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Hiob - Kapitel 41

1 Ziehst du das Krokodil mit der Angel heraus, legst du ihm einen Zaum ins Maul? 2 Kannst du einen Ring an seine Nase legen und einen Haken durch seine Kinnbacken stoßen? 3 Wird es dich lange bitten oder dir Zärtlichkeiten sagen? 4 Wird es einen Bund mit dir schließen, daß du es zum ewigen Knechte machest? 5 Kannst du mit ihm spielen wie mit einem Vögelein, oder es anbinden für deine Mädchen? 6 Verkaufen es die Genossen untereinander, oder teilen es die Händler unter sich? 7 Kannst du seine Haut mit Pfeilen spicken und mit Fischerhaken seinen Kopf? 8 Lege deine Hand daran. Du wirst des Kampfes nicht vergessen, wirst es nicht zum zweitenmal tun! 9 Siehe, die Hoffnung auf dasselbe wird getäuscht; fällt man nicht schon bei seinem Anblick dahin? 10 Niemand ist so kühn, daß er es reizen möchte; wer kann aber vor Mir bestehen? 11 Wer ist mir zuvorgekommen, daß ich es ihm vergelte? Unter dem ganzen Himmel ist alles mein! 12 Ich will von seinen Gliedern nicht schweigen, sondern reden von seiner großen und schönen Gestalt. 13 Wer entblößt es von seinem Schuppenpanzer und greift ihm in sein doppeltes Gebiß? 14 Wer öffnet die Türen seines Rachens? Seine Zähne verbreiten Schrecken. 15 Prächtig sind seine starken Schilder, fest zusammengeschlossen und versiegelt; 16 einer fügt sich an den andern, daß kein Luftzug dazwischen kommt; 17 sie hängen fest zusammen, sind geschlossen und trennen sich nicht. 18 Sein Niesen strahlt wie Licht, und seine Augen sind wie die Wimpern der Morgenröte. 19 Aus seinem Rachen schießen Fackeln, Feuerfunken entsprühen ihm. 20 Dampf geht auf von seinen Nüstern, und der Sumpf wird wie ein siedender Topf. 21 Sein Atem facht Kohlen an, eine Flamme schießt aus seinem Munde. 22 Stärke wohnt auf seinem Nacken und Schrecken zieht vor ihm her. 23 Die Wampen seines Fleisches sitzen fest wie angegossen und bewegen sich nicht. 24 Sein Herz ist hart wie Stein und so fest wie der untere Mühlstein. 25 Die Helden erbeben, wenn es auffährt; vor Zittern geht ihr Bogen fehl. 26 Greift man es mit dem Schwerte an, so haftet dieses nicht, kein Speer, kein Wurfspieß und kein Pfeil. 27 Es achtet Eisen für einen Strohhalm, und Erz für faules Holz. 28 Kein Pfeil vermag es in die Flucht zu schlagen, und Schleudersteine fallen wie Spreu von ihm ab. 29 Es achtet die Keule für einen Halm und verlacht das Sausen der Spieße. 30 Unter ihm sind spitze Scherben, es zieht wie ein Dreschschlitten über den Schlamm dahin. 31 Es macht die Tiefe sieden wie einen Kessel, macht das Meer zu einem Salbentopf. 32 Hinter ihm her leuchtet der Pfad, es macht die Flut den Silberhaaren gleich. 33 Auf Erden ist nicht seinesgleichen; es ist gemacht, um ohne Furcht zu sein. 34 Es schaut alle Hohen furchtlos an, es ist ein König über alle Stolzen.

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)