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Hiob - Kapitel 36

Elihu beschreibt das Schicksal der Gerechten und der Gottlosen

1 Und Elihu fuhr fort und sprach: 2 Gedulde dich noch ein wenig, so will ich dich lehren, ich habe noch mehr zu reden für Gott. 3 Ich will mein Wissen weither holen und meinem Schöpfer Gerechtigkeit widerfahren lassen! 4 Denn wahrlich, meine Reden sind keine Lügen, du hast es mit einem ganz Verständigen zu tun! 5 Siehe, Gott ist mächtig, doch verachtet er niemand; groß ist die Kraft seines Herzens. 6 Den Gottlosen läßt er nicht leben, aber den Elenden schafft er Recht. (Psalm 72.4) (Psalm 72.12) 7 Er wendet seine Augen nicht ab von den Gerechten und setzt sie auf ewig mit Königen auf den Thron, damit sie herrschen. 8 Sind sie aber in Fesseln gebunden, in Banden des Elends gefangen, 9 so hält er ihnen ihre Taten und ihre Übertretungen vor; denn sie haben sich überhoben; 10 er öffnet ihr Ohr der Bestrafung und befiehlt ihnen, sich von der Bosheit abzukehren. (Hiob 33.16) 11 Wenn sie dann gehorchen und sich unterwerfen, so werden sie ihre Tage in Glück und ihre Jahre in Wohlfahrt beendigen. 12 Gehorchen sie aber nicht, so kommen sie um durchs Schwert und sterben dahin in ihrem Unverstand. 13 Denn die, welche ruchlosen Herzens sind, widersetzen sich; sie flehen nicht, wenn er sie gefesselt hat. 14 Ihre Seele stirbt in der Jugend und ihr Leben unter den Hurern. 15 Den Gedemütigten aber rettet er durch die Demütigung und öffnet durch die Trübsal sein Ohr. (Hiob 36.10) 16 Und auch dich lockt er aus der Enge in die Weite, da keine Not mehr sein wird, und an einen reichbesetzten Tisch. 17 Bist du aber vom Urteil des Gottlosen erfüllt, so werden Urteil und Gericht dich treffen. 18 Der Zorn verleite dich ja nicht zur Lästerung, und die Menge des Lösegeldes besteche dich nicht. 19 Wird er deinen Reichtum schätzen? Er achtet nicht auf Gold, noch auf alle Anstrengungen der Kraft. 20 Sehne dich nicht nach der Nacht, da Völker untergehen werden. 21 Hüte dich, wende dich nicht zum Bösen, denn dieses ziehst du dem Leiden vor.

Die unerforschlichen Wege Gottes

22 Siehe, Gott ist erhaben in seiner Kraft, wo ist ein Lehrer wie er? (Psalm 25.9) 23 Wer will ihn zur Rede stellen über seinen Weg, und wer will zu ihm sagen: Du hast Unrecht getan? 24 Gedenke daran, sein Tun zu erheben; die Menschen sollen es besingen. 25 Alle Menschen sehen es ja, der Sterbliche schaut es von ferne. 26 Siehe, wie erhaben ist Gott! Wir aber verstehen ihn nicht; die Zahl seiner Jahre hat niemand erforscht. 27 Denn er zieht Wassertropfen herauf; sie träufeln als Regen aus seinem Dunst, den die Wolken rieseln lassen, (Hiob 5.10) 28 sie triefen auf viele Menschen herab. 29 Versteht man auch das Ausspannen der Wolken und das Krachen seines Gezelts? (Psalm 104.3) 30 Siehe, er breitet sein Licht um sich her aus und bedeckt die Gründe des Meeres; (Psalm 18.15-16) 31 denn damit richtet er die Völker und gibt Speise die Fülle. 32 Seine Hände bedeckt er mit Licht und gebietet ihm, zu treffen. 33 Sein Donnern kündigt ihn an, die Herde sein Heraufsteigen im Gewitter .

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)