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Hiob - Kapitel 5

Eliphas ermahnt Hiob, die Züchtigung anzunehmen

1 Rufe doch! Ist einer, der dir antwortet? Und an welchen von den Heiligen willst du dich wenden? 2 Denn den Toren erwürgt der Zorn, und den Einfältigen tötet der Eifer. 3 Ich selbst habe einen Toren gesehen, der Wurzel schlug; sobald ich aber sein Gehöft verfluchte, (Psalm 37.35-36) 4 waren seine Söhne vom Glück verlassen und wurden unterdrückt im Tore, und niemand rettete sie; 5 seine Ernte fraß der Hungrige und nahm sie ihm aus den Dornen heraus, und sein Vermögen schnappten die Habgierigen weg. 6 Denn Unglück wächst nicht aus dem Staub hervor, und Unheil sproßt nicht aus der Erde; 7 sondern der Mensch ist zum Unglück geboren, wie die Funken aufwärts fliegen. 8 Aber doch würde ich Gott suchen und meine Rede an ihn richten, 9 der große, unerforschliche Dinge tut, Wunder ohne Zahl: (Hiob 9.10) 10 Er gießt Regen auf die Erde und sendet Wasser über die Fluren; 11 er erhöht die Niedrigen und die Leidtragenden erlangen das Heil; (Psalm 75.8) (Lukas 1.52) 12 er vereitelt die Anschläge der Listigen, daß ihre Hand nicht helfen kann; 13 er fängt die Weisen in ihrer Klugheit, und der Verschmitzten Rat überstürzt sich selbst; (1. Korinther 3.19) 14 bei Tage stoßen sie an wie im Dunkel und tappen zu Mittag wie in der Nacht. (Jesaja 59.9-10) 15 Aber den Armen errettet er vom Schwert und aus ihrem Maul und den Bedürftigen aus der Hand des Starken, 16 daß der Geringe Hoffnung faßt und die Frechheit ihr Maul verschließt. 17 Siehe, wohl dem Menschen, den Gott straft! Darum verwirf die Züchtigung des Allmächtigen nicht! (Psalm 94.12) (Sprüche 3.11) 18 Denn er verwundet und verbindet, er zerschlägt und seine Hand heilt. (5. Mose 32.39) (Hosea 6.1) 19 In sechs Trübsalen wird er dich erretten, und in sieben wird dich kein Leid berühren: (Sprüche 24.16) 20 In Hungersnot wird er dich vom Tode erlösen und im Kriege von dem Schwert; 21 vor der Geißel der Zunge wirst du geborgen sein und wirst Gewalttätigkeit nicht fürchten, wenn sie kommt; 22 der Verwüstung und Dürre wirst du lachen und vor den wilden Tieren nicht erschrecken; 23 denn mit den Steinen des Feldes stehst du im Bunde, und die Tiere des Feldes halten Frieden mit dir. (Jesaja 11.6-9) (Hosea 2.20) 24 Du wirst erfahren, daß dein Zelt sicher ist, und untersuchst du deine Wohnung, so fehlt dir nichts. 25 Du wirst erfahren, daß dein Same zahlreich wird und deine Sprößlinge wie das Gras auf Erden. 26 Du wirst in gutem Alter begraben werden, wie man Garben einbringt zu ihrer Zeit. 27 Siehe, das haben wir erforscht, so ist es; vernimm es und merke es dir wohl!

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.