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Hosea - Kapitel 7

Der HERR deckt Israels Schuld und Bosheit auf

1 Wenn ich Israel heilen will, so offenbaren sich Ephraims Schuld und die Übel Samariens; denn sie verüben Betrug, und der Dieb dringt ein, und Räuberbanden plündern draußen. 2 Und sie bedenken nicht in ihrem Herzen, daß ich all ihrer Bosheit gedenke; nun sollen aber ihre Übeltaten sie umringen, die vor meinen Augen geschehen sind! 3 Durch ihre Bosheit erfreuen sie den König und durch ihre Lügen die Fürsten. 4 Sie alle sind Ehebrecher, gleichen einem Ofen, welcher vom Bäcker angezündet ist, der nach dem Kneten des Teiges das Schüren nur so lange unterläßt, bis er ganz durchsäuert ist. 5 Am Festtage unsres Königs sind die Fürsten fieberkrank geworden vom Wein; er hat seine Hand den Spöttern gereicht. (Hosea 4.11) 6 Denn sie haben ihr Herz in ihrer Hinterlist einem Ofen gleich gemacht: ihr Bäcker schläft die ganze Nacht, am Morgen brennt er lichterloh. 7 Sie glühen alle wie ein Ofen und verzehren ihre Richter; alle ihre Könige sind gefallen: keiner von ihnen ruft mich an. 8 Ephraim hat sich mit den andern Völkern vermengt; Ephraim ist wie ein Kuchen, den man nicht umgewendet hat. 9 Fremde haben seine Kraft verzehrt, und er hat es nicht gemerkt; auch ist sein Haar mit Grau gesprenkelt, ohne daß er es merkt. 10 Wiewohl aber Israels Stolz sich als Zeuge wider ihn erhebt, sind sie doch nicht zu dem HERRN, ihrem Gott, umgekehrt und haben ihn trotz alledem nicht gesucht; 11 sondern Ephraim hat sich benommen wie eine einfältige, unverständige Taube; die Ägypter haben sie herbeigerufen, zu den Assyrern sind sie gelaufen. (Hosea 5.13) (Hosea 12.2) 12 Wohin sie aber auch gehen, breite ich mein Netz aus über sie, ziehe sie wie Vögel vom Himmel herunter und züchtige sie, wie es ihrer Gemeinde gepredigt worden ist. 13 Wehe ihnen, daß sie von mir weggeflogen sind! Unglück komme über sie, daß sie mir abtrünnig geworden sind! Ich wollte sie erlösen, aber sie redeten Lügen wider mich! (Psalm 81.14-15) 14 Und sie schrieen nicht von Herzen zu mir, sondern heulten auf ihren Lagern. Wegen Getreide und Most regen sie sich auf und weichen von mir. 15 Und ich lehrte und stärkte doch ihren Arm; aber sie machten böse Anschläge gegen mich. 16 Sie wenden sich wohl um, aber nicht nach oben; sie sind wie ein trügerischer Bogen. Ihre Fürsten sollen durchs Schwert fallen wegen ihrer trotzigen Reden, welche ihnen nur Spott eintragen im Lande Ägypten. (Psalm 78.57)

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Hesekiel - Kapitel 48

1 "Folgende Aufteilung ist für die einzelnen Stämme vorgesehen: Ganz im Norden liegt der Anteil des Stammes Dan. Die Grenze verläuft entlang dem Weg von Hetlon nach Hamat und Hazar-Enan. Das Gebiet von Damaskus bleibt dabei nördlich liegen. Dann verläuft die Grenze vom Osten wieder ganz nach Westen. (Hesekiel 47.15) (Hesekiel 47.17) 2 Darunter liegt der Anteil des Gebietes von Ascher, ein Streifen von Ost nach West, 3 darunter der von Naftali, 4 dann der von Manasse, 5 von Efraïm, 6 von Ruben 7 und von Juda. 8 An das Gebiet von Juda schließt sich nach Süden zu der zwölfeinhalb Kilometer breite Landstreifen von Ost nach West an, den ihr mir weihen sollt. Mitten darin liegt das Heiligtum. (Hesekiel 45.1) 9 Das mir geweihte Stück misst in Ost-West-Richtung zwölfeinhalb Kilometer und in Nord-Süd-Richtung zehn Kilometer. 10 Es soll den Priestern gehören; in seiner Mitte liegt ja das Heiligtum Jahwes. 11 Die Priester aus der Nachkommenschaft Zadoks, die sich nicht wie die Leviten von mir abwandten, als sich Israel von mir abwandte, sondern treu ihren Dienst versahen, (Hesekiel 44.15) 12 sollen eine Sonderweihgabe von diesem mir geweihten Land erhalten, ein höchst heiliges Stück Land neben dem Gebiet der Leviten. 13 Die Leviten haben daneben ein Gebiet von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite zur Verfügung. 14 Es darf nichts davon verkauft werden, denn es ist der Erstteil des Landes, der Jahwe gehört. 15 Der Streifen von zweieinhalb Kilometern Breite, der längs der zwölfeinhalb übrig bleibt, ist kein geweihtes Land. Er soll der Stadt als Wohngebiet und Weideland dienen. 16 Die Nordseite der Stadt ist 2.250 Meter lang, ebenso ihre Süd-, Ost- und Westseite, (Offenbarung 21.16) 17 und sie ist ringsherum von einem 125 Meter breiten Streifen Weideland umgeben. 18 Daran schließt sich nach Westen und Osten je ein fünf Kilometer langes Stück Land an, das an den geweihten Bezirk grenzt. Von seinem Ertrag sollen die, die in der Stadt arbeiten, leben. 19 Es sind Menschen aus allen Stämmen Israels, die dieses Land bebauen werden. 20 Die ganze Weihgabe zusammen mit dem Grundbesitz der Stadt ist ein Quadrat von zwölfeinhalb Kilometern Seitenlänge. 21 Das Gebiet, das sich nach beiden Seiten an das geweihte Gebiet und den Grundbesitz der Stadt bis zur Ost- und Westgrenze anschließt, soll dem Fürsten gehören. Das geweihte Gebiet mit dem Heiligtum und dem Tempel liegt in seiner Mitte. (Hesekiel 45.7) 22 Der Grundbesitz der Leviten und der Stadt liegen mitten in dem Gebiet, das dem Fürsten gehört, und beide zusammen liegen zwischen den Gebieten Judas und Benjamins. 23 Nach Süden zu schließt sich also der Anteil des Gebiets von Benjamin an, ein Landstreifen in ganzer Breite von Ost nach West, 24 daneben der Anteil von Simeon, 25 der von Issachar, 26 Sebulon, 27 und Gad. 28 Die Südgrenze des Stammesgebietes von Gad fällt mit der Landesgrenze zusammen. Sie verläuft von Tamar bis zum Haderwasser von Kadesch und folgt dann dem Bachtal bis zum großen Meer. (Hesekiel 47.19) 29 Dieses Land sollt ihr den einzelnen Stämmen als Grundbesitz verlosen, das sind ihre Anteile, spricht Jahwe, der Herr." 30 "Die Stadt hat folgende Ausgänge: Auf der Nordseite - sie ist 2.250 Meter lang - 31 sind es drei Tore, das Ruben-, das Juda- und das Levi-Tor. Sie sind alle nach den Stämmen Israels benannt. (Offenbarung 21.12-13) 32 Auf der Ostseite befinden sich das Josef-, das Benjamin- und das Dan-Tor, 33 auf der Südseite das Simeon-, das Issachar- und das Sebulon-Tor 34 und auf der Westseite das Gad-, das Ascher- und das Naftali-Tor. 35 Der ganze Umfang der Stadt beträgt neun Kilometer. Ihr Name heißt künftig: 'Hier ist Jahwe'." (Hesekiel 43.7) (Offenbarung 21.3)