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Hiob - Kapitel 41

1 Ziehst du das Krokodil mit der Angel heraus, legst du ihm einen Zaum ins Maul? 2 Kannst du einen Ring an seine Nase legen und einen Haken durch seine Kinnbacken stoßen? 3 Wird es dich lange bitten oder dir Zärtlichkeiten sagen? 4 Wird es einen Bund mit dir schließen, daß du es zum ewigen Knechte machest? 5 Kannst du mit ihm spielen wie mit einem Vögelein, oder es anbinden für deine Mädchen? 6 Verkaufen es die Genossen untereinander, oder teilen es die Händler unter sich? 7 Kannst du seine Haut mit Pfeilen spicken und mit Fischerhaken seinen Kopf? 8 Lege deine Hand daran. Du wirst des Kampfes nicht vergessen, wirst es nicht zum zweitenmal tun! 9 Siehe, die Hoffnung auf dasselbe wird getäuscht; fällt man nicht schon bei seinem Anblick dahin? 10 Niemand ist so kühn, daß er es reizen möchte; wer kann aber vor Mir bestehen? 11 Wer ist mir zuvorgekommen, daß ich es ihm vergelte? Unter dem ganzen Himmel ist alles mein! 12 Ich will von seinen Gliedern nicht schweigen, sondern reden von seiner großen und schönen Gestalt. 13 Wer entblößt es von seinem Schuppenpanzer und greift ihm in sein doppeltes Gebiß? 14 Wer öffnet die Türen seines Rachens? Seine Zähne verbreiten Schrecken. 15 Prächtig sind seine starken Schilder, fest zusammengeschlossen und versiegelt; 16 einer fügt sich an den andern, daß kein Luftzug dazwischen kommt; 17 sie hängen fest zusammen, sind geschlossen und trennen sich nicht. 18 Sein Niesen strahlt wie Licht, und seine Augen sind wie die Wimpern der Morgenröte. 19 Aus seinem Rachen schießen Fackeln, Feuerfunken entsprühen ihm. 20 Dampf geht auf von seinen Nüstern, und der Sumpf wird wie ein siedender Topf. 21 Sein Atem facht Kohlen an, eine Flamme schießt aus seinem Munde. 22 Stärke wohnt auf seinem Nacken und Schrecken zieht vor ihm her. 23 Die Wampen seines Fleisches sitzen fest wie angegossen und bewegen sich nicht. 24 Sein Herz ist hart wie Stein und so fest wie der untere Mühlstein. 25 Die Helden erbeben, wenn es auffährt; vor Zittern geht ihr Bogen fehl. 26 Greift man es mit dem Schwerte an, so haftet dieses nicht, kein Speer, kein Wurfspieß und kein Pfeil. 27 Es achtet Eisen für einen Strohhalm, und Erz für faules Holz. 28 Kein Pfeil vermag es in die Flucht zu schlagen, und Schleudersteine fallen wie Spreu von ihm ab. 29 Es achtet die Keule für einen Halm und verlacht das Sausen der Spieße. 30 Unter ihm sind spitze Scherben, es zieht wie ein Dreschschlitten über den Schlamm dahin. 31 Es macht die Tiefe sieden wie einen Kessel, macht das Meer zu einem Salbentopf. 32 Hinter ihm her leuchtet der Pfad, es macht die Flut den Silberhaaren gleich. 33 Auf Erden ist nicht seinesgleichen; es ist gemacht, um ohne Furcht zu sein. 34 Es schaut alle Hohen furchtlos an, es ist ein König über alle Stolzen.

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)