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Hiob - Kapitel 39

1 Kennst du die Zeit, da die Steinböcke gebären, oder hast du beobachtet, wann die Hindinnen werfen? 2 Zählst du die Monde, die sie erfüllen sollen, und weißt du die Zeit ihres Gebärens? 3 Sie legen sich nieder, werfen ihre Jungen und sind ihrer Wehen los. 4 Ihre Jungen erstarken, wachsen im Freien auf, verlassen sie und kommen nicht mehr zurück. 5 Wer hat den Wildesel frei laufen lassen, und wer hat die Bande des Wildlings aufgelöst, 6 dem ich die Steppe zur Wohnung angewiesen habe, das salzige Land zum Aufenthalt? 7 Er lacht der lärmenden Stadt, und das Geschrei des Treibers hört er nicht; 8 er ersieht die Berge zu seiner Weide und läuft allen grünen Kräutern nach. 9 Wird der Büffel willig sein, dir zu dienen? Bleibt er an deiner Krippe über Nacht? 10 Kannst du den Büffel mit einem Stricke binden, daß er dir Furchen mache oder hinter dir her den Talgrund egge? 11 Vertraust du ihm wegen seiner großen Kraft und überlässest du ihm deine Arbeit? 12 Rechnest du auf ihn, daß er dir deine Ernte einbringe oder deine Tenne fülle? 13 Die Straußin schwingt fröhlich ihre Flügel; sind es aber fromme Schwingen und Federn? 14 Nein, sie überläßt ihre Eier der Erde und läßt sie im Sande ausbrüten. 15 Sie vergißt, daß ein Fuß sie zertreten und ein wildes Tier sie verderben kann. 16 Sie ist hart gegen ihre Jungen, als gehörten sie ihr nicht; es macht ihr keinen Kummer, wenn sie sich umsonst abgemüht hat; 17 denn Gott hat ihr die Weisheit versagt und ihr keinen Verstand zugeteilt. 18 Zur Zeit, da sie ihre Flügel in die Höhe schlägt, verlacht sie Roß und Reiter. 19 Hast du dem Roß Stärke verliehen und seinen Hals mit der flatternden Mähne umhüllt? 20 Lehrst du es springen wie eine Heuschrecke, daß sein stolzes Schnauben furchtbar klingt? 21 Es scharrt den Boden, freut sich seiner Stärke und läuft den Waffen entgegen; 22 es lacht der Furcht, ist unverzagt und weicht vor dem Schwerte nicht zurück; 23 ber ihm klirrt der Köcher, blitzen Speer und Wurfspieß. 24 Es scharrt den Boden mit Ungestüm und bleibt nicht stehen, wenn die Posaune ertönt; 25 sobald die Posaune erklingt, spricht es: Hui! Von ferne wittert es die Schlacht, die Donnerstimme der Führer und das Feldgeschrei. 26 Macht es dein Verstand, daß der Habicht fliegt und seine Flügel gen Süden ausbreitet? 27 Schwingt sich auf dein Geheiß der Adler empor und legt sein Nest in der Höhe an? 28 Er wohnt in Felsspalten und horstet auf Klippen und Bergesspitzen. 29 Von dort aus erspäht er sich Beute, seine Augen schweifen weit umher; 30 seine Jungen schlürfen Blut, und wo ein Aas ist, da ist er. (Habakuk 1.8) (Matthäus 24.28)

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)