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Hiob - Kapitel 36

Elihu beschreibt das Schicksal der Gerechten und der Gottlosen

1 Und Elihu fuhr fort und sprach: 2 Gedulde dich noch ein wenig, so will ich dich lehren, ich habe noch mehr zu reden für Gott. 3 Ich will mein Wissen weither holen und meinem Schöpfer Gerechtigkeit widerfahren lassen! 4 Denn wahrlich, meine Reden sind keine Lügen, du hast es mit einem ganz Verständigen zu tun! 5 Siehe, Gott ist mächtig, doch verachtet er niemand; groß ist die Kraft seines Herzens. 6 Den Gottlosen läßt er nicht leben, aber den Elenden schafft er Recht. (Psalm 72.4) (Psalm 72.12) 7 Er wendet seine Augen nicht ab von den Gerechten und setzt sie auf ewig mit Königen auf den Thron, damit sie herrschen. 8 Sind sie aber in Fesseln gebunden, in Banden des Elends gefangen, 9 so hält er ihnen ihre Taten und ihre Übertretungen vor; denn sie haben sich überhoben; 10 er öffnet ihr Ohr der Bestrafung und befiehlt ihnen, sich von der Bosheit abzukehren. (Hiob 33.16) 11 Wenn sie dann gehorchen und sich unterwerfen, so werden sie ihre Tage in Glück und ihre Jahre in Wohlfahrt beendigen. 12 Gehorchen sie aber nicht, so kommen sie um durchs Schwert und sterben dahin in ihrem Unverstand. 13 Denn die, welche ruchlosen Herzens sind, widersetzen sich; sie flehen nicht, wenn er sie gefesselt hat. 14 Ihre Seele stirbt in der Jugend und ihr Leben unter den Hurern. 15 Den Gedemütigten aber rettet er durch die Demütigung und öffnet durch die Trübsal sein Ohr. (Hiob 36.10) 16 Und auch dich lockt er aus der Enge in die Weite, da keine Not mehr sein wird, und an einen reichbesetzten Tisch. 17 Bist du aber vom Urteil des Gottlosen erfüllt, so werden Urteil und Gericht dich treffen. 18 Der Zorn verleite dich ja nicht zur Lästerung, und die Menge des Lösegeldes besteche dich nicht. 19 Wird er deinen Reichtum schätzen? Er achtet nicht auf Gold, noch auf alle Anstrengungen der Kraft. 20 Sehne dich nicht nach der Nacht, da Völker untergehen werden. 21 Hüte dich, wende dich nicht zum Bösen, denn dieses ziehst du dem Leiden vor.

Die unerforschlichen Wege Gottes

22 Siehe, Gott ist erhaben in seiner Kraft, wo ist ein Lehrer wie er? (Psalm 25.9) 23 Wer will ihn zur Rede stellen über seinen Weg, und wer will zu ihm sagen: Du hast Unrecht getan? 24 Gedenke daran, sein Tun zu erheben; die Menschen sollen es besingen. 25 Alle Menschen sehen es ja, der Sterbliche schaut es von ferne. 26 Siehe, wie erhaben ist Gott! Wir aber verstehen ihn nicht; die Zahl seiner Jahre hat niemand erforscht. 27 Denn er zieht Wassertropfen herauf; sie träufeln als Regen aus seinem Dunst, den die Wolken rieseln lassen, (Hiob 5.10) 28 sie triefen auf viele Menschen herab. 29 Versteht man auch das Ausspannen der Wolken und das Krachen seines Gezelts? (Psalm 104.3) 30 Siehe, er breitet sein Licht um sich her aus und bedeckt die Gründe des Meeres; (Psalm 18.15-16) 31 denn damit richtet er die Völker und gibt Speise die Fülle. 32 Seine Hände bedeckt er mit Licht und gebietet ihm, zu treffen. 33 Sein Donnern kündigt ihn an, die Herde sein Heraufsteigen im Gewitter .

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)