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Hiob - Kapitel 35

Elihu rät Hiob, Gott und seine Belehrung zu suchen

1 Und Elihu hob wieder an und sprach: 2 Hast du recht, wenn du sprichst: «Meine Gerechtigkeit kommt von Gott», (Hiob 32.2) 3 und wenn du sagst: «Was macht es dir, und was schadet es mir, wenn ich sündige?» (Hiob 34.9) 4 Ich will dir eine Antwort geben und deinen Gefährten mit dir! 5 Siehe zum Himmel empor und betrachte ihn und schau die Wolken an, die höher sind als du! 6 Wenn du sündigst, was tust du ihm zuleide? Und sind deiner Missetaten viele, was schadest du ihm? (Hiob 7.20) 7 Bist du aber gerecht, was gibst du ihm, und was empfängt er von deiner Hand? (Römer 11.35) 8 Aber ein Mensch wie du leidet unter deiner Sünde, und den Menschenkindern nützt deine Gerechtigkeit. 9 Sie seufzen unter den vielen Bedrückungen, sie schreien vor dem Arm des Gewaltigen. 10 Aber man denkt nicht: Wo ist Gott, mein Schöpfer, der Loblieder gibt in der Nacht, (Psalm 42.9) (Apostelgeschichte 16.25) 11 der uns mehr Belehrung zuteil werden ließ als den Tieren des Feldes und uns mehr Verstand gegeben hat als den Vögeln unter dem Himmel? 12 Jene schreien, und er sollte nicht hören trotz des Übermutes der Bösen? 13 Sollte es umsonst sein, sollte Gott nicht hören und der Allmächtige es nicht sehen? (Johannes 9.31) 14 Auch wenn du sagst, du sehest ihn nicht, so liegt die Sache doch vor ihm; warte du nur auf ihn! (Hiob 23.8-9) 15 Und nun, weil sein Zorn noch nicht gestraft hat, sollte er deshalb das Verbrechen nicht sehr wohl wissen? (Prediger 8.11) 16 So hat also Hiob seinen Mund umsonst aufgesperrt und aus lauter Unverstand so freche Reden geführt!

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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)