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Hiob - Kapitel 38

Der HERR selbst antwortet Hiob und stellt ihm prüfende Fragen

1 Da antwortete der HERR dem Hiob aus dem Gewittersturm und sprach: (Hiob 31.35) 2 Wer verfinstert da Gottes Rat mit seinen unverständigen Reden? (Hiob 34.35) 3 Gürte doch deine Lenden wie ein Mann! Ich will dich fragen, lehre mich! (Hiob 40.7)

Die Schöpfung bezeugt Gottes Macht und die Ohnmacht des Menschen

4 Wo warst du, als ich den Grund der Erde legte? Sage an, wenn du es weißt! 5 Wer hat ihre Maße bestimmt? Weißt du das? Oder wer hat die Meßschnur über sie ausgespannt? (Sprüche 30.4) 6 Worauf wurden ihre Grundpfeiler gestellt, oder wer hat ihren Eckstein gelegt, 7 als die Morgensterne miteinander jauchzten und alle Söhne Gottes jubelten? 8 Wer hat das Meer mit Dämmen umgeben, als es hervorbrach wie aus Mutterleib, 9 da ich es in Wolken kleidete und es in dicke Nebel, wie in Windeln band; 10 da ich ihm seine Grenze zog und ihm Damm und Riegel gab und zu ihm sprach: (Sprüche 8.29) 11 «Bis hierher sollst du kommen und nicht weiter, hier soll sich legen deiner Wellen Stolz!»? (Psalm 104.8-9) 12 Hast du zu deiner Zeit den Sonnenaufgang angeordnet und dem Morgenrot seinen Platz angewiesen, 13 daß es die Enden der Erde ergreife, damit die Frevler von ihr abgeschüttelt werden? 14 Sie wandelt sich wie Ton unter dem Siegel und alles steht da wie ein Pracht- Gewand; 15 den Gottlosen wird ihr Licht entzogen und der Frevler Arm zerbricht. 16 Bist du auch bis zu den Meeresquellen gekommen, oder hast du die Meerestiefe ausgeforscht? 17 Sind dir die Tore des Todes geöffnet worden, oder hast du die Tore des Todesschattens gesehen? 18 Hast du die Breiten der Erde überschaut? Weißt du das alles, so sage es mir! 19 Welches ist der Weg zu den Wohnungen des Lichts, und wo hat die Finsternis ihren Ort, 20 daß du bis zu ihrer Grenze gelangen und den Pfad zu ihrem Hause finden könntest? 21 Du weißt es, denn zu der Zeit warst du geboren, und die Zahl deiner Tage ist groß! 22 Bist du auch bis zu den Vorratskammern des Schnees gekommen, und hast du die Speicher des Hagels gesehen, 23 die ich aufbehalten habe für die Zeit der Not, für den Tag des Krieges und des Streits? (Josua 10.11) 24 Auf welche Weise verteilt sich das Licht, und wie verbreitet sich der Ostwind über die Erde? 25 Wer hat dem Regenstrom sein Bett gegraben und dem Donnerstrahl einen Weg gebahnt, (Hiob 28.26) 26 damit es regne auf unbewohntes Land, auf die Wüste, wo kein Mensch ist, 27 um zu sättigen die Einöde und Wildnis, damit das junge Grün gedeihen kann? 28 Hat der Regen auch einen Vater, und wer hat die Tropfen des Taues erzeugt? 29 Aus wessen Leibe ist das Eis hervorgegangen, und wer hat des Himmels Reif geboren? (Psalm 147.16) 30 Wie zu Stein erstarren die Gewässer, und der Wasserspiegel schließt sich fest zusammen. 31 Hast du die Bande des Siebengestirns geknüpft, oder kannst du die Fesseln des Orion lösen? (Hiob 9.9) 32 Kannst du die Zeichen des Tierkreises zu ihrer Zeit herausführen, und leitest du den Großen Bären samt seinen Jungen? 33 Kennst du die Gesetze des Himmels, oder bestimmst du seine Herrschaft über die Erde? 34 Kannst du deine Stimme zu den Wolken erheben und befehlen , daß dich Regengüsse bedecken? 35 Kannst du Blitze entsenden, daß sie hinfahren und zu dir sagen: Siehe, hier sind wir? 36 Wer hat Weisheit in die Nieren gelegt, oder wer hat dem Herzen Verstand verliehen? 37 Wer zählt die Wolken mit Weisheit, und wer schüttet die Schläuche des Himmels aus, (1. Mose 7.11) 38 daß der Staub zu Klumpen wird und die Schollen aneinander kleben?

Die Tierwelt weist auf die Größe und Weisheit Gottes hin

39 Jagst du der Löwin ihre Beute und stillst die Begierde der jungen Löwen, 40 wenn sie in ihren Höhlen kauern, im Dickicht auf der Lauer liegen? (Hiob 37.8) 41 Wer bereitet den Raben ihre Speise, wenn ihre Jungen zu Gott schreien und aus Mangel an Nahrung herumflattern? (Psalm 147.9)

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)