet, Altäre, um dem Baal zu räuchern. 14 Du aber sollst für dieses Volk nicht beten und für sie weder Klage noch Fürbitte anheben, denn ich werde keineswegs erhören, wenn sie zur Zeit des Unglücks zu mir rufen werden. (Jeremia 7.16) (Jeremia 14.11) 15 Was hat mein Geliebter in meinem Hause böse Anschläge auszuführen? Können Gelübde und Opferfleisch deine Bosheit von dir wegtun, daß du alsdann frohlocken kannst? 16 «Einen grünen Olivenbaum mit schöner, wohlgestalteter Frucht» hat dich der HERR genannt. Mit mächtigem Brausen zündet das Feuer seine Blätter an, und seine Äste krachen. 17 Denn der HERR der Heerscharen, der dich gepflanzt, hat dir Schlimmes angedroht wegen der Bosheit des Hauses Israel und des Hauses Juda, die sie verübt haben, um mich zu erzürnen, indem sie dem Baal räucherten.

Mordanschläge gegen Jeremia

18 Und der HERR hat mir solches kundgetan, also daß ich es erkannte; damals hast du mir ihr Treiben offenbart. 19 Ich aber war wie ein zahmes Lamm, das zur Schlachtbank geführt wird, und wußte nicht, daß sie solche Anschläge wider mich schmiedeten: «Laßt uns den Baum samt seiner Frucht verderben und ihn aus dem Lande der Lebendigen ausrotten, daß seines Namens nimmermehr gedacht werde!» (Jesaja 53.7) 20 O HERR der Heerscharen, du gerechter Richter, der du Nieren und Herzen prüfst: Laß mich deine Rache an ihnen sehen; denn dir habe ich mein Anliegen übertragen! (Psalm 7.10) 21 Darauf hat der HERR also gesprochen in betreff der Männer zu Anatot, die dir nach dem Leben trachten und sagen: «Du sollst uns nicht mehr im Namen des HERRN weissagen, sonst mußt du durch unsere Hand sterben!» (Jeremia 1.1) 22 Darum hat der HERR der Heerscharen also gesprochen: Siehe, ich will sie strafen; die jungen Männer sollen durchs Schwert umkommen, und ihre Söhne und Töchter sollen Hungers sterben, 23 also daß niemand von ihnen übrigbleibt; denn ich will Unglück über die Männer von Anatot bringen im Jahre ihrer Heimsuchung!

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Hesekiel - Kapitel 48

1 "Folgende Aufteilung ist für die einzelnen Stämme vorgesehen: Ganz im Norden liegt der Anteil des Stammes Dan. Die Grenze verläuft entlang dem Weg von Hetlon nach Hamat und Hazar-Enan. Das Gebiet von Damaskus bleibt dabei nördlich liegen. Dann verläuft die Grenze vom Osten wieder ganz nach Westen. (Hesekiel 47.15) (Hesekiel 47.17) 2 Darunter liegt der Anteil des Gebietes von Ascher, ein Streifen von Ost nach West, 3 darunter der von Naftali, 4 dann der von Manasse, 5 von Efraïm, 6 von Ruben 7 und von Juda. 8 An das Gebiet von Juda schließt sich nach Süden zu der zwölfeinhalb Kilometer breite Landstreifen von Ost nach West an, den ihr mir weihen sollt. Mitten darin liegt das Heiligtum. (Hesekiel 45.1) 9 Das mir geweihte Stück misst in Ost-West-Richtung zwölfeinhalb Kilometer und in Nord-Süd-Richtung zehn Kilometer. 10 Es soll den Priestern gehören; in seiner Mitte liegt ja das Heiligtum Jahwes. 11 Die Priester aus der Nachkommenschaft Zadoks, die sich nicht wie die Leviten von mir abwandten, als sich Israel von mir abwandte, sondern treu ihren Dienst versahen, (Hesekiel 44.15) 12 sollen eine Sonderweihgabe von diesem mir geweihten Land erhalten, ein höchst heiliges Stück Land neben dem Gebiet der Leviten. 13 Die Leviten haben daneben ein Gebiet von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite zur Verfügung. 14 Es darf nichts davon verkauft werden, denn es ist der Erstteil des Landes, der Jahwe gehört. 15 Der Streifen von zweieinhalb Kilometern Breite, der längs der zwölfeinhalb übrig bleibt, ist kein geweihtes Land. Er soll der Stadt als Wohngebiet und Weideland dienen. 16 Die Nordseite der Stadt ist 2.250 Meter lang, ebenso ihre Süd-, Ost- und Westseite, (Offenbarung 21.16) 17 und sie ist ringsherum von einem 125 Meter breiten Streifen Weideland umgeben. 18 Daran schließt sich nach Westen und Osten je ein fünf Kilometer langes Stück Land an, das an den geweihten Bezirk grenzt. Von seinem Ertrag sollen die, die in der Stadt arbeiten, leben. 19 Es sind Menschen aus allen Stämmen Israels, die dieses Land bebauen werden. 20 Die ganze Weihgabe zusammen mit dem Grundbesitz der Stadt ist ein Quadrat von zwölfeinhalb Kilometern Seitenlänge. 21 Das Gebiet, das sich nach beiden Seiten an das geweihte Gebiet und den Grundbesitz der Stadt bis zur Ost- und Westgrenze anschließt, soll dem Fürsten gehören. Das geweihte Gebiet mit dem Heiligtum und dem Tempel liegt in seiner Mitte. (Hesekiel 45.7) 22 Der Grundbesitz der Leviten und der Stadt liegen mitten in dem Gebiet, das dem Fürsten gehört, und beide zusammen liegen zwischen den Gebieten Judas und Benjamins. 23 Nach Süden zu schließt sich also der Anteil des Gebiets von Benjamin an, ein Landstreifen in ganzer Breite von Ost nach West, 24 daneben der Anteil von Simeon, 25 der von Issachar, 26 Sebulon, 27 und Gad. 28 Die Südgrenze des Stammesgebietes von Gad fällt mit der Landesgrenze zusammen. Sie verläuft von Tamar bis zum Haderwasser von Kadesch und folgt dann dem Bachtal bis zum großen Meer. (Hesekiel 47.19) 29 Dieses Land sollt ihr den einzelnen Stämmen als Grundbesitz verlosen, das sind ihre Anteile, spricht Jahwe, der Herr." 30 "Die Stadt hat folgende Ausgänge: Auf der Nordseite - sie ist 2.250 Meter lang - 31 sind es drei Tore, das Ruben-, das Juda- und das Levi-Tor. Sie sind alle nach den Stämmen Israels benannt. (Offenbarung 21.12-13) 32 Auf der Ostseite befinden sich das Josef-, das Benjamin- und das Dan-Tor, 33 auf der Südseite das Simeon-, das Issachar- und das Sebulon-Tor 34 und auf der Westseite das Gad-, das Ascher- und das Naftali-Tor. 35 Der ganze Umfang der Stadt beträgt neun Kilometer. Ihr Name heißt künftig: 'Hier ist Jahwe'." (Hesekiel 43.7) (Offenbarung 21.3)