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Hiob - Kapitel 36

Elihu beschreibt das Schicksal der Gerechten und der Gottlosen

1 Und Elihu fuhr fort und sprach: 2 Gedulde dich noch ein wenig, so will ich dich lehren, ich habe noch mehr zu reden für Gott. 3 Ich will mein Wissen weither holen und meinem Schöpfer Gerechtigkeit widerfahren lassen! 4 Denn wahrlich, meine Reden sind keine Lügen, du hast es mit einem ganz Verständigen zu tun! 5 Siehe, Gott ist mächtig, doch verachtet er niemand; groß ist die Kraft seines Herzens. 6 Den Gottlosen läßt er nicht leben, aber den Elenden schafft er Recht. (Psalm 72.4) (Psalm 72.12) 7 Er wendet seine Augen nicht ab von den Gerechten und setzt sie auf ewig mit Königen auf den Thron, damit sie herrschen. 8 Sind sie aber in Fesseln gebunden, in Banden des Elends gefangen, 9 so hält er ihnen ihre Taten und ihre Übertretungen vor; denn sie haben sich überhoben; 10 er öffnet ihr Ohr der Bestrafung und befiehlt ihnen, sich von der Bosheit abzukehren. (Hiob 33.16) 11 Wenn sie dann gehorchen und sich unterwerfen, so werden sie ihre Tage in Glück und ihre Jahre in Wohlfahrt beendigen. 12 Gehorchen sie aber nicht, so kommen sie um durchs Schwert und sterben dahin in ihrem Unverstand. 13 Denn die, welche ruchlosen Herzens sind, widersetzen sich; sie flehen nicht, wenn er sie gefesselt hat. 14 Ihre Seele stirbt in der Jugend und ihr Leben unter den Hurern. 15 Den Gedemütigten aber rettet er durch die Demütigung und öffnet durch die Trübsal sein Ohr. (Hiob 36.10) 16 Und auch dich lockt er aus der Enge in die Weite, da keine Not mehr sein wird, und an einen reichbesetzten Tisch. 17 Bist du aber vom Urteil des Gottlosen erfüllt, so werden Urteil und Gericht dich treffen. 18 Der Zorn verleite dich ja nicht zur Lästerung, und die Menge des Lösegeldes besteche dich nicht. 19 Wird er deinen Reichtum schätzen? Er achtet nicht auf Gold, noch auf alle Anstrengungen der Kraft. 20 Sehne dich nicht nach der Nacht, da Völker untergehen werden. 21 Hüte dich, wende dich nicht zum Bösen, denn dieses ziehst du dem Leiden vor.

Die unerforschlichen Wege Gottes

22 Siehe, Gott ist erhaben in seiner Kraft, wo ist ein Lehrer wie er? (Psalm 25.9) 23 Wer will ihn zur Rede stellen über seinen Weg, und wer will zu ihm sagen: Du hast Unrecht getan? 24 Gedenke daran, sein Tun zu erheben; die Menschen sollen es besingen. 25 Alle Menschen sehen es ja, der Sterbliche schaut es von ferne. 26 Siehe, wie erhaben ist Gott! Wir aber verstehen ihn nicht; die Zahl seiner Jahre hat niemand erforscht. 27 Denn er zieht Wassertropfen herauf; sie träufeln als Regen aus seinem Dunst, den die Wolken rieseln lassen, (Hiob 5.10) 28 sie triefen auf viele Menschen herab. 29 Versteht man auch das Ausspannen der Wolken und das Krachen seines Gezelts? (Psalm 104.3) 30 Siehe, er breitet sein Licht um sich her aus und bedeckt die Gründe des Meeres; (Psalm 18.15-16) 31 denn damit richtet er die Völker und gibt Speise die Fülle. 32 Seine Hände bedeckt er mit Licht und gebietet ihm, zu treffen. 33 Sein Donnern kündigt ihn an, die Herde sein Heraufsteigen im Gewitter .

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)