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Hiob - Kapitel 34

Elihu verkündet die souveräne Gerechtigkeit Gottes

1 Und Elihu hob wieder an und sprach: 2 Höret, ihr Weisen, meine Worte, und ihr Verständigen, merket auf mich! 3 Denn das Ohr prüft die Rede, wie der Gaumen die Speise schmeckt. (Hiob 12.11) 4 Das Rechte wollen wir uns erwählen und untereinander ausmachen, was gut ist. 5 Denn Hiob behauptet: «Ich bin gerecht, aber Gott hat mir mein Recht entzogen. (Hiob 27.2) (Hiob 33.9) 6 Bei all meinem Recht werde ich zum Lügner gestempelt, tödlich verwundet bin ich vom Pfeil, ohne Schuld!» (Hiob 6.4) (Hiob 9.15) (Hiob 9.20) 7 Wo ist ein Mann wie Hiob, der Lästerung trinkt wie Wasser, (Hiob 15.16) 8 der so wie er in Gesellschaft der Übeltäter wandelt und mit gottlosen Leuten umgeht? (Psalm 1.1) 9 Denn er hat gesagt: «Es nützt dem Menschen nichts, wenn er mit Gott Freundschaft pflegt!» (Hiob 9.22) 10 Darum, ihr verständigen Männer, hört mir zu: Fern sei es von Gott, sich Gewalttätigkeiten zu erlauben, und von dem Allmächtigen, Unrecht zu tun; 11 sondern er bezahlt dem Menschen, wie er es verdient, und läßt einem jeden widerfahren nach seinem Wandel. (Römer 2.6) 12 Ja wahrlich, Gott tut kein Unrecht, und der Allmächtige beugt das Recht nicht! (Hiob 19.6) 13 Wessen Obhut ist die Erde unterstellt, und wer gibt acht auf die ganze Welt? 14 Wenn er nur noch auf sich selbst achtete und seinen Geist und Odem wieder zu sich nähme, 15 so würde alles Fleisch miteinander vergehen und der Mensch wieder zum Staube kehren. (1. Mose 3.19) (Psalm 104.29) 16 Hast du nun Verstand, so höre dies und merke auf die Stimme meiner Worte! 17 Könnte auch einer, der das Recht haßt, herrschen, oder willst du den Gerechten, den Mächtigen, verdammen? 18 Darf man zum König sagen: Du Nichtsnutz! und zu den Edlen: Ihr seid ungerecht? 19 wieviel weniger zu dem, der die Person der Fürsten nicht ansieht und den Reichen nicht mehr achtet als den Armen; denn sie sind alle seiner Hände Werk. 20 Plötzlich sterben sie, mitten in der Nacht; Völker wanken und gehen dahin, und er beseitigt Tyrannen ohne Menschenhand. 21 Denn Gottes Augen sind auf die Wege eines jeden gerichtet, und er sieht jeden Schritt, den einer macht. (Hiob 31.4) (Sprüche 5.21) 22 Es gibt keine Finsternis und keinen Todesschatten, wo die Übeltäter sich verbergen könnten. (Psalm 139.11-12) 23 Ja, er braucht den Menschen, der vor Gott zu Gerichte geht, nicht erst noch zu untersuchen. 24 Er zerschmettert Gewaltige ohne Untersuchung und setzt andere an deren Statt. 25 Weil er ihre Werke kennt, darum kehrt er sie um über Nacht, und sie werden zermalmt. 26 Als Gottlose züchtigt er sie vor aller Augen darum, 27 daß sie von ihm abgefallen sind und keinen seiner Wege beachtet haben, 28 und weil des Armen Geschrei zu ihm gelangt ist und er das Schreien der Unterdrückten erhört hat. (2. Mose 22.22) 29 Wenn er Frieden gibt, wer will verdammen? Wenn er aber sein Angesicht verbirgt, wer kann ihn schauen? So handelt er sowohl über einem Volk, als auch über dem einzelnen Menschen, 30 damit nicht gottlose Menschen regieren und das Volk in Fallstricke gerät. 31 Darf man zu Gott sagen: Ich muß Strafe tragen und habe doch nichts verbrochen? 32 Nein, sondern: Was ich nicht sehe, lehre du mich, und habe ich Unrecht getan, so will ich's nicht mehr tun! (Hiob 40.5) 33 Soll Er nach deinem Sinn Vergeltung üben, weil du verwirfst? Denn du mußt wählen, und nicht ich; was du weißt, das sage an! 34 Verständige Männer werden mir zustimmen und jeder weise Mann, der mir zuhört: 35 Hiob redet wie ein Unwissender, und seine Worte zeugen nicht von Verstand. (Hiob 38.2) 36 Möchte Hiob fort und fort geprüft werden, weil er sich zu den gottlosen Leuten geschlagen hat! 37 Denn zu seiner Sünde fügt er Abfall hinzu, er verhöhnt uns und redet viel wider Gott! (Hiob 34.5)

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)