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Hiob - Kapitel 40

Hiob demütigt sich vor Gott

1 Also antwortete der HERR dem Hiob und sprach: 2 Will der Tadler mit dem Allmächtigen hadern? Wer Gott zurechtweisen will, antworte nun! (Jesaja 45.9) 3 Da antwortete Hiob dem HERRN und sprach: 4 Siehe, ich bin zu gering; was soll ich Dir antworten? Ich will meine Hand auf meinen Mund legen! 5 Ich habe einmal geredet und kann es nicht verantworten, und zum zweitenmal will ich es nicht mehr tun!

Der HERR verweist Hiob auf seine Herrlichkeit und Macht

6 Und der HERR antwortete dem Hiob aus dem Wetter und sprach: 7 Gürte doch deine Lenden wie ein Mann; ich will dich fragen; sage her! (Hiob 38.3) 8 Willst du mir mein Recht absprechen, mir Ungerechtigkeit nachweisen, damit du gerecht seiest? 9 Ist denn dein Arm dem Arme Gottes gleich, oder sprichst du mit Donnerstimme wie er? (Hiob 37.5) 10 Bekleide dich doch mit Macht und Majestät und umgib dich mit Herrlichkeit und Glanz! 11 Ergieße deines Zornes Fluten, siehe an jeden Stolzen und demütige ihn! 12 Siehe an jeden Stolzen, erniedrige ihn und reiß die Gottlosen herunter! 13 Begrabe sie miteinander im Staub, umhülle ihre Angesichter mit Finsternis! 14 Dann will auch ich dich preisen, daß deine Rechte dir geholfen hat.

Der Behemoth und seine Kraft

15 Siehe doch das Flußpferd, das ich gemacht habe wie dich: Gras frißt es wie ein Ochs! 16 Siehe doch, welche Kraft in seinen Lenden liegt und welche Stärke in den Sehnen seines Bauches! 17 Es biegt seinen Schweif wie eine Zeder; die Sehnen seiner Lenden sind fest verschlungen. 18 Seine Knochen sind wie eiserne Röhren, seine Schenkel wie geschmiedete Stäbe. 19 Es ist der Erstling der Wege Gottes; der es gemacht hat, reichte ihm sein Schwert. 20 Denn Futter tragen ihm die Berge, wo alle Tiere des Feldes spielen. 21 Unter Lotosgebüschen liegt es, versteckt im Rohr und Sumpf. 22 Lotosgebüsche decken es mit ihrem Schatten, die Weiden des Baches umgeben es. 23 Siehe, der Strom tritt über seine Ufer! Es fürchtet sich nicht; es bleibe wohl ruhig, wenn ein Jordan sich in seinen Mund ergöße! 24 Fängt man es wohl vor seinen Augen? Kann man mit Stricken seine Nase durchbohren?

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)