Hiob - Kapitel 34
Elihu verkündet die souveräne Gerechtigkeit Gottes
1 Und Elihu hob wieder an und sprach: 2 Höret, ihr Weisen, meine Worte, und ihr Verständigen, merket auf mich! 3 Denn das Ohr prüft die Rede, wie der Gaumen die Speise schmeckt. (Hiob 12.11) 4 Das Rechte wollen wir uns erwählen und untereinander ausmachen, was gut ist. 5 Denn Hiob behauptet: «Ich bin gerecht, aber Gott hat mir mein Recht entzogen. (Hiob 27.2) (Hiob 33.9) 6 Bei all meinem Recht werde ich zum Lügner gestempelt, tödlich verwundet bin ich vom Pfeil, ohne Schuld!» (Hiob 6.4) (Hiob 9.15) (Hiob 9.20) 7 Wo ist ein Mann wie Hiob, der Lästerung trinkt wie Wasser, (Hiob 15.16) 8 der so wie er in Gesellschaft der Übeltäter wandelt und mit gottlosen Leuten umgeht? (Psalm 1.1) 9 Denn er hat gesagt: «Es nützt dem Menschen nichts, wenn er mit Gott Freundschaft pflegt!» (Hiob 9.22) 10 Darum, ihr verständigen Männer, hört mir zu: Fern sei es von Gott, sich Gewalttätigkeiten zu erlauben, und von dem Allmächtigen, Unrecht zu tun; 11 sondern er bezahlt dem Menschen, wie er es verdient, und läßt einem jeden widerfahren nach seinem Wandel. (Römer 2.6) 12 Ja wahrlich, Gott tut kein Unrecht, und der Allmächtige beugt das Recht nicht! (Hiob 19.6) 13 Wessen Obhut ist die Erde unterstellt, und wer gibt acht auf die ganze Welt? 14 Wenn er nur noch auf sich selbst achtete und seinen Geist und Odem wieder zu sich nähme, 15 so würde alles Fleisch miteinander vergehen und der Mensch wieder zum Staube kehren. (1. Mose 3.19) (Psalm 104.29) 16 Hast du nun Verstand, so höre dies und merke auf die Stimme meiner Worte! 17 Könnte auch einer, der das Recht haßt, herrschen, oder willst du den Gerechten, den Mächtigen, verdammen? 18 Darf man zum König sagen: Du Nichtsnutz! und zu den Edlen: Ihr seid ungerecht? 19 wieviel weniger zu dem, der die Person der Fürsten nicht ansieht und den Reichen nicht mehr achtet als den Armen; denn sie sind alle seiner Hände Werk. 20 Plötzlich sterben sie, mitten in der Nacht; Völker wanken und gehen dahin, und er beseitigt Tyrannen ohne Menschenhand. 21 Denn Gottes Augen sind auf die Wege eines jeden gerichtet, und er sieht jeden Schritt, den einer macht. (Hiob 31.4) (Sprüche 5.21) 22 Es gibt keine Finsternis und keinen Todesschatten, wo die Übeltäter sich verbergen könnten. (Psalm 139.11-12) 23 Ja, er braucht den Menschen, der vor Gott zu Gerichte geht, nicht erst noch zu untersuchen. 24 Er zerschmettert Gewaltige ohne Untersuchung und setzt andere an deren Statt. 25 Weil er ihre Werke kennt, darum kehrt er sie um über Nacht, und sie werden zermalmt. 26 Als Gottlose züchtigt er sie vor aller Augen darum, 27 daß sie von ihm abgefallen sind und keinen seiner Wege beachtet haben, 28 und weil des Armen Geschrei zu ihm gelangt ist und er das Schreien der Unterdrückten erhört hat. (2. Mose 22.22) 29 Wenn er Frieden gibt, wer will verdammen? Wenn er aber sein Angesicht verbirgt, wer kann ihn schauen? So handelt er sowohl über einem Volk, als auch über dem einzelnen Menschen, 30 damit nicht gottlose Menschen regieren und das Volk in Fallstricke gerät. 31 Darf man zu Gott sagen: Ich muß Strafe tragen und habe doch nichts verbrochen? 32 Nein, sondern: Was ich nicht sehe, lehre du mich, und habe ich Unrecht getan, so will ich's nicht mehr tun! (Hiob 40.5) 33 Soll Er nach deinem Sinn Vergeltung üben, weil du verwirfst? Denn du mußt wählen, und nicht ich; was du weißt, das sage an! 34 Verständige Männer werden mir zustimmen und jeder weise Mann, der mir zuhört: 35 Hiob redet wie ein Unwissender, und seine Worte zeugen nicht von Verstand. (Hiob 38.2) 36 Möchte Hiob fort und fort geprüft werden, weil er sich zu den gottlosen Leuten geschlagen hat! 37 Denn zu seiner Sünde fügt er Abfall hinzu, er verhöhnt uns und redet viel wider Gott! (Hiob 34.5)2. Mose - Kapitel 21
Rechte hebräischer Sklaven
1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
Vergehen gegen Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Schutz des Eigentums
33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)